Delegiertenversammlung Wahlperiode 2023-2028

Die Delegiertenversammlung – das Parlament der hessischen Ärzteschaft – ist das oberste Organ der Landesärztekammer und besteht aus 80 gewählten Mandatsträgerinnen und -trägern. Die Wahlen sind frei und geheim. Aktives Wahlrecht haben die Ärztinnen und Ärzte in Hessen.

Grundsätzlich sind alle Mitglieder der Ärztekammer (auch ohne Mandat) als Gäste zur Delegiertenversammlung eingeladen.

Aktuelles:

  • 10. Sitzung der Delegiertenversammlung am 22. November 2025

    Ankündigung: 10. ordentliche Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen am 22. November 2025

    Die 10. ordentliche Delegiertenversammlung findet am 22.11.2025 ab 10:00 Uhr s.t. im Bildungszentrum der Landesärztekammer Hessen, Carl-Oelemann-Weg 5, in 61231 Bad Nauheim statt. Die Veranstaltung ist mitgliederöffentlich.

    Tagesordnung

    Die Tagesordnung zur 10. ordentlichen Delegiertenversammlung wird mit der November-Ausgabe des Hessischen Ärzteblattes veröffentlicht, die Ende Oktober erscheint. 

    Vorbefassung gem. Art. 5 bis 7 der Richtlinie (EU) 2018/958 - Verhältnismäßigkeitsrichtlinie

    Beim Erlass neuer oder der Änderung bestehender Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die dem Geltungsbereich der Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (ABl. EU Nr. L 173 S. 25) in der jeweils geltenden Fassung unterfallen, sind die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/958 in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten. Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung ist für neue oder zu ändernde Vorschriften erforderlich, welche die Aufnahme oder Ausübung eines Berufs oder einer bestimmten Art seiner Ausübung beschränken. 

    Gemäß § 17 Abs. 6 Heilberufsgesetz ist vor der Beschlussfassung der Delegiertenversammlung über eine Vorschrift auf der Website der Kammer ein Entwurf der Vorschrift für einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zu veröffentlichen. Es besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, die Vorschrift auf ihre Verhältnismäßigkeit, insbesondere auf die Einhaltung der Vorgaben der Art. 5 bis 7 der Richtlinie (EU) 2018/958 zu kommentieren. Stellungnahmen können im Zeitraum der Einstellung der Entwürfe der Vorschriften vom 16. bis einschließlich 31. Oktober 2025 an die E-Mail-Adresse rechtsabteilung@laekh.de gesendet werden.

    Rechtsvorschriften, die in die Vorbefassung gehen:

Die Delegiertenversammlungen der Landesärztekammer Hessen in der Wahlperiode 2023-2028:

Die Delegierten der Landesärztekammer Hessen in der Wahlperiode 2023-2028:

Liste 1:

Marburger Bund - Erste Wahl für alle Ärztinnen und Ärzte

Liste 2:

Fachärztinnen und Fachärzte Hessen

Liste 3:

Die Hausärzte

Liste 4:

Liste demokratischer Ärztinnen und Ärzte LDÄÄ

Liste 5:

ÄrztINNEN Hessen

Liste 6:

ÄLTERE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE

Liste 7:

Jung.Nachhaltig.Fair

Liste 8:

Liste der kleinen Fachgebiete

Liste 9:

Hessenmed - die Netzärzte

Liste 10:

LISTE ÖFFENTLICHER GESUNDHEITSDIENST

Liste 11:

Liste integrativer Medizin LIMED