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- Ausschüsse & Kommissionen
Ausschüsse & Kommissionen der LÄKH
Ausschüsse
AG Klimaschutz
Die AG Klimaschutz überprüft die Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität der Landesärztekammer, gibt regelmäßige Informationen über die gesundheitlichen Folgen des Klimawandels und fordert Krankenhäuser und Praxisinhaber auf, vermehrt auf umweltfreundliches Wirtschaften zu achten.
Vorsitzende:
Svenja Krück
Mitglieder:
Dr. med. Peter Zürner
Dr. med. Lars Bodammer
Dr. med. Detlev Steininger
Pierre E. Frevert
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Ausschuss Ärztliche Weiterbildung
Dieser Ausschuss berät das Präsidium der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) zu allen Fragen rund um Ärztliche Weiterbildung: insbesondere über die Weiterentwicklungs- und Umsetzungsmöglichkeiten der (Muster-)Weiterbildungsordnung des Deutschen Ärztetages und der Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung.
Vorsitzender:
Dr. med. Wolf Andreas Fach
Stellvertretende Vorsitzende:
Prof. Dr. med. Erika Baum
Dr. med. Christian Piper
Mitglieder:
Michael Andor
Dr. med. Lars Bodammer
Monika Buchalik
Prof. Dr. med. Ulrich Finke
Christine Hidas
Dr. med. Barbara Jäger
Yvonne Jäger
Anne Kandler
Dr. med. Adelheid Rauch
Dr. med. Rolf Teßmann
Dr. med. Cornelius Weiß
Ihr Ansprechpartner:
Ausschuss Ärztlicher Nachwuchs
Dieser Ausschuss berät das Präsidium der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) zu Fragen und Problemstellungen des Ärztlichen Nachwuchses.
Vorsitzender:
Dr. med. Lars Bodammer
Stellvertretender Vorsitzender:
Svenja Krück
Dr. med. Cornelius Weiß, M. Sc.
Mitglieder:
Dr. med. Jan Bauer
Andrea Dormann
Dr. med. Jörg Focke
Prof. Dr. med. Alexandra Henneberg
Dr. med. Christine Hidas
Dr. med. Christoph Polkowski
Dr. med. Louise Reisner-Senelar
Dr. med. Philip Sänger
Frank Seibert-Alves
Jutta Willert-Jakob
Ihre Ansprechpartnerin:
Ausschuss Hygiene und Umweltmedizin
Dieser Ausschuss berät das Präsidium der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) in allen umweltmedizinischen und hygienischen Fragen: etwa zur Weiterbildung "Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin", zur Fortbildung "Krankenhaushygiene", zum vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) initiierten Projekt RAI (Rationaler Antibiotikaeinsatz durch Information und Kommunikation), zu One-Health, Multiresistenten Erregern (MRE) im Krankenhaus oder Abwasser und MRE-Netzwerken sowie zum Umwelt- und Klimaschutz.
Vorsitzende:
Prof. Dr. med. Ursel Heudorf
Stellvertretender Vorsitzender:
Dr. med. Rolf Teßmann
Mitglieder:
Dr. med. Susanne Johna
Dr. med. Sylvi-Gabriele Mieke
Michael Thomas Knoll
Prof. Dr. med. Volkhard Kempf
PD Dr. med. Can Imirzalioglu
PD Dr. med. habil. Bernhard Jahn-Mühl
Ihre Ansprechpartner/-innen:
Ausschuss Notfallversorgung und Katastrophenmedizin
Dieser Ausschuss berät das Präsidium der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) in Fragen zur notfallmedizinischen Versorgung, zum Rettungsdienst, Notfalldienstordnung sowie zur Zusammenarbeit des Rettungsdienstes und des Notfallvertretungsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. Darüber hinaus berät der Ausschuss auch die Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung und die Weiterbildungsabteilung bei Fortbildungen oder Kursen im Bereich der Notfallversorgung und Katastrophenmedizin.
