Foto vom Foyer der Landesärztekammer Hessen

Aktuelle Corona-Regeln in der Landesärztekammer Hessen

Letzte Aktualisierung: 28.02.2023, 12:15 Uhr

Regeln für spontanen Publikumsverkehr an allen Standorten der Landesärztekammer Hessen

Stand: 06.05.2022

Zugangsregeln:

  • Die bisherigen Zugangsregeln für Externe (3 G) entfallen.
  • Angehörige und Freunde von Prüflingen erhalten grundsätzlich weiterhin keinen Zugang in die Kammer und sollen im Außenbereich warten.
  • Betreten Sie die Landesärztekammer bitte nur, wenn Sie symptomfrei sind.


Masken:

Die grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer Maske entfällt. In Gedränge- und Nahsituationen wird das Tragen einer Maske dennoch empfohlen.
Es wird zudem gebeten, aus Respekt vor den Personen, die bei Zusammenkünften um das Tragen einer Maske bitten, deren Wunsch nachzukommen.


AHA+L:

Die Abstands- und Hygieneregeln werden weiterhin empfohlen.


Mit Corona infiziert?

Nach den neuen hessischen Regeln beträgt die Zeit der Isolation für Infizierte nur noch fünf Tage. Eine Freitestung ist nicht mehr notwendig. Wenn Krankheitssymptome aufgetreten sind, sollte die Isolation aber eigenverantwortlich fortgesetzt werden, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt.

Hinweise der Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung (Stand: 05.12.2022)

Wir bitten Sie, trotz der allgemeinen Öffnungen und dem derzeitigen Wegfall der bisher bestehenden Sicherheitsregelungen, auf Ihren Selbstschutz zu achten.

Bitte informieren Sie sich über möglicherweise notwendige coronabedingte Sonderregelungen auf der Internetseite der Veranstaltung, für die Sie sich interessieren: Veranstaltungsangebot

Wenn Sie demnächst eine Fort- oder Weiterbildung besuchen wollen und bereits angemeldet sind, werden Sie auch per E-Mail über die Auflagen informiert, die evtl. wieder bestehen. Bitte beachten Sie die allgemeinen Informationen zu Sicherheitsregelungen für Veranstaltungen der Akademie.

Hinweise der Carl-Oelemann-Schule (Stand: 13.12.2022)

Wir bitten Sie, trotz der allgemeinen Öffnungen und dem derzeitigen Wegfall der bisher bestehenden Sicherheitsregelungen, auf Ihren Selbstschutz zu achten (siehe auch Informationsblatt zu den Sicherheitsregelungen).

Über unser aktuelles Fortbildungsangebot informieren wir Sie auf unserer Website und über unsere Facebook-Seite: www.facebook.com/LAEKHessen.

Informationen zu den Prüfungen für die Facharzt-Anerkennungen und weiteren Qualifikationen

Prüfungen für Anerkennungen (Stand: 28.02.2023)

Hinweise zur Zugangsbeschränkung für Externe:

Grundsätzlich bestehen für Externe keine Zugangsbeschränkungen mehr.  Allerdings können Angehörige und Freunde von Prüflingen Zugang zur Veranstaltungsebene nur erhalten, wenn keine mitgebrachten Getränke bzw. Speisen verzehrt werden und eine rücksichtnehmende Lautstärke eingehalten wird. Diese Gäste sollten die maximale Zahl von 3 pro Prüfling nicht überschreiten. Bei Zuwiderhandlungen können der Empfang oder vorgesetzte Stellen das Hausrecht anwenden und die Gäste zum Verlassen des Kammergebäudes auffordern. Ein entsprechender Info-Flyer wird den Gästen vorab ausgeteilt.

Weitere Qualifikationen

Fachkunden im Strahlenschutz (Stand: 26.10.2022)

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat zur Frage der Röntgen-Fachkundeaktualisierung auf folgendes hingewiesen:

"Im Bereich Medizin gibt es mittlerweile ein breites Angebot an Aktualisierungskursen im Online-Modus und auch wieder in Präsenz."

Hinweis:
Die vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration festgelegte Frist zur Röntgen-Fachkundeaktualisierung ist abgelaufen.

Hinweise zu den MFA-Prüfungen

Stand: 12.12.2022

Die Zwischen- und Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf zur/zum Medizinischen Fachangestellten finden planmäßig statt.
Die aktuellen Prüfungstermine finden Sie am Ende der Seite Prüfungen und Prüfungstermine.

Das weitere Corona-Pandemiegeschehen sowie die am Prüfungstag geltenden Gesetze oder Verordnungen können nicht vorhergesehen werden. Bitte informieren Sie sich rechzeitig vor Ihrem Prüfungstermin unter Prüfungen und Prüfungstermine über die geltenden Regeln.

Für die Teilnahme an den MFA-Prüfungen in Hessen gibt es derzeit keine Beschränkung auf Geimpfte, Genesene und Getestete.

Weiterhin gibt es keine Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske.
Jedoch ist nicht auszuschließen, dass der Dienstleister des jeweiligen Prüfungsorts das Tragen einer medizinischen Maske auf den Verkehrs- und Begegnungsflächen verlangt.
 

