Das gegliederte Programm für die Weiterbildung, kurz auch Curriculum genannt, ist eine Ausarbeitung der Weiterbildungsbefugten, die eine Art Lehrplan aufzeigt, wann idealerweise der/dem Weiterzubildenden in welchem Stadium welche Kompetenz vermittelt wird. Seit der WBO 2005 sind die Weiterbildungsbefugten dazu verpflichtet, ein solches Curriculum vorzuhalten und zu Beginn der Weiterbildung auszuhändigen. Dieser Plan muss nun mit dem Antrag auf eine Weiterbildungsbefugnis gemäß der WBO 2020 bei der Landesärztekammer Hessen eingereicht werden.
Die geplanten Abschnitte können bspw. halbjährlich gegliedert sein und sollen den beantragten Umfang abdecken. Die Kompetenzen können zusammengefasst beschrieben werden. Allgemeine Inhalte (Kennenlernen der Räume, Technik, etc.; Teilnahme an Inhouse-Schulungen etc.) dürfen gerne mit aufgeführt werden.
Klar ist, dass jede/jeder Weiterzubildende individuell weitergebildet werden muss. Anhand des Curriculums sollte aber erkennbar sein, wann welche Kompetenzen erworben werden können und ob die Weiterbildung zeitgerecht verläuft. Die jährlichen Weiterbildungsgespräche sollten genutzt werden, um den aktuellen Stand mit dem Plan abzugleichen und so rechtzeitig den Erwerb noch fehlender Inhalte zu ermöglichen.
Weitere FAQ rund um die Weiterbildung:
- für die Weiterbildungsbefugten: www.laekh.de/faq-fuer-wbb
- für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung: www.laekh.de/faq-aerzte-in-wb