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Aktuelles

Gesamtnovelle 2023 der Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie)

Nach Veröffentlichung der letzten Gesamtnovelle 2017 wurde nun die Richtlinie Hämotherapie aktualisiert und angepasst. Berücksichtigt wurden hierbei u.a. 

  • die seit 2017 eingegangenen Hinweise zur Richtlinie bei der BÄK bzw. dem ständigen Arbeitskreis „Richtlinien Hämotherapie“,
  • die Feststellungen des Standes der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft zur Herstellung von Hyperimmunplasma auf der Grundlage von § 12a TFG,
  • die veränderte Rechtslage durch das UPD-Reformgesetz und weiterer Gesetze  (Quelle/Zitat: BÄK)

Weitere Informationen zur Novellierung sowie auch die aktuelle Richtlinie Hämotherapie finden Sie hier.

Umschriebene Fortschreibung der Richtlinie Hämotherapie

Unter Berücksichtigung einer erneuten Bewertung der aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen und epidemiologischen Datenlage der gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundesministeriums für Gesundheit, des Paul-Ehrlich-Institutes, des Robert Koch-Institutes, des Arbeitskreises Blut gemäß § 24 Transfusionsgesetz und des Ständigen Arbeitskreises „Richtlinien Hämotherapie“ des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer vom 26.05.2021 ("Blutspende von Personen mit sexuellem Risikoverhalten – Darstellung des aktuellen Standes der medizinischen Wissenschaft") wurden die Zulassungskriterien zur Blutspende von Personen mit sexuellem Risikoverhalten eng umschrieben fortgeschrieben. (Quelle/Zitat: BÄK)

Novellierung der Querschnitts-Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten

Der Vorstand der Bundesärztekammer hat in seiner Sitzung vom  21.08.2020  auf  Empfehlung  des  Wissenschaftlichen  Beirats die Gesamtnovelle 2020 der Querschnitts-Leitlinien zur  Therapie  mit  Blutkomponenten  und  Plasmaderivaten  beschlossen.

Die offizielle Bekanntmachung im Deutschen Ärzteblatt finden Sie hier.

Die Novelle 2020 der Querschnitts-Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten auf der Website der Bundesärztekammer finden Sie hier.

    Novellierung der Richtlinie Hämotherapie 2017

    Die Novelle der "Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie)" ist abgeschlossen. Die Bundesärztekammer (BÄK) hat im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut die im Jahr 2005 erstellte und in 2007 und 2010 fortgeschriebene Hämotherapie-Richtlinie veröffentlicht.

    Die Richtlinie steht Ihnen hier zum Download bereit.

    Patientensicherheit: EU ruft neues web-basiertes Frühwarnsystem für Blut- und Blutbestandteile ins Leben

    Aufgrund des hohen Blutvolumens, das jedes Jahr innerhalb der EU gespendet und übertragen wird, ist die grenzüberschreitende Überwachung von Blut und seinen Komponenten von großer Bedeutung.

    Um die Sicherheit von Patienten, die sich einer medizinischen Behandlung mit Blut- und Blutprodukten unterziehen müssen, zu verbessern, hat die Europäische Kommission am 06.02.2014 eine neue Plattform eingeführt.

    Die nationalen Gesundheitsbehörden sollen von nun an die Möglichkeit haben, anhand des neuen web-basierten Frühwarnsystems "Rapid Alert system for Blood and Blood Components (RAB)" Informationen auszutasuchen, um grenzüberschreitende Zwischenfälle verhindern bzw. begrenzen zu können.

    Das RAB soll parallel zu bereits bestehenden nationalen Systemen genutzt werden, die in den Mitgliedsstaaten für die Überwachung von Blutspenden und die dortige Erfassung und Verwaltung eingesetzt werden. Neben der Meldung von Qualitäts- und Sicherheitsmängeln kann das System auch genutzt werden, um mögliche Mängel bei Medizinprodukten zur Behandlung mit Blut und Blutbestandteilen anzuzeigen sowie der Verfolgung epidemiologischer Entwicklungen (wie bspw. Krankheitsausbrüche) dienen, die eine grenzüberschreitende Relevanz für Spenden haben könnten.

    Weitere Informationen finden Sie unter: https://health.ec.europa.eu/document/download/04c1800a-ee6e-419d-b7b6-12d1fb52b42f_en?filename=2021_sare_summary_en.pdf (PDFin englischer Sprache)

    Quelle: EU Health and Food Safety

    Meldungen von schwerwiegenden Transfusionszwischenfällen an das PEI nun auch online möglich!

    Seit April 2009 ist es möglich, über das System humanweb.pei.de  Verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen und Impfkomplikationen per Internet direkt an das Paul-Ehrlich-Institut zu melden. Nun steht diese elektronische Möglichkeit auch Meldungen zu schwerwiegenden Transfusionszwischenfällen nach Gabe von Arzneimitteln aus Blut zur Verfügung, die direkt an die Hämovigilanz-Datenbank geleitet und von Mitarbeitern des PEI bearbeitet werden. Laut dem Präsidenten des Paul-Ehrlich-Instituts, Prof. Klaus Cichutek, wurden in den letzten drei Jahren sehr gute Erfahrungen mit diesem System gemacht und man sei zuversichtlich, die Meldebereitschaft auch in der Hämovigilanz steigern und somit einen Beitrag zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit leisten zu können.

    Der Link ist zu finden unter www.pei.de. Weiterhin können die Meldeformulare aber auch per Post oder als pdf-Datei per Email verschickt werden.

    Des Weiteren stellt das PEI auf seiner Homepage den aktuellsten Bericht über die gemeldeten Transfusionsreaktionen und Zwischenfälle zur Verfügung. (www.pei.de/haemovigilanzbericht.de)

    Quelle: Bulletin zur Arzneimittelsicherheit, Ausgabe 1, März 2012

    Zweite Richtlinienanpassung 2010

    Die Richtlinienänderung wurde im Bundesanzeiger am 09.07.2010 bekannt gemacht und trat am Folgetag in Kraft (BAnz. Nr. 101a, Jahrgang 62). Eine Neuauflage der Richtlinien im Deutschen Ärzteverlag (ISBN-Nr. 978-3-7691-1294-8) ist in Vorbereitung. Maßgeblich ist der im Bundesanzeiger veröffentlichte Wortlaut der Richtlinien. 

    Ihre Ansprechpartnerinnen:

    Felizia Lehr
    Assistentin, Stabsstelle Qualitätssicherung, Versorgungsmanagement und Gesundheitsökonomie
    Silke Nahlinger, MPH
    Wissenschaftliche Referentin der Stabsstelle Qualitätssicherung, Versorgungsmanagement und Gesundheitsökonomie
    Katrin Israel-Laubinger
    Leiterin der Stabsstelle Qualitätssicherung, Versorgungsmanagement und Gesundheitsökonomie, Ärztliches Qualitätsmanagement