Mit mehreren Wochen Verzögerung verabschiedete das Bundeskabinett am 8. Oktober das Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG). Das war mehr als überfällig, denn die Fristen im noch gültigen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz sind schon längst Makulatur. Neben anderen weiterhin vorhandenen Kritikpunkten (u.a. immer noch fallzahlabhängige Vorhaltevergütung, zu enge Zuordnung von Fachärzten zu Leistungsgruppen, kein Abbau von Bürokratie) sieht das KHAG noch immer keine arbeitsrechtlichen Lösungen vor, um den zukünftig häufiger werdenden Wechsel des Arbeitsplatzes im Rahmen der fachärztlichen Weiterbildung zu erleichtern. Schließlich wird nicht jedes Krankenhaus den bisherigen Leistungsumfang nach Zuteilung der sogenannten Leistungsgruppen aufrechterhalten dürfen. Dies hat entsprechende Auswirkungen auf den Umfang der jeweiligen Weiterbildungsbefugnisse. An dieser Stelle möchte ich nochmals auf unsere im Dezember 2024 aktualisierten Richtlinien über die Befugnis zur Weiterbildung hinweisen, die einen Passus über Netzwerke, Verbundbefugnisse und Delegation enthalten, um eine koordinierte und strukturierte Weiterbildung mit mehreren Partnern zu ermöglichen. Für Rückfragen steht Ihnen die Weiterbildungsabteilung gerne zur Verfügung.
Junge Kolleginnen und Kollegen müssen sich jedoch nicht nur mit organisatorischen, inhaltlichen und formalen Aspekten ihrer Weiterbildung befassen, sondern natürlich vor allem mit der Behandlung der ihnen anvertrauten Patientinnen und Patienten. Die ersten Jahre im ärztlichen Beruf sind für viele – so war es auch für meine Frau und mich – besonders herausfordernd. Die ärztliche Routine muss erst noch erworben, das Wissen aus dem Studium in die tägliche Praxis überführt, Neues hinzugelernt, der Spagat zwischen Beruf und Familie oder Familiengründung gemeistert und nicht zuletzt müssen auch noch die ökonomischen Zwänge des jeweiligen Arbeitsumfeldes beachtet werden. Bei allem Fortschritt in der Medizin, ob mit oder ohne Einsatz von Künstlicher Intelligenz, kann zudem auch heute nicht jeder kranke Mensch erfolgreich behandelt werden. Das zu akzeptieren, fällt nicht leicht und muss gelernt werden. Es ist daher nicht verwunderlich, dass gerade Ärztinnen und Ärzte, aber auch die anderen Gesundheitsberufe, wie zahlreiche Untersuchungen belegen, zu den besonders gefährdeten Berufsgruppen im Hinblick auf psychische Erkrankungen und Suchtproblematiken gehören. Die Landesärztekammer hat daher die diesjährige Woche der Seelischen Gesundheit zum Anlass genommen, in Kooperation mit der Hessischen Krankenhausgesellschaft eine Umfrage unter den Kolleginnen und Kollegen im Krankenhaus durchzuführen, um einen Überblick zu gewinnen, welche Maßnahmen zur Stärkung der mentalen Gesundheit von Ärztinnen und Ärzten es in den Kliniken gibt und wie deren Wirksamkeit eingeschätzt wird. Allen teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen danke ich an dieser Stelle.
Interessant ist auch ein Blick in die aktuellen Zahlen des hessischen Statistischen Landesamtes für das Jahr 2024. Von 15.291 hauptamtlichen Ärztinnen und Ärzte in hessischen Krankenhäusern arbeitete knapp ein Drittel in Teilzeit, davon waren 37,2 % männlich. Das verdeutlicht einmal mehr, dass nicht die Zahl der Arztköpfe entscheidend ist, sondern die zur Verfügung stehende ärztliche Arbeitszeit. Umgerechnet auf Vollzeitbeschäftigte standen nämlich nur 12.237 Vollzeitäquivalente zur Verfügung. Vermutlich wird eine Teilzeitbeschäftigung nicht nur gewählt, um Familie und Beruf vereinbaren zu können, sondern leider wohl auch, weil die berufliche Belastung in Vollzeit nicht selten das erträgliche Ausmaß überschreitet. Ärztliche Arbeit muss sowohl im Krankenhaus als auch in der Praxis dringend von überflüssiger Bürokratie entlastet werden.
Dr. med. Edgar Pinkowski, Präsident