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Ausschüsse & Kommissionen der LÄKH
Ausschüsse
Ausschuss Ärztliche Weiterbildung
Dieser Ausschuss berät das Präsidium der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) zu allen Fragen rund um Ärztliche Weiterbildung: insbesondere über die Weiterentwicklungs- und Umsetzungsmöglichkeiten der (Muster-)Weiterbildungsordnung des Deutschen Ärztetages und der Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung.
Vorsitzender:
Dr. med. Wolf Andreas Fach
Stellvertretende Vorsitzende:
Prof. Dr. med. Erika Baum
Dr. med. Christian Piper
Mitglieder:
Michael Andor
Dr. med. Lars Bodammer
Monika Buchalik
Prof. Dr. med. Ulrich Finke
Christine Hidas
Dr. med. Barbara Jäger
Yvonne Jäger
Anne Kandler
Dr. med. Adelheid Rauch
Dr. med. Rolf Teßmann
Dr. med. Cornelius Weiß
Ihr Ansprechpartner:
Ausschuss Ärztlicher Nachwuchs
Dieser Ausschuss berät das Präsidium der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) zu Fragen und Problemstellungen des Ärztlichen Nachwuchses.
Vorsitzender:
Dr. med. Lars Bodammer
Stellvertretender Vorsitzender:
Svenja Krück
Dr. med. Cornelius Weiß
Mitglieder:
Jan Bauer
Andrea Dormann
Jörg Focke
Prof. Dr. med. Alexandra Henneberg
Christine Hidas
Dr. med. Christoph Polkowski
Dr. med. Louise Reisner-Senelar
Dr. med. Philip Sänger
Frank Seibert-Alves
Jutta Willert-Jakob
Ihre Ansprechpartnerin:
Ausschuss Hilfsfonds
Der Hilfsfonds ist eine Fürsorgeeinrichtung der Landesärztekammer Hessen. Er unterstützt in Not geratene Berufsangehörige (oder deren Hinterbliebene), sofern diese Mitglieder der LÄKH sind bzw. waren und ihren Beruf mindestens 10 Jahre in Hessen ausgeübt haben. Die Unterstützungsleistungen erfolgen grundsätzlich als Darlehen, dessen Höhe, Verzinsung und Rückzahlungsmodalitäten der Ausschuss im Einzelfall festlegt.
Der Hilfsfonds stellt ein vom Präsidium der LÄKH verwaltetes Sondervermögen dar. Über die Hilfegewährung entscheidet ein Ausschuss, der aus drei von der Delegiertenversammlung gewählten Mitgliedern besteht.
Einmal jährlich legt der/die Vorsitzende des Ausschusses gegenüber der Delegiertenversammlung Rechenschaft über die Verwendung der Gelder ab.
Vorsitzender:
Dr. med. Jürgen Glatzel, Bensheim
Stellvertretender Vorsitzender:
N.N.
Mitglieder:
Prof. Dr. med. Ulrich Finke, Frankfurt
Jutta Willert-Jacob, Wetter
Ihre Ansprechpartner/-innen:
Ausschuss Hygiene und Umweltmedizin
Dieser Ausschuss berät das Präsidium der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) in allen umweltmedizinischen und hygienischen Fragen: etwa zur Weiterbildung "Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin", zur Fortbildung "Krankenhaushygiene", zum vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) initiierten Projekt RAI (Rationaler Antibiotikaeinsatz durch Information und Kommunikation), zu One-Health, Multiresistenten Erregern (MRE) im Krankenhaus oder Abwasser und MRE-Netzwerken sowie zum Umwelt- und Klimaschutz.
Vorsitzende:
Prof. Dr. med. Ursel Heudorf, Frankfurt am Main
Stellvertretender Vorsitzender:
Dr. med. Rolf Teßmann, Frankfurt am Main
Mitglieder:
Dr. med. Susanne Johna, Kiedrich
Dr. med. Sylvi-Gabriele Mieke, Frankfurt am Main
Michael Thomas Knoll, Lich
Prof. Dr. med. Volkhard Kempf, Dreieich
PD Dr. med. Can Imirzalioglu, Schöffengrund
PD Dr. med. habil. Bernhard Jahn-Mühl, Frankfurt
Ihre Ansprechpartner/-innen:
Ausschuss Notfallversorgung und Katastrophenmedizin
Dieser Ausschuss berät das Präsidium der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) in Fragen zur notfallmedizinischen Versorgung, zum Rettungsdienst, Notfalldienstordnung sowie zur Zusammenarbeit des Rettungsdienstes und des Notfallvertretungsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. Darüber hinaus berät der Ausschuss auch die Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung und die Weiterbildungsabteilung bei Fortbildungen oder Kursen im Bereich der Notfallversorgung und Katastrophenmedizin.
Vorsitzender:
Dr. med. Dipl. Chem. Paul Otto Nowak, Frankenberg
Stellvertretender Vorsitzender:
Prof. Dr. med. Paul Kessler, Frankfurt am Main
Mitglieder:
Michael Andor, Groß-Gerau
Dr. med. Thomas Schneider, Mainz
Tobias Winter, Kassel
Dr. med. Gerd Appel, Kassel
Dr. med. Tobias Gehrke, Frankfurt
Jörg Blau, Hofheim
Dr. med. Sabine Jobmann, Griesheim
Dr. med. Hansjoachim Stürmer, Freigericht
Dr. med. Klaus-Wolfgang Richter, Hofheim
Jörg Focke, Bad Nauheim
Dr. med. Claudia Jacobi, Groß-Gerau
Dr. med. Dipl. Chem. Paul Otto Nowak, Frankenberg
Prof. Dr. med. Paul Kessler, Frankfurt am Main
Ihre Ansprechpartner/-innen:
Ausschuss Palliativmedizin
Der Ausschuss Palliativmedizin der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) beschäftigt sich mit der Strukturentwicklung und der flächendeckenden Versorgung von palliativmedizinischen Leistungen, kooperiert und koordiniert Veranstaltungen/Workshops zum Thema "Palliativmedizin" und berät die LÄKH in Fragen zu Fortbildung und Weiterbildung.
Vorsitzende:
Dr. med. Ingmar Hornke, Frankfurt
Dr. med. Egbert Reichwein, Villmar
Mitglieder:
Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Stadtallendorf
Dr. med. Maria Haas-Weber, Hanau
Dr. med. Bernd Oliver Maier, Wiesbaden
Christiane Hoppe, Frankfurt
Anne Kandler, Fulda
Dr. med. Gerd Lautenschläger, Hanau
Birgit Cremer, Heusenstamm
Ralf-Michael Wagner, Alsfeld
Dr. Wolf Andreas Fach, Bruchköbel
Dr. med. Ingmar Hornke, Frankfurt
Dr. med. Egbert Reichwein, Villmar
Ihre Ansprechpartner/-innen:
Ausschuss Psych-Fächer
Der Ausschuss Psych-Fächer befasst sich mit dem Schwerpunktthema Psychotherapie aus dem speziellen Blickwinkel von Ärztinnen und Ärzten. Er berät das Präsidium der LÄKH im Bereich Psychotherapie, insbesondere mit Hinblick auf die ärztlichen Belange, identifiziert mögliche Probleme, Interessenskonflikte und entwickelt Lösungsvorschläge.
