Im Februar 2024 haben die Europäischen Institutionen beschlossen, die Europäische Geldwäschebehörde (AMLA) in Frankfurt am Main zu errichten. Derzeit ist das Onboarding des Personals im vollen Gange. Dieses Personal wird vornehmlich Ärzte und medizinische Einrichtungen hier im Rhein-Main-Gebiet aufsuchen.
Nachfolgend wird über das Krankenversicherungssystem informiert, das den EU-Bediensteten zur Verfügung steht.
Wie vielleicht schon von der Einrichtung der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) bekannt, gibt es für die EU-Bediensteten ein spezielles Krankenversicherungssystem, das so genannte Joint Sickness Insurance Scheme, kurz: JSIS.
Das JSIS rechnet nicht direkt mit Ärzten und Krankenhäusern ab, sondern erstattet dem EU-Bediensteten die Kosten im Nachhinein. In der Regel deckt das JSIS 80 % der Kosten, der Rest wird von den EU-Bediensteten selbst getragen.
Partner (bis zu einer bestimmten Einkommensschwelle) und Kinder (bis zu einem bestimmten Alter) sind durch das JSIS des EU-Bediensteten ebenfalls abgedeckt. Ist der Partner berufstätig und auf nationaler Ebene (gesetzlich oder privat) versichert, kann er in den Genuss einer ergänzenden Deckung durch das JSIS kommen, sofern sein Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Im Falle einer Zusatzversicherung erstattet das JSIS die Differenz zwischen der Erstattung aus dem primären nationalen System und den Höchstbeträgen des JSIS. Kinder, bei denen ein Elternteil in der JSIS und der andere Elternteil in einem nationalen Krankenversicherungssystem versichert ist, müssen im nationalen System gemeldet sein, haben aber automatisch Anspruch auf eine Zusatzversicherung in der GKV. Wenn für die Deckung eines unterhaltsberechtigten Kindes im Rahmen eines nationalen Systems zusätzliche Beiträge gezahlt werden müssten, hat das Kind Anspruch auf eine primäre Deckung durch das JSIS.
Wenn JSIS bei Ärzten und Krankenhäusern in Frankfurt am Main und im Rhein-Main-Gebiet bekannter wird, hilft das vielleicht, damit sich Neubürgerinnen und -bürger im Rhein-Main-Gebiet und in Frankfurt am Main möglichst leicht einleben können. Informationen zu JSIS auch in deutscher Sprache finden sich unter: https://aiace-europa.eu/de/gkfs-rcam-jsis/
Redaktion HÄBL