Vorsitzender:
Dr. med. Dipl. Chem. Paul Otto Nowak
Stellvertretender Vorsitzender:
Prof. Dr. med. Paul Kessler
Mitglieder:
Michael Andor
Dr. med. Thomas Schneider
Tobias Winter
Dr. med. Gerd Appel
Dr. med. Tobias Gehrke
Jörg Blau
Dr. Peter-Friedrich Petersen
Dr. med. Hansjoachim Stürmer
Dr. med. Klaus-Wolfgang Richter
Dr. med. Jörg Focke
Dr. med. Claudia Jacobi
Dr. med. Dipl. Chem. Paul Otto Nowak
Prof. Dr. med. Paul Kessler
Dr. med. Ulrich Jürgens
Ihre Ansprechpartner/-innen:
Ausschuss Palliativmedizin
Der Ausschuss Palliativmedizin der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) beschäftigt sich mit der Strukturentwicklung und der flächendeckenden Versorgung von palliativmedizinischen Leistungen, kooperiert und koordiniert Veranstaltungen/Workshops zum Thema "Palliativmedizin" und berät die LÄKH in Fragen zu Fortbildung und Weiterbildung.
Vorsitzende:
Dr. med. Ingmar Hornke
Dr. med. Egbert Reichwein
Mitglieder:
Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach
Dr. med. Maria Haas-Weber
Dr. med. Bernd Oliver Maier
Christiane Hoppe
Anne Kandler
Dr. med. Gerd Lautenschläger
Birgit Cremer
Ralf-Michael Wagner
Dr. Wolf Andreas Fach
Dr. med. Ingmar Hornke
Dr. med. Egbert Reichwein
Ihre Ansprechpartner/-innen:
Ausschuss Psych-Fächer
Der Ausschuss Psych-Fächer befasst sich mit dem Schwerpunktthema Psychotherapie aus dem speziellen Blickwinkel von Ärztinnen und Ärzten. Er berät das Präsidium der LÄKH im Bereich Psychotherapie, insbesondere mit Hinblick auf die ärztlichen Belange, identifiziert mögliche Probleme, Interessenskonflikte und entwickelt Lösungsvorschläge.
Vorsitzender:
Dr. med. Meinhard Korte
Stellvertretende Vorsitzende:
Doris Salmen
Mitglieder:
Dr. med. Silke Engelbrecht
Dr. med. Susanne Gebhardt
Prof. Dr. med. Alexandra Henneberg
Dr. med. Barbara Jäger
Dr. med. Meinhard Korte
Prof. Dr. med. Johannes Kruse
Dr. med. Wolfgang Merkle
Ingrid Möslein-Teising
Prof. Dr. med. Martin Ohlmeier
PD Dr. med. Martina Pitzer
Dr. med. Irina Prokofieva
Doris Salmen
Dr. med. Daniel Sommerlad
Dr. med. Peter Zürner
Sabine Riese
Ihre Ansprechpartnerin:
Ausschuss Stationäre Versorgung
Der Ausschuss Stationäre Versorgung berät das Präsidium der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) zu aktuellen Problemen der stationären Patientenversorgung und erarbeitet Vorschläge zur Strukturentwicklung im Krankenhaus.
Vorsitzende:
Dr. med. Suanna Johna
Stellvertretender Vorsitzender:
Prof. Dr. med. Thomas Schmitz-Rixen
Mitglieder:
Michael Andor
Prof. Dr. med. Michael Booke
Dr. med. Lothar Born
Mark Dauster
Dr. med. Silke Engelbrecht
Prof. Dr. med. Steffen Gramminger
Christine Hidas
PD Dr. med. Lothar Schrod
Dr. med. Christian Schwark
Ihre Ansprechpartnerin:
Ausschuss Telematik
Der Ausschuss Telematik als beratender Ausschuss des Präsidiums beschäftigt sich mit Fragen zur organisatorischen, technologischen und datenschutzrechtlichen Zukunftsgestaltung sowohl der Verwaltung als auch der medizinischen Einrichtungen im ambulanten und stationären Bereich. Zu den Themen gehören u. a. die sichere ärztliche Kommunikation und die Gestaltung neuer Prozesse in den Verwaltungsabläufen der LÄKH.
Vorsitzender:
Dr. med. Lars Bodammer
Stellvertretender Vorsitzender:
Dr. med. Matthias Herbst
Mitglieder:
Dr. med. Christoph Claus
Christiane Dormann
Peter Franz
Dirk Paulukat
Dr. med. Uwe Wolfgang Popert
Dr. med. Klaus-Wolfgang Richter
Sabine Riese
PD Dr. med. Andreas Scholz
Ihre Ansprechpartner/-innen:
Berufsbildungsausschuss
Der im Auftrag des Berufsbildungsgesetzes von der Landesärztekammer (LÄKH) eingerichtete Ausschuss, dem Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Lehrkräfte einer berufsbildenden Schule angehören, beschließt in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung von Medizinischen Fachangestellten (MFA).