Vorsitzender:
Dr. med. Meinhard Korte
Stellvertretende Vorsitzende:
Doris Salmen
Mitglieder:
Dr. med. Silke Engelbrecht
Prof. Dr. med. Alexandra Henneberg
Dr. med. Stefan Hornung
Helga Jakobi
Dr. med. Barbara Jäger
Dr. med. Meinhard Korte
Prof. Dr. med. Johannes Kruse
Dr. med. Wolfgang Merkle
Ingrid Möslein-Teising
Prof. Dr. med. Martin Ohlmeier
PD Dr. med. Martina Pitzer
Dr. med. Irina Prokofieva
Doris Salmen
Dr. med. Daniel Sommerlad
Dr. med. Peter Zürner
Sabine Riese
Ihre Ansprechpartnerin:
Ausschuss Stationäre Versorgung
Der Ausschuss Stationäre Versorgung berät das Präsidium der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) zu aktuellen Problemen der stationären Patientenversorgung und erarbeitet Vorschläge zur Strukturentwicklung im Krankenhaus.
Vorsitzende:
Dr. med. Suanna Johna
Stellvertretender Vorsitzender:
Prof. Dr. med. Thomas Schmitz-Rixen
Mitglieder:
Michael Andor
Prof. Dr. med. Michael Booke
Dr. med. Lothar Born
Mark Dauster
Dr. med. Silke Engelbrecht
Prof. Dr. med. Steffen Gramminger
Christine Hidas
PD Dr. med. Lothar Schrod
Dr. med. Christian Schwark
Ihre Ansprechpartnerin:
Ausschuss Telematik
Der Ausschuss Telematik als beratender Ausschuss des Präsidiums beschäftigt sich mit Fragen zur organisatorischen, technologischen und datenschutzrechtlichen Zukunftsgestaltung sowohl der Verwaltung als auch der medizinischen Einrichtungen im ambulanten und stationären Bereich. Zu den Themen gehören u. a. die sichere ärztliche Kommunikation und die Gestaltung neuer Prozesse in den Verwaltungsabläufen der LÄKH.
Vorsitzender:
Dr. med. Lars Bodammer
Stellvertretender Vorsitzender:
Dr. med. Matthias Herbst
Mitglieder:
Dr. med. Christoph Claus
Christiane Dormann
Peter Franz
Dirk Paulukat
Dr. med. Uwe Wolfgang Popert
Dr. med. Klaus-Wolfgang Richter
Sabine Riese
PD Dr. med. Andreas Scholz
Ihre Ansprechpartner/-innen:
Berufsbildungsausschuss
Der im Auftrag des Berufsbildungsgesetzes von der Landesärztekammer (LÄKH) eingerichtete Ausschuss, dem Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Lehrkräfte einer berufsbildenden Schule angehören, beschließt in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung von Medizinischen Fachangestellten (MFA).
Vorsitzende/-r:
N.N.
Stellvertretende/-r Vorsitzende/-r:
N.N.
Mitglieder:
Dr. med. Karlhans Baumgartl
Renate Schwarz
Ihre Ansprechpartnerin:
Finanzausschuss
Aufgabe des unabhängig tätigen und ausschließlich der Delegiertenversammlung verantwortlichen Finanzausschusses ist es, das Finanzgebaren der Kammer zu beobachten und notfalls einzugreifen. Er nimmt den – zuvor von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften – Jahresabschluss entgegen und bewertet diesen.
In der Herbstversammlung legt der/die Vorsitzende des Finanzausschusses den Delegierten den Jahresabschluss und den Haushaltsvoranschlag zusammen mit den Anmerkungen und Empfehlungen des Finanzausschusses zur Beschlussfassung vor.
Vorsitzender:
Armin Beck, Flörsheim
Stellvertetende Vorsitzende:
Dr. med. Sabine Dominik, Bad Homburg
Mitglieder:
Dr. med. Daniel Sommerlad, Oberursel
Yvonne Jäger, Friedrichsdorf
Prof. Dr. med. Jutta Peters, Wetzlar
Dr. med. Gabriel Nick, Braunfels
Dr. med. Heike Raestrup, Limburg
Ihre Ansprechpartnerin:
Gebührenordnungsausschuss
Die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) ist nach § 12 Abs. 3 der Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Hessen (BO) für die Abgabe gutachterlicher Äußerungen über die Angemessenheit von Honorarforderungen zuständig. Auch muss die Kammer Gutachten zu einschlägigen Fragen auf Ersuchen von Beteiligten anfertigen sowie bei aus der Berufsausübung entstandenen Streitigkeiten zwischen Berufsangehörigen und Dritten schlichten (§ 5 Abs. 1 Ziffern 3 und 5 Hessisches Heilberufsgesetz). Hierzu zählen auch solche über ärztliche Liquidationen.
