Verpflichtende Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – höchste Zeit für den eHBA

Aktuelles

Wir bitten um Beachtung folgender Information der Bundesärztekammer zur Einführung der eAU:

„Zum 01. Juli diesen Jahres hat die Krankschreibung auf gelbem Vordruck ausgedient. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt verpflichtend das bisherige Verfahren auf Papier. In einer ersten Stufe übermittelt nunmehr die Praxis direkt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse des Patienten. Dabei wird die  eAU mit der qualifizierten elektronischen Signatur des eHBA unterschrieben und digital über KIM  versendet.

Alle Praxen sind daher aufgerufen, sich die benötige technische Ausstattung zu besorgen, unter anderem auch den elektronischen Heilberufsausweis. Vertiefende Informationen zur Beantragung und Finanzierung erhalten Sie hier: https://www.kbv.de/media/sp/Praxisinformation_eAU.pdf"