Vorsitzender:
Martin Andreas Leimbeck
Stellvertretender Vorsitzender:
Ingrid Gerlach
Mitglieder:
Arbeitgeber-Vertreter/-innen:
Dr. med. Lars Bodammer
Prof. Dr. med. Alexandra Henneberg
Dr. med. Sylvia-Gabriele Mieke
Dr. med. Hans-Martin Hübner
Barbara Mühlfeld
Martin Andreas Leimbeck
Stellvertretende Mitglieder:
Dipl.-Psych. Frank Seibert-Alves
Dr. med. Britta Schulte-Hahn
Christiane Hoppe
Dr. med. Michael Weidenfeld
Dr. med. Sabine Olischläger
Dr. med. Detlev Steininger
Arbeitnehmer-Vertreter/-innen:
Andrea Folwerk
Ingrid Gerlach
Jutta Hartmann
Stephanie Schreiber
Tina Wegner
Nimet Akgül-Duru
Stellvertretende Mitglieder:
Claudia Siebert
Anné Christiné Försch
Lara Zimpel
Sabrina Kraus
Sabine Faupel
Lehrer-Vertreter/-innen:
StR'in Dr. Brigitte Seefeldt-Schmidt
StD'in Doreen Beyer
StD'in Charlotte Daum
StD Wolfgang Langlotz
StR'in Dr. Sandra Minnerup-Fremann
OStD'in Dr. Julia Klippel
Stellvertretende Mitglieder:
StR'in Bianca Moß
OStD'in Birgit Stauch-Tschakert
OStR'in Dr. Eva-Maria Gürke
StR'in Lisa Becker
OStD Guido Lomb
OStR Andreas Wolf
Ihre Ansprechpartnerin:
Finanzausschuss
Aufgabe des unabhängig tätigen und ausschließlich der Delegiertenversammlung verantwortlichen Finanzausschusses ist es, das Finanzgebaren der Kammer zu beobachten und notfalls einzugreifen. Er nimmt den – zuvor von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften – Jahresabschluss entgegen und bewertet diesen.
In der Herbstversammlung legt der/die Vorsitzende des Finanzausschusses den Delegierten den Jahresabschluss und den Haushaltsvoranschlag zusammen mit den Anmerkungen und Empfehlungen des Finanzausschusses zur Beschlussfassung vor.
Vorsitzender:
Armin Beck
Stellvertetende Vorsitzende:
Dr. med. Sabine Dominik
Mitglieder:
Dr. med. Daniel Sommerlad
Yvonne Jäger
Prof. Dr. med. Jutta Peters
Dr. med. Gabriel Nick
Dirk Paulukat
Ihre Ansprechpartnerin:
Gebührenordnungsausschuss
Die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) ist nach § 12 Abs. 3 der Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Hessen (BO) für die Abgabe gutachterlicher Äußerungen über die Angemessenheit von Honorarforderungen zuständig. Auch muss die Kammer Gutachten zu einschlägigen Fragen auf Ersuchen von Beteiligten anfertigen sowie bei aus der Berufsausübung entstandenen Streitigkeiten zwischen Berufsangehörigen und Dritten schlichten (§ 5 Abs. 1 Ziffern 3 und 5 Hessisches Heilberufsgesetz). Hierzu zählen auch solche über ärztliche Liquidationen.
Zur Bewältigung dieser Aufgaben hat das Präsidium den Gebührenordnungsausschuss ins Leben gerufen. Dieser schlichtet bei gebührenrechtlichen Streitigkeiten zwischen Ärzten und Dritten, nimmt auf Anfrage von Behörden Stellung zu gebührenrechtlichen Fragen und prüft Liquidationen. Zu den vorrangingen Aufgaben des Ausschusses gehört auch die Erarbeitung von Bewertungen zu gebührenrechtlichen Fragestellungen und zur Angemessenheit von Honorarforderungen.