Zur Bewältigung dieser Aufgaben hat das Präsidium den Gebührenordnungsausschuss ins Leben gerufen. Dieser schlichtet bei gebührenrechtlichen Streitigkeiten zwischen Ärzten und Dritten, nimmt auf Anfrage von Behörden Stellung zu gebührenrechtlichen Fragen und prüft Liquidationen. Zu den vorrangingen Aufgaben des Ausschusses gehört auch die Erarbeitung von Bewertungen zu gebührenrechtlichen Fragestellungen und zur Angemessenheit von Honorarforderungen.
Vorsitzender:
Dr. med. Thomas Klippstein
Stellvertretender Vorsitzender:
Prof. Dr. med. Ulrich Finke
Mitglieder:
Dr. med. Jochen Breuer
Prof. Dr. med. Alfred Hellstern
Dr. med. Gerd Zimmermann
Dr. med. Klaus Jürgen Doubek (Stellvertreter)
Jan Henniger (Stellvertreter)
Dr. med. Christoph Claus (Stellvertreter)
Dr. med. Frank Bode (Stellvertreter)
Weitere Infos:
- Der Gebührenordnungsausschuss – kompetent mit beschränkter Wirkung - Artikel im Hessischen Ärzteblatt, Ausgabe 12/2019
- Ausschuss Gebührenordnung der LÄK Hessen - Artikel im Hessischen Ärzteblatt, Ausgabe 6/2010
- Der Gebührenordnungssausschuss der LÄKH - GOÄ Quo vadis - Artikel im Hessischen Ärzteblatt, Ausgabe 8/2008
- Der GOÄ der LÄKH - Eine undankbare Aufgabe?! - Artikel im Hessischen Ärzteblatt, Ausgabe 11/2002
- Der GOÄ der LÄKH - Eine Standortbestimmung - Artikel im Hessischen Ärzteblatt, Ausgabe 7/2000
Ihre Ansprechpartnerin:
Gemeinsamer Beirat LPPKJP
Gemäß § 2 Abs. 4 Heilberufsgesetz in Hessen bildet die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) gemeinsam mit der Landeskammer für Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten (LPPKJP Hessen) einen Beirat. Dieser widmet sich der Erörterung von Fragen rund um die Ausübung der Psychotherapie - insbesondere zur Weiterbildung und Berufsordnung.
Mitglieder:
Dr. med. Barbara Jäger, Frankfurt
Helga Katharina Jakobi, Gießen (KJPP)
Dr. med. Wolfgang Merkle, Frankfurt
Prof. Dr. med. Martin Ohlmeier, Kassel
Doris Salmen, Frankfurt
Stellvertretende Mitglieder:
Pierre Frevert, Frankfurt
Dr. med. Stefan Hornung, Karben
Dr. med. Meinhard Korte, Hanau
Dr. med. Irina Prokofieva, Frankfurt
Ihre Ansprechpartnerin:
Gutachterausschüsse im Weiterbildungswesen
Über 300 besonders ausgewiesene Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen Fachgebiete beraten die Geschäftsführung und die Weiterbildungsabteilung der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) bei der Bearbeitung von Anträgen auf Zulassung zur Prüfung, auf Erteilung einer Befugnis zur Weiterbildung u. a. m.
Ihr Ansprechpartner:
Suchtausschuss
Der Suchtausschuss der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) berät das Präsidium in suchtmedizinischen Fragen.
