15. ordentliche Delegiertenversammlung am 25. März

Die letzte Delegiertenversammlung (DV) der Wahlperiode 2018–2023 fand wieder im gewohnten Rahmen statt: Nachdem das Ärzteparlament in den zurückliegenden drei Jahren pandemiebedingt in der Stadthalle Friedberg getagt hatte, nahmen die Delegierten am 25. März ihre Plätze im Bildungszentrum der Landesärztekammer Hessen in Bad Nauheim ein.

In seinem Bericht zur Lage ging Ärztekammerpräsident Dr. med. Edgar Pinkowski (Liste Fachärztinnen und Fachärzte Hessen) auf aktuelle Themen von bundes- und landespolitischer Relevanz ein. Dabei kritisierte er wiederholt, dass der Bundesgesundheitsminister die ärztliche Selbstverwaltung nicht in die Diskussion zentraler gesundheitspolitischer Themen einbeziehe: „Insgesamt habe ich den Eindruck, dass Minister Lauterbach die Selbstverwaltung Schritt für Schritt ausbremsen will“, erklärte der Ärztekammerpräsident. Leider sei auch die ärztliche Kritik am Triagegesetz nicht berücksichtigt worden.

Krankenhausreform

Auch wenn allgemein Konsens über die Notwendigkeit einer Krankenhausreform herrsche, sei die Umsetzbarkeit der Empfehlungen aus dem Bundesgesundheitsministerium sehr umstritten, stellte Pinkowski fest. Nicht zuletzt habe die Politik bisher keine zusätzlichen Gelder für eine wie auch immer geartete Reform vorgesehen. Nachdem die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kürzlich Zahlen präsentiert hatte, wie sich die Einführung der bislang geplanten Krankenhaus-Levels auf die Krankenhauslandschaft auswirken könnte, habe die Hessische Krankenhausgesellschaft (HKG) die DKG-Analyse auf Hessen heruntergebrochen. „Mit dem Ergebnis, dass von 132 Krankenhausstandorten in Hessen die Notaufnahme an 78 Standorten wegfallen würde“, berichtete Pinkowski. Die Umsetzung der Reform stehe und falle mit der Mitwirkung der Länder. Doch diese kämen ihren Finanzierungsverpflichtungen schon bislang nicht ausreichend nach.

Reform der Notfallversorgung

Das gelte auch für die Reform der Notfallversorgung, deren Ziel es sei, Patientinnen und Patienten in medizinischen Notfällen durch den flächendeckenden Aufbau integrierter Notfallzentren (INZ) sowie integrierter Leitstellen (ILS) künftig schneller und effektiver zu versorgen. „Ich halte diese Vorschläge für alten Wein in neuen Schläuchen“, kritisierte Pinkowski. Bereits seit März 2022 seien neue Strukturen zur Notfallversorgung in dem hessischen Modellprojekt „Sektorenübergreifende ambulante Notfallversorgung“ gelebte Realität – eine gemeinsame Initiative von Sozialministerium, Landesärztekammer, Kassenärztlicher Vereinigung, Krankenhausgesellschaft, Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen sowie drei Pilotlandkreisen. „Das Modellprojekt wurde von Praktikern für Praktiker gemacht. Im Gegensatz zur Reform, die im Elfenbeinturm von Ministerium und beratenden Kommissionen entstanden ist.“

Während die enge Verzahnung zwischen ambulantem, stationärem Sektor und den zentralen Leitstellen des Rettungsdiensts in dem hessischen Projekt sicherstelle, dass Patienten genau die im Einzelfall notwendige Versorgung erhalten, setze die von Lauterbach präsentierte Reform auf den Aufbau sogenannter integrierter Notfallzentren und zusätzlicher Leitstellen. Damit würde eine weitere dritte personalintensive Struktur entstehen.

Digitalisierungsstrategie

Auch bei der Digitalisierung drohe eine Entmachtung der gemeinsamen Selbstverwaltung. Ohne deren Einbeziehung habe Bundesgesundheitsminister Lauterbach (SPD) konkrete Ziele einer Digitalisierungsstrategie für Gesundheit und Pflege entwickelt. Wichtigster Punkt sei die Einrichtung einer ePA (elektronische Patientenakte) für alle gesetzlich Versicherten mit einer Widerspruchslösung. Aus der Gematik soll künftig eine bundeseigene Digitalagentur werden.

Ambulanter Bereich

Schon Jens Spahn (CDU) habe mit seiner Taktung für eine hohe Frequenz, nicht aber unbedingt für Qualität gesorgt. Karl Lauterbach scheine das noch toppen zu wollen und dabei auf den Rat der Praktiker bewusst zu verzichten. Auch scheine der ambulante Bereich für den Minister nicht zu existieren. „Seine Gesetze beziehen sich primär auf den Krankenhausbereich und blenden die Niedergelassenen aus, geschweige denn, dass deren Leistung eine Würdigung erfährt.“

Masterplan Medizinstudium

Die Umsetzung des Masterplans Medizinstudium 2020 stecke offenbar in einer „föderalen Pokerrunde“ fest, kritisierte der Ärztekammerpräsident weiter. Damit werde es immer unwahrscheinlicher, dass die neue Studienstruktur wie geplant zum Oktober 2025 starten könne. Pinkowski appellierte an die Verantwortlichen der Länder: „Wir brauchen mehr Studienplätze, mindestens auf dem Niveau zur Zeit der Wiedervereinigung, und das auskömmlich finanziert.“

Weiter Weg bis zur neuen GOÄ

Am 2. Januar 2023 habe die Bundesärztekammer (BÄK) eine arzteigene Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit betriebswirtschaftlich kalkulierten Preisen, die noch nicht mit dem PKV-Verband abgestimmt wurden, an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) geschickt, berichtete Pinkowski. Beim Neujahrsempfang der BÄK am 19. Januar in Berlin habe deren Präsident Reinhardt dem amtierenden Bundesgesundheitsminister, einem Beschluss des Deutschen Ärztetags folgend, einen USB-Stick mit der GOÄneu inklusive der arzteigenen Bepreisung übergeben. „Mag sein, dass Lauterbach den gesenkten Daumen als Scherz meinte. Doch das ging aus meiner Sicht gründlich daneben.“ Es werde noch ein weiter Weg bis zur neuen GOÄ.

Hessen

Krebsregister: Mit Blick auf Hessen informierte Pinkowski über die geplante Reform des Hessischen Krebsregistergesetzes, mit der diese Daten künftig noch besser im Kampf gegen die Krankheit genutzt werden sollen. Die Qualität der Daten solle steigen und zudem die Rechte der Patienten gestärkt werden.

Digitales Gremiengesetz: Im Rahmen des „Gesetzes zur Änderung des Hessischen Krankenpflegehilfegesetzes und weiterer Rechtsvorschriften“ wurde die Möglichkeit für Online-Delegiertenversammlungen entfristet. „Damit haben wir nun Rechtssicherheit für künftige Online-Delegiertenversammlungen, z. B. für das Versorgungswerk“, so Pinkowski.

Evaluation Heilberufsgesetz: Für die Heilberufsgesetznovelle wurde der Gesetzgeber gebeten, eine geschlechterparitätische Gremienbesetzung festzulegen und die Regelung der Weiterbildung als Aufgabe festzuschreiben, ebenso die Aufnahme des Weiterbildungsregisters für die Evaluation der Weiterbildung. Außerdem sollten u. a. „Weiterbildungsermächtigte“ in „Weiterbildungsbefugte“ umbenannt werden.

Evaluation Patientensicherheitsverordnung: „In unserer Stellungnahme zur Evaluierung der Patientensicherheitsverordnung (PaSV) vom 30. Oktober 2019 habe ich die Bedeutung der Patientensicherheit betont“, erklärte Pinkowski. Da Patientensicherheitsbeauftragte einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung beschlossener Maßnahmen in der Praxis leisten, sollte in den Landesbeirat nun auch ein Patientensicherheitsbeauftragter aufgenommen werden.