Verhaltens- und Hygieneregelungen:

  • Vermeiden Sie ein zu frühes Erscheinen am Prüfungsort.
  • Halten Sie einen generellen Mindestabstand von 1,50 m ein.
  • Beachten Sie die Nies- und Husten-Etikette.
  • Verlassen Sie das Gebäude zügig nach Prüfungsende.
     

Ergänzende Hinweise für den praktischen Teil der Abschlussprüfung (Prüfungsort: Bildungszentrum Bad Nauheim)

  • Halten Sie sich im ausgewiesenen Wartebereich auf (hinter dem Haupteingang auf der linken Seite).
  • Verzichten Sie auf Begleitpersonen. Das Betreten des Bildungszentrums ist aufgrund der aktuellen Situation nur den Prüflingen zur Prüfungszeit (siehe Einladung) gestattet.
     

Sofern es die aktuelle Situation erfordert, halten Sie folgende Unterlagen am Prüfungsort bereit, die wir gegebenfalls kontrollieren müssen:

  • Ihren Impfausweis, Ihre Impfbescheinigung oder CovPass-App zum Nachweis der vollständigen Impfung,
  • den Genesenennachweis (ggf. in Kombination mit der Corona-Schutzimpfung),
  • eine Bescheinigung über einen negativen SARS-CoV-2-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden, Selbsttests sind nicht zulässig!).
     

Wichtiger Hinweis:
Wir behalten uns vor, Personen bei offensichtlichen Krankheitssymptomen von der Prüfungsteilnahme auszuschließen.

Die Corona-Pandemie lässt keine langfristige Planung zu. Es kann passieren, dass wir den Prüfungstermin absagen müssen. Aktuelle Änderungen werden Ihnen umgehend mitgeteilt und hier eingestellt. Es gibt keinen Nachholtermin.

Teilen Sie umgehend Ihrer zuständigen Bezirksärztekammer Ihre aktuelle E-Mail Adresse sowie Mobiltelefonnummer mit, falls sich seit Vertragsschluss eine Änderung ergeben hat (siehe Berufsausbildungsvertrag), gerne auch per E-Mail.

Bei Rückfragen wenden Sie sich an die für Sie zuständige Bezirksärztekammer.

FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Ausbildung und zu den Prüfungen der Medizinischen Fachangestellten in Bezug auf die aktuelle Pandemie-Situation (Stand: 25.03.2022)

Antworten zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Wichtige Empfehlung für ausbildende Ärztinnen/Ärzte!
Wie findet zurzeit Berufsschule statt?
Haben die Auszubildenden ein Recht auf "Freistellung", um die Arbeitsaufträge aus der Berufsschule zu erledigen?
Wie geht die Landesärztekammer mit Fehlzeiten um, die aufgrund von Berufsschul- oder Praxisschließungen zustande kommen?
Berücksichtigen die Prüfungsausschüsse den durch Corona beeinträchtigten Ausbildungsverlauf?
Gilt Kurzarbeit auch für Auszubildende und wie ist die Vergütung geregelt?
Dürfen Minderjährige wegen der potentiellen Corona-Infektionsgefahr weiterhin in der Ausbildungsstätte tätig sein?
Kündigung des Ausbildungsverhältnisses
Beendigung des Ausbildungsverhältnisses durch Fristablauf bzw. vor Abnahme der Abschlussprüfung (beispielsweise wegen Verschiebung des Prüfungstermins)
Verlängerung der Ausbildungszeit
Vereinbarung der Teilzeitausbildung
Freistellung der/des Auszubildenden
Anordnung von Urlaub für Auszubildende
Ausbildungsvergütung

Wir wünschen weiterhin eine erfolgreiche Ausbildung!

Bitte schauen Sie immer wieder auf unsere Website. Hier stellen wir regelmäßig alle aktuellen Informationen ein. Bitte sehen Sie - soweit vermeidbar - von telefonischen Nachfragen ab. Herzlichen Dank!

Erreichbarkeit der Geschäftsstelle der Ethik-Kommission

Stand: 04.12.2020

Aufgrund der aktuellen Situation durch SARS-​CoV-​2 weisen wir darauf hin, dass es zu Einschränkungen betreffend der Erreichbarkeit der Geschäftsstelle der Ethik-Kommission bei der Landesärztekammer Hessen kommen kann.

Bitte senden Sie daher alle Anfragen per E-Mail an ethikkommission@laekh.de und bitten in dringenden unaufschiebbaren Fällen um einen Rückruf.

Da noch nicht abschließend geprüft werden konnte, ob angesichts der derzeitigen Situation auf die gesetzlichen Anforderungen nach AMG und GCP-V verzichtet werden kann, können Mitteilungen in Klinischen Prüfungen nach AMG vorab auf elektronischem Weg über das ethikPool-Online-Portal eingereicht werden.

Bitte beachten Sie auch die fortlaufend aktualisierten Hinweise und Informationen auf der Website des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-​Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland e.V.