Delegiertenversammlung Wahlperiode 2023-2028
Die Delegiertenversammlung – das Parlament der hessischen Ärzteschaft – ist das oberste Organ der Landesärztekammer und besteht aus 80 gewählten Mandatsträgerinnen und -trägern. Die Wahlen sind frei und geheim. Aktives Wahlrecht haben die Ärztinnen und Ärzte in Hessen.
Grundsätzlich sind alle Mitglieder der Ärztekammer (auch ohne Mandat) als Gäste zur Delegiertenversammlung eingeladen.
Die Delegiertenversammlungen der Landesärztekammer Hessen in der Wahlperiode 2023-2028:
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- Tagesordnung
- "Reformdruck, Resilienz und Resolutionen", Hessisches Ärzteblatt 05/2026, S. 256 ff.
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- Tagesordnung
- "Selbstbewusst und gut aufgestellt ins Jahr 2026", Hessisches Ärzteblatt 01/2026, S. 7 ff.
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- Tagesordnung
- "Aus Alt mach Neu", Hessisches Ärzteblatt 11/2025, S. 576 f.
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- Tagesordnung
- "Forderungen an die Politik", Hessisches Ärzteblatt 05/2025, S. 267 ff.
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- Tagesordnung
- “Weiterbildung im Fokus halten - 7. ordentliche Delegiertenversammlung der Wahlperiode 2023-2028”, Hessisches Ärzteblatt 01/2025, S. 7 ff.
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- Tagesordnung
- “Jahresabschluss 2023 des Versorgungswerkes - 6. ordentliche Delegiertenversammlung am 25. September 2024”, Hessisches Ärzteblatt 11/2024, S. 584 f.
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- Tagesordnung
- “Gemeinsam den aktuellen Herausforderungen begegnen - 5. Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen (Wahlperiode 2023–2028)”,
Hessisches Ärzteblatt 05/2024, S. 255 ff.
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- Tagesordnung
- “Jahresabschluss 2022 des Versorgungswerkes - 4. ordentliche Delegiertenversammlung am 29. November 2023”, Hessisches Ärzteblatt 01/2024, S. 14 f.
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- Tagesordnung
- “Delegierte verabschieden Kammerhaushalt - 3. ordentliche Delegiertenversammlung der Wahlperiode 2023–2028”, Hessisches Ärzteblatt 01/2024, S. 8 ff.
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