Universitätsklinikum Gießen und Marburg: Nach zwei Jahren mit zum Teil zähen Verhandlungen haben das Land Hessen und die Rhön-Klinikum AG mit dem Mehrheitseigner Asklepios einen neuen Zukunftsvertrag für das Uni-Klinikum Gießen und Marburg geschlossen, der bis 2033 finanzielle Sicherheit gewährleisten soll (vgl. HÄBL 04/2023, S. 236).

Focus-Liste: Die LÄKH hatte über die Wettbewerbszentrale (WBZ) eine Klage gegen den Burda Verlag wegen des Focus-Ärzte-Siegels eingereicht. Beanstandet wurde, dass der Verlag gegen Entgelt an Ärzte und Ärztinnen Siegel verleihe, die sie dafür als „Top Mediziner“ auszeichnen oder eine „Focus Empfehlung“ ausweisen. Pinkowski begrüßte, dass die 4. Kammer für Handelssachen am Landgericht München I am 13.2.2023 der Unterlassungsklage der LÄKH hinsichtlich der Verleihung und Publizierung des „Ärzte-Siegel“ des Magazins Focus stattgegeben hatte (vgl. HÄBL 04/2023, S. 222).

Abschließend bedankten sich Pinkowski und Vizepräsidentin Monika Buchalik (ÄrztINNEN Hessen) bei allen Delegierten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren Einsatz in der zurückliegenden Wahlperiode.

Weiterbildungsordnung

Die Weiterbildungsordnung (WBO) 2020 unterliegt einem steten Wandel. So wurde auch bei dieser Delegiertenversammlung wieder über Änderungen beraten und abgestimmt. Dr. med. Wolf Andreas Fach (Fachärztinnen und Fachärzte Hessen), Vorsitzender des Ausschusses Ärztliche Weiterbildung, stellte dazu die Anträge vor. Es sollen die Kurse bei den Zusatzbezeichnungen Akupunktur, Ernährungsmedizin, Flugmedizin, Krankenhaushygiene, Naturheilverfahren, Medizinische Informatik, Palliativmedizin, Sexualmedizin, Sportmedizin und Manuelle Medizin künftig nur dann anerkannt werden, wenn sie unter Befugnis der Ärztekammer abgeleistet wurden (Antrag des Präsidiums).

Daneben wurde über einige Einzelfälle von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung diskutiert, bei denen es Probleme bei der Anerkennung von Zeiten in der Geriatrie in der Übergangsphase zwischen WBO 2005 und WBO 2020 gab. „Diese Einzelfälle nehmen wir gerne noch einmal in die Hand und gucken, was wir da machen können“, sagte Fach. Der Antrag von Dr. med. Mathias Pfisterer (Ärztinnen und Ärzte pro Alter) wurde an das Präsidium überstellt, das eingehend über diese Fälle beraten will. Auch ein Antrag Pfisterers zu genauen Kriterien für Geriatrien während der Weiterbildung wurde noch einmal an das Präsidium überstellt.

Bei der Entschädigungsregelung für ehrenamtlich Tätige der LÄKH (Antrag des Präsidiums) entschied die Delegiertenversammlung nach langer, kontroverser Diskussion, die Aufwandsentschädigung einmalig an die erfolgte Inflation anzupassen.

Die Delegierten nahmen darauf einstimmig einen Präsidiumsantrag an, der eine Überarbeitung des Ehrenkodex der LÄKH vorsieht. Neben formalen Änderungen wie die Umbenennung in „Compliance Richtlinie“ sieht der Antrag Sanktionsmöglichkeiten bei Fehlverhalten, eine Pflicht zur Offenlegung bei Interessenskonflikten und eine Schaffung einer Ombudsperson Compliance vor.

Software zur Personalbemessung

Als nächstes stand das Projekt der Bundesärztekammer für ein digitales Personalbemessungstool für Krankenhäuser zur Abstimmung einer weiteren finanziellen Beteiligung an (Präsidiumsantrag). Gemäß Beschluss des 126. Deutschen Ärztetages 2022 erfolgte eine finanzielle Planung, die in den Haushaltsentwurf der BÄK 2023/24 eingestellt wurde. Die anteilsmäßigen Umlagen der Landesärztekammern sollen dadurch auf 9,02 % anstatt 3,49 % steigen. Konkret geht es um rund 81.500 Euro für fünf Jahre, also rund 16.300 Euro pro Jahr für die neue Software. Dr. med. Susanne Johna (Marburger Bund) stellte das digitale Instrument vor. Als Zielvorgabe für das Programm habe man nicht eine Personaluntergrenze für Ärztinnen und Ärzte gesetzt, sondern mindestens eine adäquate Quote in allen Krankenhausbereichen. Ziel der Software ist es, dass die Personalbemessung zukünftig von der Ärzteschaft gesteuert wird. Das Programm sei flexibel einstellbar, da keine Station der anderen gleiche, so Johna. (Näheres zum Tool siehe HÄBL 07/08 2022, S. 414).

Die Entwicklung des Tools sei auch von der Politik nicht unbeachtet geblieben, da es bereits in der Stellungnahme der Regierungskommission zur Krankenhausreform als Bemessungsgrundlage erwähnt wird. Nun solle auch die Landesärztekammer Hessen abstimmen, ob man weiter Geld für das Instrument in die Hand nimmt.

In der Diskussion sagte Dr. med. Christian Schwark (Marburger Bund): „Das ist das erste Mal, dass eine Berufsgruppe tatsächlich selber die Möglichkeit hat, die Herrschaft darüber zu behalten, wie ihre Arbeit korrekt bemessen wird.“ Wenn man bedenke, dass 30 bis 40 % der jungen Kolleginnen und Kollegen überlegen, den Beruf an den Nagel zu hängen, sei es von Vorteil, ein solches Tool zu haben, das zum ersten Mal auch die Weiterbildung bei der Personalbemessung berücksichtige, so Schwark. Prof. Dr. med. Ulrich Finke (Fachärztinnen und Fachärzte) fragte, ob denn die kaufmännischen Leitungen der Krankenhäuser solch ein Instrument überhaupt zulassen werden. Johna antwortete, dass dies schlussendlich auf politischer Ebene durchgesetzt werden müsse. Sie gestehe ein, dass sie aktuell natürlich noch nicht so weit seien, allerdings könne man so auch den Kolleginnen und Kollegen in den Kliniken etwas in die Hand geben, wenn über Ärztestellen entschieden werde.

Pinkowski gab zu bedenken, dass die Umlage der BÄK nach der Finanzierung des Tools eventuell nicht wieder gesenkt werde und dass das Programm nicht einfach auf den ambulanten Bereich übertragen werden könne. „Wir sind in der Regel selbstständig“, begründete dies der Präsident. Die Delegiertenversammlung stimmte abschließend dem Antrag für das Personalbemessungstool zu.

Umwidmung von Hilfsfonds

In den Bezirksärztekammern Gießen, Kassel und Marburg existieren seit Jahrzehnten Sonderfürsorgefonds, die teils auf Vermächtnissen von ehemaligen Mitgliedern bzw. deren Hinterbliebenen beruhen und als Zweck die Unterstützung von in Not geratenen Ärztinnen und Ärzten und deren Hinterbliebenen in den jeweiligen Bezirksärztekammern vorsehen. Konkret geht es um gut 264.000 Euro. Anders als bei dem ehemaligen Hilfsfond der LÄKH handelt es sich hierbei um Geld, das von Dritten mit einer bestimmten Zweckbindung zur Verfügung gestellt wurde. „Die Gelder wurden in den letzten zwanzig Jahren nicht genutzt, weil in der Zwischenzeit die Fürsorge des Staates so entwickelt ist“, sagte Dr. med. Christian Piper (Marburger Bund) in seinem Bericht zum Antrag. Durch verschiedene Gesetzesänderungen sei es außerdem jetzt möglich, diese Gelder anderen gemeinnützigen Zwecken zu gute kommen zu lassen, so Piper weiter. Bei einer Gegenstimme wurde die Umwidmung von allen Delegierten getragen (Präsidiumsantrag).

Akademie auf neuem Kurs

In seinem Bericht informierte Dr. med. Martin Hübner (Fachärztinnen und Fachärzte Hessen), stv. Vorsitzender der Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung, unter anderem, dass das digitale Lernen weiterentwickelt wurde und vermehrt Live-Online-Veranstaltungen angeboten werden. Seit dem Ende der Pandemie sei die Nachfrage nach Veranstaltungen deutlich angestiegen; bereits im ersten Quartal 2023 habe man einen erheblichen weiteren Anstieg verzeichnet. Fazit: Die Akademie habe die Corona-Zeit aufgeholt und sei für Zukunft sehr gut aufgestellt.

Zur Neuausrichtung der Akademie gab LÄKH-Justitiar Manuel Maier zunächst einen Rückblick auf die Beschlüsse der vergangenen DV: Satzung und Geschäftsordnung werden miteinander verschmolzen. Aus dem Vorstand wird ein Ausschuss, der von bisher zehn auf sieben Mitglieder verkleinert wird. Auch ändert sich die Leitungsfunktion: Die Akademie steht künftig unter hauptamtlicher Leitung, der Ausschussvorsitzende hat beratende Funktion gegenüber Präsidium und Hauptamt.

Dr. med. Peter Zürner (Fachärztinnen und Fachärzte Hessen), Präsidiumsmitglied der Landesärztekammer, gehört der Arbeitsgruppe zur Neustrukturierung der Akademie an: „Vom Präsidium aus dachten wir, wir müssen helfen, die Akademie neu aufzustellen“, erklärte er. „Die Prozesse mussten schlanker, die Weiterbildungsinhalte sortiert und die Angebote digitaler werden.“ Die Unternehmensberatung Schickler wurde dazu mit involviert.

Ausgaben auf den Prüfstand stellen, bei gleichbleibend hoher Qualität die Strukturen verschlanken: So fasste Dr. med. Alexander Marković, Ärztlicher Geschäftsführer der LÄKH, die Ergebnisse der umfassenden Analysen zur Neustrukturierung zusammen. Das 2022 beschlossene Umsetzungsprojekt beinhaltete eine Konzentration der Führungsspitze mit den bisher fehlenden Leitungsqualifikationen: Betriebswirtschaftslehre, Vertrieb und Marketing. Die Wunschkandidatin für die Position werde zum 1. Mai als Leiterin der Akademie beginnen. Zürner und Marković dankten den Mitarbeitenden, insbesondere dem früheren Leitungsduo Dr. Aline Zetsche und Sandra Bauer, für ihre hervorragende Arbeit und das große Engagement für die Akademie.

Immobilien

Über die Standort- und Immobilienbetrachtungen berichtete Hans-Peter Hauck, Kaufmännischer Geschäftsführer der LÄKH. So hätten sich bei der Überprüfung verschiedener Möglichkeiten die Sanierung des Akademiegebäudes oder eine Anmietung anderer Veranstaltungsräume in Bad Nauheim als nicht zukunftsorientiert herausgestellt. Geprüft würden weiter eine mit Umbaumaßnahmen verbundene Modernisierung des Gebäudes und die Anmietung von Büroflächen im Erdgeschoss der Hanauer Landstraße 150 in Frankfurt/Main.

Klimaschutz

„Wir wollen Unterstützung und Beratung leisten“, beschrieb Svenja Krück (Junge Ärztinnen und Ärzte), Präsidiumsmitglied und Klimabeauftragte der LÄKH, die Zielsetzung der in der aktuellen Wahlperiode entstandenen AG Klimaschutz. In dieser Zeit sei das Projekt Hessischer Hitzeaktionsplan initiiert worden, das dazu beitragen soll, Bürgerinnen und Bürger in Hitzeperioden zu schützen. „In der Ärztekammer selbst haben wir an Fortbildungen gearbeitet und mit der Carl-Oelemann-Schule das Fortbildungskonzept Klimaschutz und Klimawandel entwickelt“, berichtete Krück. Außerdem sei eine umfangreiche Seite mit vielen Hinweisen zum Klimaschutz auf der Website der LÄKH eingerichtet und die Broschüre „Medizin im Klimawandel“ zum kostenlosen Download im Portal eingestellt worden. Darüber hinaus habe die LÄKH in diesem Jahr eine gewinnbringende Zusammenarbeit, vor allem in puncto Fortbildungen, mit der Initiative KLUG (Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit e. V.) gestartet. Ihre Position werde auch öffentlich wahrgenommen, sagte Krück. So seien bereits Interviews, unter anderem in der Frankfurter Rundschau, mit ihr erschienen.

Carl-Oelemann-Schule

In ihrem Bericht stellte Prof. Dr. med. Alexandra Henneberg (Fachärztinnen und Fachärzte Hessen), Vorsitzende des Vorstands der Carl-Oelemann-Schule (COS), die Schule in ihren Strukturen und Leistungen dar. „Hier ist seit vielen, vielen Jahren ein Qualitätsmanagement etabliert, weshalb wir auch dieses Jahr wieder durch den TÜV Hessen zertifiziert wurden“, sagte Henneberg. Fast 135.000 Auszubildende seien bereits in der COS begleitet worden, die Prüfungsvorbereitungskurse seien jedes Mal ausgebucht. Während der Corona-Pandemie sei es sehr schnell gelungen, einen gesamten Lehrgang online stattfinden zu lassen. Neue Kurse, die bald angeboten werden sollen, befassen sich mit Diabetologie, Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Demenz. In der anschließenden Aussprache bedankte sich Zürner für die tolle Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der COS und sagte: „Es kann nicht mehr angehen, dass wir von unseren Fort- und Weiterbildungsinstituten von einer ersten Klasse Akademie und einer zweiten Klasse COS ausgehen: Das ist gleichwertig, gleichwichtig. Das Team macht eine exzellente Arbeit.“

Berufsgerichte

Einstimmig wurden für die Besetzung der Berufsgerichte bei den Verwaltungsgerichten 40 Kandidatinnen und Kandidaten als ehrenamtliche Richter vorgeschlagen. Der Hessische Justizminister im Benehmen mit dem Hessischen Sozialminister ernennt die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter aus dieser Vorschlagsliste der Landesärztekammer für die Dauer von vier Jahren.

Lehrstuhl für Palliativmedizin

Die DV forderte die Hessische Landesregierung in einer Resolution einstimmig nach Antrag von Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach (Fachärztinnen und Fachärzte) et al. auf, einen Lehrstuhl für Palliativmedizin an einer der drei medizinischen Fakultäten in Hessen einzurichten. Darüber hinaus appellierten die Delegierten an alle Parteien, die Absicht, einen Lehrstuhl für Palliativmedizin einzurichten, in ihr Wahlprogramm aufzunehmen.

Notfallversorgung sicherstellen

Auch riefen die Delegierten die Landesregierung dazu auf, bei der geplanten Krankenhausreform unbedingt die Sicherstellung der Notfallversorgung zu jeder Zeit als ein entscheidendes Element der Daseinsvorsorge in den Fokus zu stellen und entsprechende Rechtsnormen zu verabschieden. Nachdem in den Jahren 2020 und 2021 die Fallzahlen in vielen hessischen Notaufnahmen leicht rückläufig gewesen sei, habe die Belastung in den vergangenen Monaten wieder stark zugenommen, heißt es in dem Antrag vom Marburger Bund.

Weiterbildungsangebote

Eindringlich warnte das Ärzteparlament davor, das ärztliche Weiterbildungsangebot zu verknappen und die Weiterbildungsplätze – insbesondere durch Bettenabbau in Kliniken und die Folgen der Krankenhausreform – zu verringern.

Die Konzentration der Leistungen in den Kliniken auf wenige Maximalversorger führe zu einem grundlegenden Wandel und zu einer Reduzierung des Angebotes an Weiterbildungsplätzen, erklärten die Ärztevertreterinnen und -vertreter (Antrag von Marburger Bund, Fachärztinnen und Fachärzte Hessen, Junge Ärztinnen und Ärzte, Die Hausärzte).

Ärztemangel und Vergütung

Drei Anträge des Marburger Bundes beschäftigten sich mit dem Ärztemangel insbesondere im stationären Sektor. Demnach sollen durch politische Reformen die Bürokratielast abgebaut werden, eine bessere Verzahnung von stationären und ambulanten Bereich stattfinden und die Arbeit von unnötiger Budgetierung befreit werden. Der Antrag wurde ebenso einstimmig beschlossen wie die Aufforderung an die Bundesländer, 5.000 zusätzliche Medizinstudienplätze zu schaffen. Die volle Zustimmung erhielt auch ein weiterer Antrag mit der Forderung an die hessische Landespolitik und Hessische Krankenhausgesellschaft, die Familienfreundlichkeit in Krankenhäusern zu verbessern, etwa durch ausreichende Kinderbetreuungsplätze, Teilung von Arbeitsplätzen in der Führungsebene oder flexible Arbeitszeitmodelle.

Außerdem sprachen sich die Ärztevertreterinnen und -vertreter für eine angemessene Vergütung der ärztlichen Tätigkeit aus (Antrag vom Marburger Bund). Angesichts der aktuell rasant steigenden Kosten forderten sie die Arbeitgeber und die Kostenträger dazu auf, alle Bereiche ärztlicher Tätigkeit angemessen zu vergüten. Eine Fortschreibung von „Quasi Nullrunden“ im EBM oder die fehlende Anpassung der GOÄ seien ebenso nicht akzeptabel wie die Forderungen nach Reallohnverzicht in Kliniken und Medizinischen Versorgungszentren.

Fachärztliche Behandlung sichern

Die fachärztliche Behandlungsleitung dürfe weder ganz noch in Teilen oder in Vertretung durch Psychotherapeutinnen und -therapeuten erfolgen, die nicht über eine entsprechende ärztliche Gebietsbezeichnung verfügen, erklärten die Delegierten. Nicht-ärztliche Psychotherapeutinnen und -therapeuten verfügten nicht über die notwendige somato-medizinische und pharmakotherapeutische Qualifikation zur Erstellung und Überwachung des Gesamtbehandlungsplans (Antrag LDÄÄ, ÄrztINNEN, Fachärztinnen und Fachärzte Hessen, Marburger Bund).

Kammern als Grundpfeiler demokratischer Mitbestimmung

Besorgt reagierten die Delegierten auf die politische Einflussnahme und die Angriffe (durch Aufhebung der Pflichtmitgliedschaft) auf die Ärztekammer in Ungarn. „Kammerinstitutionen sind Grundpfeiler demokratischer Mitbestimmung“, erklärten die Ärztevertreterinnen und -vertreter mehrheitlich: „Die Ärztekammern verstehen sich mit ihren Aufgaben der Selbstverwaltung und in Fragen der Gesundheitspolitik als Partner, Berater und Korrektiv gegenüber der Politik und öffentlichen Institutionen. Dies ist gelebte Demokratie.“ Der Antrag von LDÄÄ und Marburger Bund wurde nach einer lebhaften Aussprache an das Präsidium überstellt.

Gute Versorgung für Sterbende

Die Delegiertenversammlung forderte in einem Antrag von der Liste Fachärztinnen und Fachärzte Hessen et al. die Verhandlungspartner der Leistungserbringer und Kostenträger der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) für Erwachsene und Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (SAPV-KJ), auf, eine gute Palliativversorgung in Hessen sicherzustellen. Deshalb soll sich die Landesregierung im Bundesrat dafür einsetzen, dass die Regelversorgung der SAPV auch durch psychosoziale Mitarbeitende (bspw. Psychologen, Sozialarbeiter und Sozialpädagogen) unterstützt wird, so die Delegierten.

Beschäftigungsverbot

Die Delegiertenversammlung forderte die hessischen Krankenhausarbeitgeber zudem auf, durch strukturierte Abläufe schwangere Ärztinnen bei dem Wunsch zur Ausübung des ärztlichen Berufes in der Schwangerschaft zu unterstützen und ihnen nicht ein pauschales Beschäftigungsverbot zu erteilen. Dies solle unter anderem durch individuelle Gefährdungsbeurteilungen und proaktives Beratungsangebot für Frauen erreicht werden (Antrag Marburger Bund et al.).

Katja Möhrle, Lukas Reus