Schwerpunkt der Beratungen des Suchtausschusses in den letzten Jahren war die Novellierung der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger. Weitere aktuelle Schwerpunkte sind Cannabis sowie die Naloxonvergabe. Zusätzlich bemüht sich der Ausschuss seit einigen Jahren um eine Änderung der von dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) herausgegebenen Richtlinie zur Kostenübernahme von suchttherapeutischen Behandlungen. Außerdem soll das gemeinsam mit der Stabsstelle Medien entwickelte Alkohol-Präventionsprojekt „Hackedicht“ um ein weiteres Projekt zur Konsumprävention von Cannabis und anderen Drogen erweitert werden.
Komm. Vorsitzender:
PD Dr. med. habil. Michael Grube, Frankfurt am Main
Stellvertretender Vorsitzender:
PD Dr. med. habil. Michael Grube, Frankfurt am Main
Mitglieder:
Dr. med. Siegmund Drexler, Mühlheim
Dietmar Paul, Frankfurt am Main
Dr. med. Sylvia-Gabriele Mieke, Frankfurt
Ihre Ansprechpartner/-innen:
Kommissionen
Ethik-Kommission
Die unabhängige Ethik-Kommission bei der Landesärztekammer (LÄKH) berät Ärztinnen und Ärzte in Hessen vor der Durchführung bestimmter Forschungsvorhaben über die damit verbundenen berufsethischen und berufsrechtlichen Fragen.
Weitere Infos:
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Gutachter- und Schlichtungsstelle
Mitglieder der Gutachter- und Schlichtungsstelle:
- Dr. jur. Katharina Deppert, Vors. Richterin am BGH a.D., Vorsitzende
- Jürgen Juncker, Vors. Richter am OLG a.D., Stellv. Vorsitzender
- Friedhelm Damm, Vors. Richter am LG a. D.
1977 wurde die in ihrer Arbeit von der Kammer unabhängige Gutachter- und Schlichtungsstelle gegründet. Die Stelle wird von Juristinnen und Juristen (ehemals vorsitzende Richter/-innen am Bundesgerichtshof, am Oberlandesgericht und am Landgericht) geleitet und überprüft ärztliche Behandlungen auf behauptete Fehler in einem freiwilligen, für den/die Antragsteller/-in kostenlosen Verfahren. Dabei wird untersucht, ob einer Ärztin oder einem Arzt, die der Landesärztekammer Hessen als Mitglied angehören, ein Behandlungsfehler in Diagnostik oder Therapie unterlaufen ist, der mit gesundheitlichen Komplikationen eines Patienten/einer Patientin verbunden ist. Auch der Frage, ob der Patient/die Patientin vor der Behandlung ausreichend aufgeklärt wurde, geht die Gutachterstelle nach.
Wesentliche Aufgabe der Gutachter- und Schlichtungsstelle ist es, nicht nur die Voraussetzungen für einen gegebenenfalls notwendigen Schadensausgleich zu schaffen, sondern ein möglicherweise beschädigtes Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten wiederherzustellen.
Die Gutachter- und Schlichtungsstelle wird auf schriftlichen Antrag eines der Beteiligten tätig. Nachdem die vollständigen Krankenunterlagen vorliegen, werden die Sachverhalte einem/einer erfahrenen, fachspezifischen Sachverständigen zur Begutachtung übergeben. Ist die Patientin oder der Patient oder einer der Beteiligten nicht mit dessen Gutachten einverstanden, entscheidet die Kommission. Zur Beurteilung durch die Kommission werden neben einem der juristischen Mitglieder der Gutachterstelle als Vorsitzendem mehrere Fachgutachter aus dem Gebiet, dem der Schadensfall zuzuordnen ist, hinzugezogen. Der/die Sachverständige, der/die das zu überprüfende Gutachten erstattet hat, ist dabei nicht stimmberechtigt.
Ergebnis des Verfahrens vor der Gutachterstelle ist die Entscheidung, ob anhand der schriftlichen Unterlagen ein Behandlungsfehler des Arztes, der zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung des Patienten geführt hat, festzustellen ist.
