Große Themen werden meist zuerst angegangen, die vermeintlich kleineren erst kurz vor knapp. Weiterzubildenden und Weiterbildern geht es wie auch sonst im Leben, sie fokussieren die langen Kompetenzlisten der Facharztgebiete, der Schwerpunkte und der Zusatz-Weiterbildungen. Die „Allgemeinen Inhalte der Weiterbildung für Abschnitt B“ in der WBO 2020 werden erst einmal übersprungen.

Die darin geforderten Themen sind jedoch übergreifend dem weiteren Abschnitt B mit allen speziellen Weiterbildungen bewusst vorweggestellt. Sie sind wie das Spezielle in kognitive Kompetenzen, Methoden- und Handlungskompetenzen gegliedert. Die allgemeinen Inhalte gelten nicht insgesamt für alle speziellen Weiterbildungen, sondern gewichtet „unter der Berücksichtigung gebietsspezifischer Ausprägung“. Sie erfordern also eine fachbezogene, auf das jeweilige Weiterbildungsziel orientierte Auswahl. Diese fachrelevanten Punkte müssen bis zum Schluss der Weiterbildung genauso wie alle Spezifika der Gebiete, Schwerpunkte und Zusatzweiterbildungen angeleitet und erlernt werden. Inhaltliche Fortschritte sind vom Weiterzubildenden in das eLogbuch einzutragen und von den befugten Weiterbildern schrittweise zu bestätigen.

Die sogenannten allgemeinen Inhalte sind nicht neu, sie waren bereits in der WBO 2005 und vorherigen Fassungen enthalten. Sie waren im Paragrafenteil der WBO unter § 4 Abs. 4a und 4b aufgelistet. Auch bisher mussten die Weiterbilder diese Inhalte vermitteln und den Erwerb in einer tabellarischen Anlage zum Weiterbildungszeugnis bestätigen.

Welche der allgemeinen Inhalte gebietsspezifisch zu erbringen und von den Befugten bzw. an der Weiterbildungsstätte darzustellen sind, wird mit den Weiterbildenden vor ihrer Befugniserteilung ermittelt und im Bescheid festgehalten. Nach dem so genehmigten Befugnisumfang dürfen und sollen die Weiterzubildenden möglichst zu Beginn der Weiterbildung und spätestens im jährlichen Gespräch fragen. Die Befugten sollen ihre entsprechenden Defizite den Weiterzubildenden offenlegen. Eventuelle Lücken müssen dann geplant an einer anderen Weiterbildungsstätte ergänzt werden. Hierbei wird auch das verschriftlichte Weiterbildungs-Curriculum der weiterbildenden Einrichtung eine weiterführende Hilfe bieten können. Ergänzende Kooperationen zwischen Weiterbildungsstätten, z. B. über den Weg einer Abordnung, können dabei sehr hilfreich sei. Rahmenkonzepte dafür müssen allerdings durch die LÄKH vorab bestätigt werden. Die Notwendigkeit für manche der fächerübergreifenden Anforderungen bei der Weiterbildung ist auch durch gesetzliche und gesellschaftliche Verpflichtungen gegeben, die den ärztlichen Beruf unmittelbar betreffen. Alle ambulant oder klinisch tätigen Ärztinnen und Ärzte müssen z. B. jederzeit und unverzüglich eine Leichenschau durchführen können (vgl. Hessisches Friedhöfe- und Bestattungsgesetz). Jede Ärztin und jeder Arzt ist zudem gesetzlich gefordert und nach Approbation befugt, die Bevölkerung zu impfen (vgl. Masernschutzgesetz). Gesetzliche Regelungen zur Bekämpfung der Klimakrise fordern von allen Ärztinnen und Ärzten, berufliche Kompetenzen für die Patientenbehandlung, Selbstschutz und Klimaschutz zu erwerben und mitverantwortlich umzusetzen (vgl. Klimagesetze von EU, Bund und Ländern). Hierauf wollen wir als Landesärztekammer Hessen hinweisen und unseren fachlichen Beitrag mit neuen Refresherkursen leisten.

Die darin geforderten Themen sind jedoch übergreifend dem weiteren Abschnitt B mit allen speziellen Weiterbildungen bewusst vorweggestellt. Sie sind wie das Spezielle in kognitive Kompetenzen, Methoden- und Handlungskompetenzen gegliedert. Die allgemeinen Inhalte gelten nicht insgesamt für alle speziellen Weiterbildungen, sondern gewichtet „unter der Berücksichtigung gebietsspezifischer Ausprägung“. Sie erfordern also eine fachbezogene, auf das jeweilige Weiterbildungsziel orientierte Auswahl. Diese fachrelevanten Punkte müssen bis zum Schluss der Weiterbildung genauso wie alle Spezifika der Gebiete, Schwerpunkte und Zusatzweiterbildungen angeleitet und erlernt werden. Inhaltliche Fortschritte sind vom Weiterzubildenden in das eLogbuch einzutragen und von den befugten Weiterbildern schrittweise zu bestätigen.

Die sogenannten allgemeinen Inhalte sind nicht neu, sie waren bereits in der WBO 2005 und vorherigen Fassungen enthalten. Sie waren im Paragrafenteil der WBO unter § 4 Abs. 4a und 4b aufgelistet. Auch bisher mussten die Weiterbilder diese Inhalte vermitteln und den Erwerb in einer tabellarischen Anlage zum Weiterbildungszeugnis bestätigen.

