Anmeldung der Auszubildenden zur Abschlussprüfung für Medizinische Fachangestellte im Winter 2025/2026 vom 26.11.2025 bis zum 03.02.2026

Auszubildende, die an der Abschlussprüfung für Medizinische Fachangestellte im Winter 2025/2026 teilnehmen wollen, sind zwischen dem

30. Juli und 6. August 2025

bei der zuständigen Bezirksärztekammer anzumelden. Die Anmeldung erfolgt durch Einreichung des Anmeldeformulars. Außerdem sind der Anmeldung beizufügen:

  1. der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) mit Beurteilungsprotokoll
  2. der Fragebogen über die Tätigkeit der Auszubildenden,
  3. ggf. eine Bescheinigung über Art und Umfang einer Behinderung,
  4. bei vorzeitiger Abschlussprüfung zusätzlich: Beurteilung der Leistungen der Ausbildungsstätte sowie die notwendige Notenbescheinigung der Berufsschule.

Es wird gebeten, die Unterlagen rechtzeitig und vollständig einzureichen.

Zur Abschlussprüfung im Winter 2025/2026 sind anzumelden:

  1. Auszubildende, deren Ausbildungszeit nicht später als am 3. April 2026 endet,
  2. Auszubildende, die die Abschlussprüfung vorzeitig abzulegen beabsichtigen (i. d. R. ein Termin vor der regulären Abschlussprüfung),
  3. Wiederholer/-innen, die im vorangegangenen Prüfungstermin die Abschlussprüfung nicht bestanden haben,
  4. sog. Externe, die gemäß § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz ca. 4,5 Jahre in dem Beruf der/des MFA/Arzthelferin/Arzthelfers tätig gewesen sind und beabsichtigen, die Abschlussprüfung abzulegen. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf.

Informationen im Internet unter "Aktuelles".

Landesärztekammer Hessen, Abteilung MFA-Ausbildungswesen