Im Gegensatz zum Arbeitszeugnis, welches wohlwollend sein muss und einer codierten Sprache und bestimmten arbeitsrechtlichen Erfordernissen unterliegt, muss ein Weiterbildungszeugnis wahrhaftig den Stand der Weiterbildung darstellen. Dabei dürfen auch nicht wohlwollende Formulierungen gewählt werden, solange sie keine Formalbeleidigungen darstellen.
Zudem müssen auch der Tätigkeitsumfang (Wochenarbeitszeit) und die Fehltage aufgeführt werden, was in einem Arbeitszeugnis nicht sein darf.
Das Weiterbildungszeugnis ist allein zur Vorlage bei der Ärztekammer bzw. zur Verwendung durch diese bestimmt.
Weitere FAQ rund um die Weiterbildung:
- für die Weiterbildungsbefugten: www.laekh.de/faq-fuer-wbb
- für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung: www.laekh.de/faq-aerzte-in-wb