Vorsitzender:
Dr. med. Thomas Klippstein
Stellvertretender Vorsitzender:
Prof. Dr. med. Ulrich Finke
Mitglieder:
Dr. med. Jochen Breuer
Prof. Dr. med. Alfred Hellstern
Dr. med. Gerd Zimmermann
Dr. med. Klaus Jürgen Doubek (Stellvertreter)
Jan Henniger (Stellvertreter)
Dr. med. Christoph Claus (Stellvertreter)
Dr. med. Frank Bode (Stellvertreter)
Weitere Infos:
- Der Gebührenordnungsausschuss – kompetent mit beschränkter Wirkung - Artikel im Hessischen Ärzteblatt, Ausgabe 12/2019
- Ausschuss Gebührenordnung der LÄK Hessen - Artikel im Hessischen Ärzteblatt, Ausgabe 6/2010
- Der Gebührenordnungssausschuss der LÄKH - GOÄ Quo vadis - Artikel im Hessischen Ärzteblatt, Ausgabe 8/2008
- Der GOÄ der LÄKH - Eine undankbare Aufgabe?! - Artikel im Hessischen Ärzteblatt, Ausgabe 11/2002
- Der GOÄ der LÄKH - Eine Standortbestimmung - Artikel im Hessischen Ärzteblatt, Ausgabe 7/2000
Ihre Ansprechpartnerin:
Gemeinsamer Beirat LPPKJP
Gemäß § 2 Abs. 4 Heilberufsgesetz in Hessen bildet die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) gemeinsam mit der Landeskammer für Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten (LPPKJP Hessen) einen Beirat. Dieser widmet sich der Erörterung von Fragen rund um die Ausübung der Psychotherapie - insbesondere zur Weiterbildung und Berufsordnung.
Mitglieder:
Dr. med. Barbara Jäger
Helga Katharina Jakobi
Dr. med. Wolfgang Merkle
Prof. Dr. med. Martin Ohlmeier
Doris Salmen
Stellvertretende Mitglieder:
Pierre Frevert
Dr. med. Stefan Hornung
Dr. med. Meinhard Korte
Dr. med. Irina Prokofieva
Ihre Ansprechpartnerin:
Gutachterausschüsse im Weiterbildungswesen
Über 300 besonders ausgewiesene Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen Fachgebiete beraten die Geschäftsführung und die Weiterbildungsabteilung der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) bei der Bearbeitung von Anträgen auf Zulassung zur Prüfung, auf Erteilung einer Befugnis zur Weiterbildung u. a. m.
Schlichtungsausschüsse der Bezirksärztekammern
Bei jeder Bezirksärztekammer ist ein Schlichtungsausschuss zu bilden, der auf Vorschlag des jeweiligen Vorstandes der Bezirksärztekammer von der Delegiertenversammlung gewählt wird. Er besteht aus drei Kammermitgliedern. Diese wählen aus ihrer Mitte die Vorsitzende/den Vorsitzenden. Für jedes Mitglied sind mindestens zwei Vertreterinnen/Vertreter zu bestellen.
Der Schlichtungsausschuss hat die Aufgabe, nach der Schlichtungsordnung bei Streitigkeiten zwischen Berufsangehörigen, wenn sie aus der ärztlichen Berufsausübung entstanden sind, auf gütlichem Wege einen Vergleich herbeizuführen oder – falls die Parteien dies beantragen – einen unverbindlichen Schlichterspruch zu fällen.
Örtlich ist der Schlichtungsausschuss der Bezirksärztekammer zuständig, der der Antragsgegner angehört. In Zweifelsfällen bestimmt das Präsidium den örtlich zuständigen Schlichtungsausschuss.
