Die weiterbildungsbefugte Ärztin oder der weiterbildungsbefugte Arzt muss in der abschließenden Beurteilung klar bestätigen, dass die Ärztin bzw. der Arzt fachlich geeignet ist, eigenverantwortlich als Fachärztin oder Facharzt tätig zu sein.

Wichtig ist eine eindeutige Formulierung.

Nicht ausreichend sind allgemeine Aussagen wie:

  • „… kann sich zur Prüfung anmelden“
  • „… hat die Vorgaben der Weiterbildungsordnung erfüllt“
  • „… erfüllt die Voraussetzungen für den Erwerb der Bezeichnung“