Die Landesärztekammer Hessen hat einen Wegweiser für das Verfahren vor der Gutachter- und Schlichtungsstelle herausgegeben (PDF zum Download auf rechter Seite).
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Ständige Kommission Reproduktionsmedizin
Die Ständige Kommission Reproduktionsmedizin berät über die Anträge auf Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen (nach §121a SGB V) und gibt gegenüber dem Präsidium der LÄKH eine unverbindliche Stellungnahme ab.
Überdies prüft die Ständige Kommission Reproduktionsmedizin im Rahmen der verpflichtenden Qualitätssicherung die Einhaltung der in der Richtlinie zur Reproduktionsmedizin definierten fachlichen, personellen und technischen Voraussetzungen sowie die Qualität der Arbeitsgruppen (verfahrens- und ergebnisbezogen) bei den hessischen reproduktionsmedizinischen Zentren und berät diese.
Eine weitere wichtige Aufgabe der Ständigen Kommission Reproduktionsmedizin ist die kontinuierliche Verbesserung des Qualitätssicherungsverfahrens in Zusammenarbeit mit den hessischen reproduktionsmedizinischen Zentren.
Die Ständige Kommission Reproduktionsmedizin besteht aus mindestens sieben ehrenamtlichen Mitgliedern, die vom Präsidium der LÄKH für die Dauer der Wahlperiode berufen werden. Bei Bedarf werden Fachgutachter beratend hinzugezogen.
Die Sitzungen der Ständigen Kommission Reproduktionsmedizin finden je nach Bedarf, grundsätzlich jedoch mindestens zwei Mal pro Jahr statt.
Vorsitzender:
Prof. Dr. med. Dr. h. c. mult. Hans-Rudolf Tinneberg, Bad Nauheim
Stellvertretender Vorsitzender:
Holger Tanzki, Neu-Isenburg
Mitglieder:
Dr. med. Annette Bachmann, Frankfurt
Dr. med. Aysen Bilgicyildirim, Darmstadt
Dr. med. Klaus Doubek, Wiesbaden
Dr. med. Roman Pavlik, Würzburg
Sabine Riese, Alsfeld
Dr. med. Dieter Schäfer, Frankfurt
Dr. rer. nat. Katja Weiske, Frankfurt
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Kommission Lebendspende
Die Kommission prüft Anträge auf Durchführung einer Lebendspende (Organspende bei lebenden Personen): Hierfür sucht sie nach Anhaltspunkten, die gegen die freiwillige Einwilligung des Spenders/der Spenderin sprechen oder auf eine illegale Herkunft des Spenderorgans hindeuten.
Zu diesem Zweck hört sich die Kommission den Spender/die Spenderin persönlich zur Frage der Freiwilligkeit an und klärt ab, ob die Einwilligung auf der Grundlage einer fundierten medizinischen Aufklärung erfolgt, die versicherungsrechtlichen Konsequenzen bekannt sind und die Entscheidung nicht durch unakzeptablen Druck herbeigeführt wurde. Anhörungen finden regelmäßig einmal im Monat statt.
Eine Lebendspende ist grundsätzlich nur unter engen allgemeinen (z. B. Volljährigkeit) und medizinischen (z. B. keine absehbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen) Voraussetzungen möglich. Zudem ist sie nur zur Übertragung auf Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, Verlobte oder Personen, die sich besonders nahe stehen, zulässig.
Im Einklang mit dem Hessischen Gesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes (HAGTPG) werden die Kommissionsmitglieder vom Präsidium der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) jeweils für drei Jahre bestellt. Die Mitglieder sind zumeist Ärztinnen und Ärzte, Personen mit der Befähigung zum Richteramt und Personen, die in psychologischen Fragen erfahren sind wie z. B. ein Facharzt/eine Fachärztin für Psychotherapeutische Medizin.