Schlichtungsausschuss der Bezirksärztekammer Darmstadt
Mitglieder:
Dr. med. Wolfgang König
Dr. med. Joachim Klotz
Dr. med. Emanuel Finkenwirth
Stellvertreter:
Christiane Keller
Dr. med. Detlev Steininger
Dr. med. Johannes Scheufele
Dr. med. Marc Dehos
Schlichtungsausschuss der Bezirksärztekammer Frankfurt
Mitglieder:
Christiane Hoppe
Dr. med. Alfred Möhrle
Dr. Sabine Olischläger
Stellvertreter:
Dr. med. Hansjoachim Stürmer
Birgit Cremer
Dr. med. Sabine Dominik
Dr. med. Daniel Sommerlad
Dr. med. Michael Gehrke
Prof. Dr. med. Alexandra Henneberg
Dr. med. Thomas Klippstein
Schlichtungsausschuss der Bezirksärztekammer Gießen
Mitglieder:
Dr. med. Burckhard Dietz-Magel
Dr. med. Marlies Renate Igel-Thorn
Dr. med. Rita Pinkowski
Stellvertreter:
Dr. med. Carmen Brosig
Dr. med. Heinrich Cassel
Julia Manon de Boor
Dr. med. Karlfried Kainer
Monika Deutscher
Robert Kullmann
Gerhard Luckemeyer
Schlichtungsausschuss der Bezirksärztekammer Kassel
Mitglieder:
Prof. Dr. med. Hansjoerg Melchior
Dr. med. Helmut Greger
Dr. med. Jochen Schaller
Stellvertreter:
Dr. med. Michael Donges
Dr. med. Klaus Meyer
Dr. med. Wolfgang Weber
Dr. med. Bär-Palmi
Michael Urban
Dr. med. Herbert Nelke
Schlichtungsausschuss der Bezirksärztekammer Marburg
Mitglieder:
Dr. med. Helga Niehaus
Dr. med. Wiegand Müller-Brodmann
Dr. med. Wilfried Zimmermann
Stellvertreter:
Dr. med. Karl-Eckhardt Henkel
Uwe Hüttner
Dr. med. Dipl.-Biologe Gerd-Ewald von Manteuffel
Dr. med. Monika Rosenthal
Prof. Dr. med. Uwe Wagner
Dr. (H) Karol Stiebler
Schlichtungsausschuss der Bezirksärztekammer Wiesbaden
Mitglieder:
Dr. med. Ursula Stüwe
Dr. med. Siegfried Möller
Dr. med. Klaus Heckmann
Stellvertreter:
Prof. Dr. med. Franz-Josef Prott
Dr. med. Harald Daake
Dr. med. Alessandra Carella
Dr. med. Heike Raestrup
Christiane Dormann
Ihre Ansprechpartner/-innen:
Suchtausschuss
Der Suchtausschuss der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) berät das Präsidium in suchtmedizinischen Fragen.
Schwerpunkt der Beratungen des Suchtausschusses in den letzten Jahren war die Novellierung der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger. Weitere aktuelle Schwerpunkte sind Cannabis sowie die Naloxonvergabe. Zusätzlich bemüht sich der Ausschuss seit einigen Jahren um eine Änderung der von dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) herausgegebenen Richtlinie zur Kostenübernahme von suchttherapeutischen Behandlungen. Außerdem soll das gemeinsam mit der Stabsstelle Medien entwickelte Alkohol-Präventionsprojekt „Hackedicht“ um ein weiteres Projekt zur Konsumprävention von Cannabis und anderen Drogen erweitert werden.
Vorsitzender:
Dr. med. Siegmund Drexler
Stellvertretender Vorsitzender:
PD Dr. med. habil. Michael Grube
Mitglieder:
Dietmar Paul
Dr. med. Sylvia-Gabriele Mieke
Prof. Dr. med. Dieter Braus
Ihre Ansprechpartner/-innen:
Kommissionen
Ethik-Kommission
Die unabhängige Ethik-Kommission bei der Landesärztekammer (LÄKH) berät Ärztinnen und Ärzte in Hessen vor der Durchführung bestimmter Forschungsvorhaben über die damit verbundenen berufsethischen und berufsrechtlichen Fragen.
Weitere Infos:
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Gutachter- und Schlichtungsstelle
Mitglieder der Gutachter- und Schlichtungsstelle:
- Jürgen Juncker, Vors. Richter am OLG a. D., Komm. Vorsitzender
- Friedhelm Damm, Vors. Richter am LG a. D., Stellv. Vorsitzender
- Karl Klamp, Vors. Richter am LG a. D.
1977 wurde die in ihrer Arbeit von der Kammer unabhängige Gutachter- und Schlichtungsstelle gegründet. Die Stelle wird von Juristinnen und Juristen (ehemals vorsitzende Richter/-innen am Bundesgerichtshof, am Oberlandesgericht und am Landgericht) geleitet und überprüft ärztliche Behandlungen auf behauptete Fehler in einem freiwilligen, für den/die Antragsteller/-in kostenlosen Verfahren. Dabei wird untersucht, ob einer Ärztin oder einem Arzt, die der Landesärztekammer Hessen als Mitglied angehören, ein Behandlungsfehler in Diagnostik oder Therapie unterlaufen ist, der mit gesundheitlichen Komplikationen eines Patienten/einer Patientin verbunden ist. Auch der Frage, ob der Patient/die Patientin vor der Behandlung ausreichend aufgeklärt wurde, geht die Gutachterstelle nach.
