Ombudspersonen für die ärztliche Weiterbildung

Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung sind neben der eigentlichen Arbeit und der eigentlichen Weiterbildung an ihren Arbeitsstätten auch mit verschiedenen Themen konfrontiert, mit denen sie umgehen müssen. Besonders in der Weiterbildung kann es dann vorkommen, dass Fragen und Herausforderungen auftauchen, die nicht mit der weiterbildenden Ärztin/dem weiterbildenden Arzt besprochen werden können. Vielleicht sind diese sogar Teil der aufkommenden Fragestellungen.

Damit dies bereits im Vorfeld abgefangen werden kann, haben sich die Bezirksärztekammern bereiterklärt, Ombudspersonen bereitzustellen, die sich den Herausforderungen annehmen, indem sie den Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung die Möglichkeit geben, sich an sie wenden zu können. Der Vorsitzende Ihrer zuständigen Bezirksärztekammer steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Bei Problemen mit den Weiterbildungsbefugten – sei es die Verweigerung des Jahresgesprächs, die Weigerung, ein Zeugnis auszustellen oder etwa eine schlechte Betreuung – besteht die Möglichkeit, neben der Weiterbildungsabteilung die Ombudsperson zu kontaktieren.

Ihre Ansprechpartner/-innen in den Bezirksärztkammern

Auf den folgenden Seiten finden Sie alle Kontaktinformationen der für Sie zuständigen Bezirksärztekammer:

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