Das Weiterbildungszeugnis muss auf Antrag der/des Weiterzubildenden bzw. auf Anforderung der Landesärztekammer Hessen grundsätzlich innerhalb von drei Monaten ausgestellt werden.

Nach Ausscheiden der/des Weiterzubildenden muss das Weiterbildungszeugnis unverzüglich ausgestellt werden. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Verzögern.

Weitere FAQ rund um die Weiterbildung: