Das Weiterbildungszeugnis muss den Fortgang der Weiterbildung enthalten. Dabei ist darauf einzugehen, was wie vermittelt wurde. Unterbrechungen sind anzugeben. Die LÄKH entscheidet dabei darüber, ob die Zeiten der Unterbrechung anerkannt werden können. Besondere Situationen – etwa eine Sondersituation wie zu Zeiten der Covid-19-Pandemie – und damit verbundene organisatorische Maßnahmen sollten erklärt werden, um sich Nachfragen zu ersparen. Sollten Zeiten explizit nicht mit einbezogen werden, muss dies vermerkt sein (siehe Checkliste Weiterbildungszeugnis).
Weitere FAQ rund um die Weiterbildung:
- für die Weiterbildungsbefugten: www.laekh.de/faq-fuer-wbb
- für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung: www.laekh.de/faq-aerzte-in-wb