Wesentliche Aufgabe der Gutachter- und Schlichtungsstelle ist es, nicht nur die Voraussetzungen für einen gegebenenfalls notwendigen Schadensausgleich zu schaffen, sondern ein möglicherweise beschädigtes Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten wiederherzustellen.
Die Gutachter- und Schlichtungsstelle wird auf schriftlichen Antrag eines der Beteiligten tätig. Nachdem die vollständigen Krankenunterlagen vorliegen, werden die Sachverhalte einem/einer erfahrenen, fachspezifischen Sachverständigen zur Begutachtung übergeben. Ist die Patientin oder der Patient oder einer der Beteiligten nicht mit dessen Gutachten einverstanden, entscheidet die Kommission. Zur Beurteilung durch die Kommission werden neben einem der juristischen Mitglieder der Gutachterstelle als Vorsitzendem mehrere Fachgutachter aus dem Gebiet, dem der Schadensfall zuzuordnen ist, hinzugezogen. Der/die Sachverständige, der/die das zu überprüfende Gutachten erstattet hat, ist dabei nicht stimmberechtigt.
Ergebnis des Verfahrens vor der Gutachterstelle ist die Entscheidung, ob anhand der schriftlichen Unterlagen ein Behandlungsfehler des Arztes, der zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung des Patienten geführt hat, festzustellen ist.
Die Landesärztekammer Hessen hat einen Wegweiser für das Verfahren vor der Gutachter- und Schlichtungsstelle herausgegeben (PDF zum Download auf rechter Seite).
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Ständige Kommission Reproduktionsmedizin
Die Ständige Kommission Reproduktionsmedizin berät über die Anträge auf Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen (nach §121a SGB V) und gibt gegenüber dem Präsidium der LÄKH eine unverbindliche Stellungnahme ab.
Überdies prüft die Ständige Kommission Reproduktionsmedizin im Rahmen der verpflichtenden Qualitätssicherung die Einhaltung der in der Richtlinie zur Reproduktionsmedizin definierten fachlichen, personellen und technischen Voraussetzungen sowie die Qualität der Arbeitsgruppen (verfahrens- und ergebnisbezogen) bei den hessischen reproduktionsmedizinischen Zentren und berät diese.
Eine weitere wichtige Aufgabe der Ständigen Kommission Reproduktionsmedizin ist die kontinuierliche Verbesserung des Qualitätssicherungsverfahrens in Zusammenarbeit mit den hessischen reproduktionsmedizinischen Zentren.
Die Ständige Kommission Reproduktionsmedizin besteht aus mindestens sieben ehrenamtlichen Mitgliedern, die vom Präsidium der LÄKH für die Dauer der Wahlperiode berufen werden. Bei Bedarf werden Fachgutachter beratend hinzugezogen.
Die Sitzungen der Ständigen Kommission Reproduktionsmedizin finden je nach Bedarf, grundsätzlich jedoch mindestens zwei Mal pro Jahr statt.
Vorsitzender:
Prof. Dr. med. Dr. h. c. mult. Hans-Rudolf Tinneberg
Stellvertretender Vorsitzender:
Holger Tanzki
Mitglieder:
Dr. med. Annette Bachmann
Dr. med. Aysen Bilgicyildirim
Dr. med. Klaus Doubek
Sabine Riese
Dr. med. Dieter Schäfer
Dr. rer. nat. Katja Weiske
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Kommission Lebendspende
Die Kommission prüft Anträge auf Durchführung einer Lebendspende (Organspende bei lebenden Personen): Hierfür sucht sie nach Anhaltspunkten, die gegen die freiwillige Einwilligung des Spenders/der Spenderin sprechen oder auf eine illegale Herkunft des Spenderorgans hindeuten.
Zu diesem Zweck hört sich die Kommission den Spender/die Spenderin persönlich zur Frage der Freiwilligkeit an und klärt ab, ob die Einwilligung auf der Grundlage einer fundierten medizinischen Aufklärung erfolgt, die versicherungsrechtlichen Konsequenzen bekannt sind und die Entscheidung nicht durch unakzeptablen Druck herbeigeführt wurde. Anhörungen finden regelmäßig einmal im Monat statt.
