- der Nachweis der Anerkennung als Facharzt in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung sowie der Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin,
- der Nachweis einer mindestens 6-monatigen Tätigkeit in der Intensivmedizin,
- der Nachweis von mindestens zwei Jahren regelmäßiger und andauernder Tätigkeit als Notarzt und mindestens 500 eigenständig absolvierte Notarzteinsätze (primäre und sekundäre) nach Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin,
- der Nachweis einer regelmäßig ausgeübten Notarzttätigkeit durch Vorlage der Dienstpläne über die Notarzteinsätze grundsätzlich der letzten sechs Monate,
- die Teilnahme an einem von der Landesärztekammer Hessen anerkannten Seminars „Leitender Notarzt“, das dem BÄK-Curriculum Leitender Notarzt/Leitende Notärztin in seiner jeweils geltenden Fassung entspricht.
Der Antrag auf Erteilung der Bescheinigung über die Qualifikation
„Leitender Notarzt“ ist bei der Landesärztekammer Hessen zu stellen. Dem
Antrag sind die Nachweise gemäß § 1 Ziffer 1) – 5) beizufügen.
Sofern
der Antragsteller die Nachweise gemäß § 1 Ziffer 1) – 5) erbracht hat,
stellt die Landesärztekammer Hessen eine Urkunde über die Qualifikation
„Leitender Notarzt“ aus.
