Delegiertenversammlung Wahlperiode 2023-2028
Die Delegiertenversammlung – das Parlament der hessischen Ärzteschaft – ist das oberste Organ der Landesärztekammer und besteht aus 80 gewählten Mandatsträgerinnen und -trägern. Die Wahlen sind frei und geheim. Aktives Wahlrecht haben die Ärztinnen und Ärzte in Hessen.
Grundsätzlich sind alle Mitglieder der Ärztekammer (auch ohne Mandat) als Gäste zur Delegiertenversammlung eingeladen.
Aktuelles:
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Ankündigung: 12. ordentliche Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen am 23. September 2026
Die 12. ordentliche Delegiertenversammlung findet am 23.09.2026 ab 17:00 Uhr s.t. im Bildungszentrum der Landesärztekammer Hessen, Carl-Oelemann-Weg 5, in 61231 Bad Nauheim statt. Die Veranstaltung ist mitgliederöffentlich.
Tagesordnung
Die Tagesordnung zur 12. ordentlichen Delegiertenversammlung wird mit Herausgabe des Hessischen Ärzteblattes Ausgabe 09/2026 veröffentlicht. Den Link zur Tagesordnung finden Sie hier, sobald die Ausgabe online veröffentlicht wurde.
Vorbefassung gem. Art. 5 bis 7 der Richtlinie (EU) 2018/958 - Verhältnismäßigkeitsrichtlinie
Beim Erlass neuer oder der Änderung bestehender Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die dem Geltungsbereich der Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (ABl. EU Nr. L 173 S. 25) in der jeweils geltenden Fassung unterfallen, sind die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/958 in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten. Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung ist für neue oder zu ändernde Vorschriften erforderlich, welche die Aufnahme oder Ausübung eines Berufs oder einer bestimmten Art seiner Ausübung beschränken.
Gemäß § 17 Abs. 6 Heilberufsgesetz ist vor der Beschlussfassung der Delegiertenversammlung über eine Vorschrift auf der Website der Kammer ein Entwurf der Vorschrift für einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zu veröffentlichen. Es besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, die Vorschrift auf ihre Verhältnismäßigkeit, insbesondere auf die Einhaltung der Vorgaben der Art. 5 bis 7 der Richtlinie (EU) 2018/958 zu kommentieren. Stellungnahmen können im Zeitraum der Einstellung der Entwürfe der Vorschriften vom 12. bis einschließlich 27. August 2026 an die E-Mail-Adresse rechtsabteilung@laekh.de gesendet werden.
Rechtsvorschriften, die in die Vorbefassung gehen:
Die Delegiertenversammlungen der Landesärztekammer Hessen in der Wahlperiode 2023-2028:
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- Tagesordnung
- "Reformdruck, Resilienz und Resolutionen", Hessisches Ärzteblatt 05/2026, S. 256 ff.
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- Tagesordnung
- "Selbstbewusst und gut aufgestellt ins Jahr 2026", Hessisches Ärzteblatt 01/2026, S. 7 ff.
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- Tagesordnung
- "Aus Alt mach Neu", Hessisches Ärzteblatt 11/2025, S. 576 f.
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- Tagesordnung
- "Forderungen an die Politik", Hessisches Ärzteblatt 05/2025, S. 267 ff.
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- Tagesordnung
- “Weiterbildung im Fokus halten - 7. ordentliche Delegiertenversammlung der Wahlperiode 2023-2028”, Hessisches Ärzteblatt 01/2025, S. 7 ff.
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- Tagesordnung
- “Jahresabschluss 2023 des Versorgungswerkes - 6. ordentliche Delegiertenversammlung am 25. September 2024”, Hessisches Ärzteblatt 11/2024, S. 584 f.
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- Tagesordnung
- “Gemeinsam den aktuellen Herausforderungen begegnen - 5. Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen (Wahlperiode 2023–2028)”,
Hessisches Ärzteblatt 05/2024, S. 255 ff.
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- Tagesordnung
- “Jahresabschluss 2022 des Versorgungswerkes - 4. ordentliche Delegiertenversammlung am 29. November 2023”, Hessisches Ärzteblatt 01/2024, S. 14 f.
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- Tagesordnung
- “Delegierte verabschieden Kammerhaushalt - 3. ordentliche Delegiertenversammlung der Wahlperiode 2023–2028”, Hessisches Ärzteblatt 01/2024, S. 8 ff.
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