Eine Lebendspende ist grundsätzlich nur unter engen allgemeinen (z. B. Volljährigkeit) und medizinischen (z. B. keine absehbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen) Voraussetzungen möglich. Zudem ist sie nur zur Übertragung auf Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, Verlobte oder Personen, die sich besonders nahe stehen, zulässig.
Im Einklang mit dem Hessischen Gesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes (HAGTPG) werden die Kommissionsmitglieder vom Präsidium der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) jeweils für drei Jahre bestellt. Die Mitglieder sind zumeist Ärztinnen und Ärzte, Personen mit der Befähigung zum Richteramt und Personen, die in psychologischen Fragen erfahren sind wie z. B. ein Facharzt/eine Fachärztin für Psychotherapeutische Medizin.
Vorsitzender:
Dr. jur. Thomas K. Heinz
Mitglieder:
Dr. med. Heike Raestrup (Fachärztin für Chirurgie)
Dr. med. Wolfgang Merkle (Facharzt für Psychosomatische Medizin)
Stellvertretende Mitglieder:
Dr. jur. Ole Ziegler (Rechtsanwalt)
Prof.Dott./Univ. Rom Vittorio Paolucci (Facharzt für Chirurgie)
Dr. med. Ursula Pession (Fachärztin für Chirurgie)
Dr. med. Susanne Krebs (Fachärztin für Psychosomatische Medizin)
Weitere Infos:
- Kommission Lebendspende - Artikel aus dem Hessischen Ärzteblatt Ausgabe 12/2009
- Auszug aus dem Tätigkeitsbericht 2008 der Kommission Lebendspende
- Antragsformular: Antrag auf eine gutachterliche Stellungnahme nach § 8 Abs. 3, Satz 2 Transplantationsgesetz (TPG) durch die Kommission Lebendspende nach § 2 HAGTPG
- Gliederung des fachärztlichen Gutachtens
- Hessisches Gesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes
- Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes
Ihre Ansprechpartner/-innen:
Kommission Transplantation und Organspende
Die Kommission Transplantation und Organspende wurde im Jahre 2006 auf Grund der Änderung des Hessischen Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes (HAGTPG) in der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) eingeführt. Die Kommission Transplantation und Organspende wird vom Präsidium der LÄKH für fünf Jahre gewählt.
Aufgabe der Kommission Transplantation und Organspende ist es, die Vorgaben des Transplantationsgesetzes umzusetzen und im Land Hessen die Bedingungen für die Organspende und Organtransplantation zu verbessern und zu fördern.
Vorsitzende:
Prof. Dr. med. Ingeborg Hauser
stellv. Vorsitzender:
Prof. Dr. med. Wolf Bechstein
Mitglieder:
PD Dr. Ana Paula Barreiros Clara
Prof. Dr. med. Wolf O. Bechstein
Dr. med. Lars Bodammer
Prof. Dr. med. Ulrich Finke
Roman Böhmer
Prof. Dr. med. Rolf Weimer
Prof. Dott./Univ. Rom Vittorio Paolucci
Prof. Dr. med. Burkhard Brosig
Dr. med. Manfred Richter
Prof. Dr. med. Ingeborg Hauser
PD Dr. med. Andreas Scholz
Ihre Ansprechpartner/-innen:
Gutachterstelle für die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden
Die Gutachterstelle nimmt die in § 5 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden vom 15.08.1969 (BGBl I S. 1143) bezeichneten Aufgaben wahr. Die Gutachterstelle besteht aus zwei Ärztinnen/Ärzten, davon mindestens einem Facharzt/einer Fachärztin für Psychiatrie und einem Mitglied mit der Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz.
Mitglieder:
Klaus Eckhardt, Vorsitzender Richter am LG a.D.
Prof. Dr. med. Hartmut Berger
Prof. Dr. med. Hilmar-Heinz-Georg Stracke
Erste stellvertretende Mitglieder:
Brigitte Damm, Vorsitzende Richterin am LG a.D.
PD Dr. med. Michael Grube
Prof. Dr. med. Dr. h.c. Eduard Becht
Zweite stellvertretende Mitglieder:
Holger Tanzki, Richter am VG a.D.
Dr. med. Beate Eusterschulte
Prof. Dr. med. Tilman Kälble
Ihre Ansprechpartnerinnen: