Geburtsstunde des Hessischen Weiterbildungsregisters

Bis 2013 gab es bundesweit keine strukturierten Daten über die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung. Um diese Lücke zu füllen, wurde 2013 von der Landesärztekammer Hessen ein Weiterbildungsregister etabliert, das die in Hessen tätigen Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) einmal jährlich erfasst (Stichtagserhebung).

Doch wozu benötigt man ein Weiterbildungsregister? Anhand des Registers können z. B. fachärztliche Entwicklungstrends im jeweiligen Kammergebiet erkannt und somit frühzeitig Maßnahmen, u. a. bei Versorgungsengpässen, initiiert werden. Abbildung 1 konkretisiert die Ziele des Weiterbildungsregisters.

Über die aktuellen Daten der Erhebungswelle 2025 aus dem Hessischen Weiterbildungsregister berichtete das Hessische Ärzteblatt [1].

Etablierung eines Weiterbildungsregisters in Bayern

Nach einigen Beratungsgesprächen zwischen der Landesärztekammer Hessen (42.005 Mitglieder – Stand: 01.07.2026) und der Bayerischen Ärztekammer (100.249 Mitglieder – Stand: 30.07.2026) sowie in den Anfangszügen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention, wurde 2025 erstmals das Weiterbildungsregister in Bayern etabliert. Dabei orientierte sich die Bayerische Landesärztekammer eng am hessischen Verfahren, das sich seit der Einführung bewährte und ständig verbessert wurde.

Für die Erhebung wurden alle bayerischen Weiterbildungsbefugten für eine Facharztbezeichnung kontaktiert und um Mitteilung ihrer Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung gebeten, die zum Stichtag 1. Oktober 2025 an einer Weiterbildungsstätte tätig waren. Falls bei einer Befugten/einem Befugten zum Stichtag keine Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung in ihrer/seiner Weiterbildungsstätte beschäftigt waren, musste sie/er dies ebenfalls der Ärztekammer mitteilen (sog. „Nullmeldung“). Über die zentralen Ergebnisse dieser erstmaligen Erhebung wurde im Bayerischen Ärzteblatt 5/2026 berichtet [2].

Meldeverfahren und Rücklaufquote

Rückblickend auf das Meldeverfahren in Hessen waren in den ersten Jahren die Meldungen nur postalisch oder per Fax möglich. Seit 2015 ist eine Meldung auch über das Portal der Landesärztekammer Hessen durchführbar, was das Prozedere für alle Beteiligten praktikabler gestaltet. Die Weiterbildungsbefugten werden um folgende Daten zu ihren Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung gebeten: Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN), vertragliche Wochenarbeitszeit und ob zum Stichtag Mutterschutz oder Elternzeit vorlag. Um Vergleiche zu ermöglichen, erfasst Bayern dieselben Daten wie Hessen. In Bayern erfolgte die jüngste Erhebung über ein externes Online-Umfragetool.

In Bayern lag die Rückmeldequote im Jahr 2025 bei 90 %, in Hessen bei 92 %. Seit Erhebungsbeginn liegt die durchschnittliche Rückmeldequote in Hessen bei 90 %, sodass die Daten als eine valide Vollerhebung gewertet werden können.

Daten zu den Weiterbildungs­befugten und Befugnissen

In Bayern (BY) wurden zum Stichtag 1.10.2025 insgesamt 11.233 Weiterbildungsbefugte angeschrieben, in Hessen (HE) waren es 4.916. Richtet man sein Augenmerk auf die soziodemographischen Daten, verdeutlicht Abbildung 2 nahezu identische Zahlen bezüglich der Altersstruktur und Geschlechterverteilung. Sowohl in Bayern als auch in Hessen war die Mehrheit der Weiterbildungsbefugten männlich (66 %). Das Durchschnittsalter lag in Bayern insgesamt bei 56 Jahren und in Hessen bei 57, wobei in beiden Bundesländern die männlichen Befugten etwas älter waren (Durchschnittsalter 57 Jahre) als ihre weiblichen Kolleginnen (BY: 54 J.; HE: 56 J.).

Doch wie viele Befugnisse haben einen Weiterzubildenden beschäftigt? Während in Bayern 38 % der jeweiligen Befugten keine Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung beschäftigt hatten, war dies in Hessen bei der Hälfte aller Befugten der Fall (50 %). Dabei zeigte sich an der Spitze der „Nullmelder“ in Bayern die Allgemeinmedizin (58 %) und in Hessen die Kinder- und Jugendmedizin (61 %), gefolgt von der Frauenheilkunde und Geburtshilfe (BY) und Allgemeinmedizin (HE) mit jeweils 57 % (HE). Allerdings bleibt es abzuwarten, ob sich die Daten speziell zu den Nullmeldungen aus Bayern in den zukünftigen Erhebungswellen bestätigen werden, da die Methodik in Bayern für die nächste Erhebung weiterentwickelt wurde.

Hinsichtlich des Tätigkeitsbereichs stammte die Mehrheit der Nullmeldungen aus dem ambulanten Sektor (BY: 87 %; HE: 91 %). Jedoch gilt zu beachten, dass in Hessen nach „ambulant“, „stationär“ und „sonstige Einrichtungen“ (z. B. Ärztevereine, Arbeitsmedizinischer Dienst) unterschieden wurde. In Bayern hingegen wurde „ambulant“, „stationär“ und „beides“ erhoben.

Informationen zu den Weiterzubildenden

Abbildung 3 verdeutlicht, dass in Bayern 15.164 Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung gemeldet wurden und in Hessen 7.031. Davon war die Mehrheit weiblich (BY: 62 %; HE: 58 %). Das Durchschnittsalter lag in beiden Bundesländern bei 34 Jahren.

Hinsichtlich der Staatsangehörigkeit zeigen sich auch hier die Daten nahezu identisch: Bayern verzeichnet 29 % Weiterzubildende mit ausländischem Pass und Hessen 30 %.

Abbildung 4 zeigt die Top 10 der Verteilung der Weiterbildenden nach Fachgebieten. Die Mehrheit arbeitet sowohl in Bayern als auch in Hessen im Gebiet Innere Medizin, gefolgt von der Chirurgie und Anästhesiologie.

Ausblick

Die Etablierung eines Weiterbildungsregisters in Bayern, das dem hessischen Vorgehen angelehnt ist, und die erfolgreiche Zusammenarbeit beider Ärztekammern ermöglichen es, zukünftig valide Vergleiche zwischen den Länderdaten ziehen zu können.

Die erste gemeinsame Meldewelle verdeutlicht, dass die Ergebnisse bezüglich soziodemographischer Merkmale wie Alter, Geschlecht sowie Staatsangehörigkeit Ähnlichkeiten aufweisen. Um zukünftig weitere Merkmale der beiden Register vergleichen zu können, bedarf es in einigen Punkten methodischer Änderungen bzw. Anpassungen seitens Bayern (z. B. bezüglich der Tätigkeitsbereiche/Nullmeldungen). Hinsichtlich der Abfrage der Meldungen wird sich Bayern zukünftig am hessischen Vorgehen orientieren und die Meldung über ein neues internes Portal ermöglichen.

Die Landesärztekammer Hessen blickt bereits auf eine 13-jährige Erhebungshistorie zurück, die wichtige Daten und Einblicke für die Versorgungslandschaft lieferte. So sollen auch in Bayern durch eine längerfristige Erhebung der Daten der Verlauf und mögliche Tendenzen der ärztlichen Versorgung untersucht werden.

Stichtagserhebung des Weiter­bildungsregisters 2026

Zum Stichtag 1. Oktober 2026 starten Bayern und Hessen wieder mit der Erhebung für das Weiterbildungsregister. Zur Fortsetzung eines aussagekräftigen Weiterbildungsregisters benötigen beide Ärztekammern weiterhin die Mitwirkung aller Weiterbildenden. Deshalb möchten wir hiermit alle Befugten aufrufen, ihre Meldung für das Register nach Aufforderung fristgerecht und vollständig einzureichen. Nur so können wir verlässliche Aussagen aus dem Weiterbildungsregister gewinnen, fachärztliche Entwicklungstrends im jeweiligen Kammergebiet erkennen sowie länderübergreifende Vergleiche ziehen. Somit können wir die Ergebnisse nutzen, um die zukünftige fachärztliche Versorgung zu sichern. Ferner können gezielt Evaluationen zur fachärztlichen Weiterbildung anhand der gemeldeten Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung durchgeführt werden, ohne einen „Umweg“ über den Befugten gehen zu müssen.

Die Vertreterinnen der Landesärztekammern Bayern und Hessen bedanken sich für die wertvolle Mitwirkung aller Weiterbildungsbefugten. Wir werden auch zukünftig regelmäßig über die Ergebnisse informieren!

Dr. sc. hum. Dipl.-Soz. Iris Natanzon, Landesärztekammer Hessen, Dr. med. Bettina Kollmannsberger, Bayerische Landesärztekammer

Literatur:

[1] I. Natanzon: Zahl der Hessischen Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung erneut angestiegen. Hessisches Ärzteblatt 7/8 2026, S. 404–405
[2] Qualitätssicherung in der Weiterbildung (BLÄK): Etablierung eines Weiterbildungsregisters in Bayern. Bayerisches Ärzteblatt 05/2026, S. 184–186