Für
die Ausstellung der Bescheinigung über die Qualifikation „Leitende Notärztin/ Leitender Notarzt“ durch die Landesärztekammer Hessen sind gemäß Satzung folgende fachliche Voraussetzungen zu erfüllen:
- der Nachweis der Anerkennung als Fachärztin/ Facharzt in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung sowie der Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin,
- der Nachweis einer mindestens 6-monatigen Tätigkeit in der Intensivmedizin,
- der Nachweis von mindestens zwei Jahren regelmäßiger und andauernder Tätigkeit als Notärztin/ Notarzt und mindestens 500 eigenständig absolvierte Notarzteinsätze (primäre und sekundäre) nach Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin,
- der Nachweis einer regelmäßig ausgeübten Notarzttätigkeit durch Vorlage der Dienstpläne über die Notarzteinsätze grundsätzlich der letzten sechs Monate,
- die
Teilnahme an einem von der Landesärztekammer Hessen anerkannten Seminars
„Leitende Notärztin/ Leitender Notarzt“, das dem BÄK-Curriculum "Leitende Notärztin/ Leitender Notarzt" in seiner jeweils geltenden Fassung
entspricht.
Der Antrag auf Erteilung der Bescheinigung über die Qualifikation
„Leitende Notärztin/ Leitender Notarzt“ ist bei der Landesärztekammer Hessen zu stellen. Dem
Antrag sind die Nachweise gemäß § 1 Ziffer 1) – 5) beizufügen.
Sofern
die Antragstellerin/ der Antragsteller die Nachweise gemäß § 1 Ziffer 1) – 5) erbracht hat,
stellt die Landesärztekammer Hessen eine Urkunde über die Qualifikation
„Leitende Notärztin/ Leitender Notarzt“ aus.
Blended
Learning
Das Seminar
„Leitende Notärztin/ Leitender Notarzt" verlangt gem. dem BÄK Curriculum vom 15.11.2024 50 Unterrichtseinheiten. Die Akademie setzt
diese Vorgabe in einer fünftägigen Präsenzveranstaltung und einem E-Learning-Modul um. Während der vierwöchigen E-Learning-Phase arbeiten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer individuell und unabhängig.
Übergangsbestimmungen
Wer bei Inkrafttreten dieser Satzung im Erwerb der Qualifikation steht
und das Seminar „Leitende Notärztin/ Leitender Notarzt“ nach den bisher geltenden
„Empfehlungen der Bundesärztekammer zur Fortbildung zur Leitenden Notärztin/ zum Leitenden
Notarzt“ sowie „Empfehlungen der Bundesärztekammer zur Qualifikation Leitende Notärztin/ Leitender Notarzt“ in der Zeit vom 01.05.2022 bis einschließlich
31.12.2025 absolviert hat, kann diese Teilnahme-Urkunde bis zum
31.12.2029 als Nachweis im Sinne von § 1 Ziffer 5) einreichen.