Welche der allgemeinen Inhalte gebietsspezifisch zu erbringen und von den Befugten bzw. an der Weiterbildungsstätte darzustellen sind, wird mit den Weiterbildenden vor ihrer Befugniserteilung ermittelt und im Bescheid festgehalten. Nach dem so genehmigten Befugnisumfang dürfen und sollen die Weiterzubildenden möglichst zu Beginn der Weiterbildung und spätestens im jährlichen Gespräch fragen. Die Befugten sollen ihre entsprechenden Defizite den Weiterzubildenden offenlegen. Eventuelle Lücken müssen dann geplant an einer anderen Weiterbildungsstätte ergänzt werden. Hierbei wird auch das verschriftlichte Weiterbildungs-Curriculum der weiterbildenden Einrichtung eine weiterführende Hilfe bieten können. Ergänzende Kooperationen zwischen Weiterbildungsstätten, z. B. über den Weg einer Abordnung, können dabei sehr hilfreich sei. Rahmenkonzepte dafür müssen allerdings durch die LÄKH vorab bestätigt werden. Die Notwendigkeit für manche der fächerübergreifenden Anforderungen bei der Weiterbildung ist auch durch gesetzliche und gesellschaftliche Verpflichtungen gegeben, die den ärztlichen Beruf unmittelbar betreffen. Alle ambulant oder klinisch tätigen Ärztinnen und Ärzte müssen z. B. jederzeit und unverzüglich eine Leichenschau durchführen können (vgl. Hessisches Friedhöfe- und Bestattungsgesetz). Jede Ärztin und jeder Arzt ist zudem gesetzlich gefordert und nach Approbation befugt, die Bevölkerung zu impfen (vgl. Masernschutzgesetz). Gesetzliche Regelungen zur Bekämpfung der Klimakrise fordern von allen Ärztinnen und Ärzten, berufliche Kompetenzen für die Patientenbehandlung, Selbstschutz und Klimaschutz zu erwerben und mitverantwortlich umzusetzen (vgl. Klimagesetze von EU, Bund und Ländern). Hierauf wollen wir als Landesärztekammer Hessen hinweisen und unseren fachlichen Beitrag mit neuen Refresherkursen leisten.

Das muss jede Ärztin und jeder Arzt können: Refresherkurse bei der Akademie in Vorbereitung

Die Akademie für Fort- und Weiterbildung der Landesärztekammer Hessen wird zur Unterstützung der Weiterbildenden und der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung ab Frühjahr 2023 neue, kurz gefasste Refresherkurse zu den übergreifenden Themen der allgemeinen Inhalte anbieten. Zunächst stehen dabei die Ärztliche Leichenschau, das Impfwesen und der gesundheitliche Klimaschutz im Fokus. Die Veranstaltungen werden auf Weiterzubildende wie auch Weiterbildungsbefugte ausgerichtet sein. Bitte achten Sie auf neu angekündigte Formate in den „blauen Seiten“ des HÄBL und online: http://www.akademie-laekh.dewww.akademie-laekh.de. Der QR-Code führt zu dem Angebot in Ergänzung zur Weiterbildung. Sehr gerne wird die Akademie Ihr Interesse in die aktuelle Planung integrieren: Bitte informieren Sie uns über Ihren persönlichen Bedarf oder über Fortbildungswünsche einer Gruppe aus Ihrem Arbeitsumfeld informell per E-Mail: akademie@laekh.de.

Das muss jede Ärztin und jeder Arzt können: Refresherkurse bei der Akademie in Vorbereitung

Die Akademie für Fort- und Weiterbildung der Landesärztekammer Hessen wird zur Unterstützung der Weiterbildenden und der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung ab Frühjahr 2023 neue, kurz gefasste Refresherkurse zu den übergreifenden Themen der allgemeinen Inhalte anbieten. Zunächst stehen dabei die Ärztliche Leichenschau, das Impfwesen und der gesundheitliche Klimaschutz im Fokus. Die Veranstaltungen werden auf Weiterzubildende wie auch Weiterbildungsbefugte ausgerichtet sein. Bitte achten Sie auf neu angekündigte Formate in den „blauen Seiten“ des HÄBL und online: www.akademie-laekh.de. Der QR-Code führt zu dem Angebot in Ergänzung zur Weiterbildung. Sehr gerne wird die Akademie Ihr Interesse in die aktuelle Planung integrieren: Bitte informieren Sie uns über Ihren persönlichen Bedarf oder über Fortbildungswünsche einer Gruppe aus Ihrem Arbeitsumfeld informell per E-Mail: akademie@laekh.de.

Die „Allgemeinen Inhalte der Weiterbildung für Abschnitt B“ finden Sie am Ende dieser Seite unter „Artikel herunterladen“ in der PDF-Version dieses Artikels.

Dr. med. H. Christian Piper, Stellv. Vorsitzender LÄKH-Ausschuss Ärztliche Weiterbildung

Dr. med. Wolf Andreas Fach, Vorsitzender LÄKH-Ausschuss Ärztliche Weiterbildung

Nina Walter, Leiterin der Stabsstelle Qualitätssicherung und Stellv. Ärztliche Geschäftsführerin der LÄKH

Daniel Libertus, Leiter der LÄKH-Abteilung für Ärztliche Weiterbildung

Die „Allgemeinen Inhalte der Weiterbildung für Abschnitt B“ finden Sie am Ende dieser Seite unter „Artikel herunterladen“ in der PDF-Version dieses Artikels.

Dr. med. H. Christian Piper, Stellv. Vorsitzender LÄKH-Ausschuss Ärztliche Weiterbildung

Dr. med. Wolf Andreas Fach, Vorsitzender LÄKH-Ausschuss Ärztliche Weiterbildung

Nina Walter, Leiterin der Stabsstelle Qualitätssicherung und Stellv. Ärztliche Geschäftsführerin der LÄKH

Daniel Libertus, Leiter der LÄKH-Abteilung für Ärztliche Weiterbildung