Vorsitzender:
Dr. Peter Eschweiler (ehem. Vorsitzender Richter), Frankfurt am Main
Mitglieder:
Prof. Dr. med. Albrecht Encke (Facharzt für Chirurgie), Frankfurt am Main
Dr. med. Wolfgang Merkle (Facharzt für Psychotherapeutische Medizin), Frankfurt am Main
Stellvertretende Mitglieder:
Dr. Thomas K. Heinz (Rechtsanwalt), Frankfurt am Main
Prof. Dott./Univ. Rom Vittorio Paolucci (Facharzt für Chirurgie), Offenbach am Main
Dr. med. Heike Raestrup (Fachärztin für Chirurgie), Limburg
Dr. med. Christine Linkert (Fachärztin für Psychotherapeutische Medizin), Frankfurt am Main
Weitere Infos:
- Kommission Lebendspende - Artikel aus dem Hessischen Ärzteblatt Ausgabe 12/2009
- Auszug aus dem Tätigkeitsbericht 2008 der Kommission Lebendspende
- Antragsformular: Antrag auf eine gutachterliche Stellungnahme nach § 8 Abs. 3, Satz 2 Transplantationsgesetz (TPG) durch die Kommission Lebendspende nach § 2 HAGTPG
- Gliederung des fachärztlichen Gutachtens
- Hessisches Gesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes
- Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes
Ihre Ansprechpartner/-innen:
Kommission Transplantation und Organspende
Die Kommission Transplantation und Organspende wurde im Jahre 2006 auf Grund der Änderung des Hessischen Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes (HAGTPG) in der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) eingeführt. Die Kommission Transplantation und Organspende wird vom Präsidium der LÄKH für fünf Jahre gewählt.
Aufgabe der Kommission Transplantation und Organspende ist es, die Vorgaben des Transplantationsgesetzes umzusetzen und im Land Hessen die Bedingungen für die Organspende und Organtransplantation zu verbessern und zu fördern.
Vorsitzende:
Prof. Dr. med. Ingeborg Hauser, Frankfurt am Main
stellv. Vorsitzender:
Prof. Dr. med. Wolf Bechstein, Frankfurt am Main
Mitglieder:
PD Dr. Ana Paula Barreiros Clara, Mainz
Prof. Dr. med. Wolf O. Bechstein, Frankfurt am Main
Dr. med. Lars Bodammer, Bad Nauheim
Prof. Dr. med. Ulrich Finke, Frankfurt am Main
Dr. med. Martha Gräfin von Westerholt und Gysenberg, Wiesbaden
Prof. Dr. med. Rolf Weimer, Gießen
Prof. Dott./Univ. Rom Vittorio Paolucci, Offenbach
Prof. Dr. med. Burkhard Brosig, Gießen
Dr. med. Manfred Richter, Gießen
Prof. Dr. med. Ingeborg Hauser, Frankfurt am Main
PD Dr. med. Andreas Scholz, Gießen
Ihre Ansprechpartner/-innen:
Gutachterstelle für die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden
Die Gutachterstelle nimmt die in § 5 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden vom 15.08.1969 (BGBl I S. 1143) bezeichneten Aufgaben wahr. Die Gutachterstelle besteht aus zwei Ärztinnen/Ärzten, davon mindestens einem Facharzt/einer Fachärztin für Psychiatrie und einem Mitglied mit der Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz.
Mitglieder:
Klaus Eckhardt, Vorsitzender Richter am LG a.D.
Prof. Dr. med. Hartmut Berger
Prof. Dr. med. Hilmar-Heinz-Georg Stracke
Erste stellvertretende Mitglieder:
Brigitte Damm, Vorsitzende Richterin am LG a.D.
PD Dr. med. Michael Grube
Prof. Dr. med. Dr. h.c. Eduard Becht
Zweite stellvertretende Mitglieder:
Holger Tanzki, Richter am VG a.D.
Dr. med. Beate Eusterschulte
Prof. Dr. med. Tilman Kälble
Ihre Ansprechpartnerinnen: