Externenprüfung
für den Erwerb des Abschlusses im Ausbildungsberuf Medizinische/-r Fachangestellte/-r
Der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf gilt als „Mindestvoraussetzung“ für einen erfolgreichen Berufseinstieg und ein stabiles Beschäftigungsverhältnis. Ein Ausbildungsabschluss/Berufsabschluss verbessert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Die Abteilung MFA-Ausbildungswesen macht deshalb darauf aufmerksam, dass nach § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz auch Kandidaten zur Abschlussprüfung für Medizinische Fachangestellte zugelassen werden können, die keine Ausbildung im dualen System durchlaufen haben, aber im Aufgabengebiet einer Medizinischen Fachangestellten beschäftigt waren.
Informationen zur „Externenprüfung“ können im Internet unter https://www.laekh.de/fuer-mfa/berufsausbildung/pruefungen abgerufen werden.
Wichtige Ausbildungsbestimmungen
Zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres macht die Abteilung MFA der Landesärztekammer Hessen auf wichtige Ausbildungsbestimmungen aufmerksam, zum Beispiel:
- Berufsausbildungsvertrag
- Probezeit
- Freistellung (z. B. Prüfungen, Berufsschule)
- Ausbildungsmittel/Lehrmittel
- Überbetriebliche Ausbildung
- Wichtige gesetzliche Bestimmungen, zum Beispiel zum Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und zu Jugendarbeitsschutzuntersuchungen
- Tarifverträge (z. B. Gehalts- und Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen, Betriebliche Altersvorsorge und Entgeltumwandlung)
- Berufskleidung
- Verbundausbildung
Diese „Kurzinformationen“ können über die Website der LÄKH abgerufen werden.
Landesärztekammer Hessen