Das Weiterbildungszeugnis muss auf Antrag der/des Weiterzubildenden bzw. auf Anforderung der Landesärztekammer Hessen grundsätzlich innerhalb von drei Monaten ausgestellt werden.
Nach Ausscheiden der/des Weiterzubildenden muss das Weiterbildungszeugnis unverzüglich ausgestellt werden. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Verzögern.
Weitere FAQ rund um die Weiterbildung:
- für die Weiterbildungsbefugten: www.laekh.de/faq-fuer-wbb
- für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung: www.laekh.de/faq-aerzte-in-wb
