Unterschreiben müssen die Weiterbildungsbefugten in ihrer Funktion als Weiterbildungsbefugte. Ggf. kann der Bescheid zur Weiterbildungsbefugnis festlegen, dass noch weitere Personen unterschreiben oder ein zusätzliches Zeugnis auszustellen ist. Dies betrifft beispielsweise Leiter/-innen der Notfallaufnahme oder Verantwortliche für Pflichtrotationen auf der Intensivstation, sofern sie nicht ohnehin mitbefugt sind.

Weitere FAQ rund um die Weiterbildung: