168. Bad Nauheimer Gespräch: "Die elektronische Patientenakte ePA. Ist ein Vertrauen in die Ärztliche Schweigepflicht noch möglich?"
Am 24.06.2025 widmeten sich die Bad Nauheimer Gespräche dem Thema „Die elektronische Patientenakte ePA“. Ein Thema, das fast jeden Einzelnen in der Gesellschaft betrifft, und das dennoch bislang keine große gesellschaftliche Debatte ausgelöst und in keine Talk-Show gefunden hat. Und das, obwohl sensible Daten von allen Kassen-Patientinnen und -Patienten automatisch aus den Praxis- und Klinik-Computern in zentrale Clouds fließen (müssen) und danach zentral im Forschungszentrum bzw. Europäischen Datenraum gespeichert werden. Die ursprünglich geplante Zustimmungslösung (der Patient/die Patientin stimmt nach Aufklärung aktiv zu) wurde in eine Widerspruchslösung (das „Einverständnis“ wird vorausgesetzt, wenn der Patient/die Patientin sich nicht meldet und aktiv widerspricht) umgewandelt und die ursprünglich vorgesehene Anonymisierung in den zentralen Bereichen sowie die feingranulare Steuerungsmöglichkeit für die Patientinnen und Patienten wurden aufgehoben, Einsichtsrechte Dritter, auch sog. Heilmittelerbringer (z. B. Fußpfleger/-innen etc.) in die ePA wurden ausgeweitet. Der Chaos Computer Club hat wiederholt Sicherheitsmängel festgestellt. Dennoch müssen Datenschützerinnen und Datenschützer nur noch angehört werden, auf ihre Zustimmung wird verzichtet. Ärztinnen und Ärzte sowie Kliniken sind verpflichtet, die ePA zu befüllen, ohne Widerspruchsmöglichkeit. Warum ist das so? Cui bono? Wem nützt das?
Ist die ePA doch noch ein Thema, mit dem man sich beschäftigen sollte? Die Vorträge von Dr. Andreas Meißner, Psychiater und Autor des Buches „Die elektronische Patientenakte ePA - Das Ende der Schweigepflicht“ und von Dr. Nils Gaebel, Vertreter der Hessischen Datenschutzbehörde, sowie die vielen Fragen und Diskussionspunkte des Publikums scheinen dies zu bestätigen.
Die Aufzeichnung dieser Veranstaltung finden Sie hier.