Typische Situation im fachärztlichen Patientengespräch: Überweisung wegen Herzrhythmusstörungen. Soweit so gut. Was war denn passiert? Wohl Erstereignis eines schnellen Herzschlags vor drei Wochen mit Unwohlsein, Vorstellung in der Notaufnahme einer Klinik. Nach EKG-Aufzeichnung der Rhythmusstörung, das EKG liegt leider nicht vor, habe diese plötzlich aufgehört. Und einen leichten Druck auf der Brust habe es auch gegeben. Und warum findet sich in der Medikamentenliste ein NOAK? Unterlagen? Fehlanzeige.
Jeder weiß, wie die Geschichte weitergeht. Eine KHK ist bekannt und mit zwei Stents versorgt, es erfolgt eine „Kontrolle“ der kardiovaskulären Risikofaktoren. Die Lage der Stents und ein möglicher Herzinfarkt bleiben im Dunkeln. Vor zwei Jahren erfolgte die Ablation von Vorhofflimmern. Die jetzige Rhythmusstörung wurde allerdings „anders“ empfunden. Im EKG, aus der Klinik angefordert und freundlicherweise als Fax zur Verfügung gestellt, Dokumentation einer atrialen Tachykardie mit ST-Streckensenkung.
Insgesamt viele Informationen, die beim Erstgespräch nicht vorlagen und mühsam und möglicherweise unvollständig erhoben wurden. Meine spanische Verwandtschaft kann das besser. Fünf Minuten nach der Covid-Impfung ist diese z. B. in der ePA dokumentiert. Seit 2015 eine Selbstverständlichkeit. Nutzerfreundliche digitale Angebote, klare Datenschutzregeln, eine Opt-out-Regel sowie ein hoher Nutzen für Patienten und Ärzte führen zu einer breiten Akzeptanz.
Nur ein offener und fairer Umgang von allen Beteiligten wie Bundesgesundheitsministerium, Gematik, PVS-Anbietern (privatärztliche Verrechnungsstellen), Patienten und Ärzten werden die ePA zu einem notwendigen, aber auch gut nutzbaren Tool machen.
Dr. med. Wolf Andreas Fach, Präsidiumsmitglied der Landesärztekammer Hessen und Vorsitzender des BDI-Landesverbandes Hessen
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