Die Berufsausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten ist ein anspruchsvoller Ausbildungsgang im dualen System, das heißt: Ausbildung in der Praxis und in der Berufsschule sowie in einer überbetrieblichen Einrichtung. Die vorgeschriebene Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Die Ausbildungsinhalte sind im Ausbildungsrahmenplan als Anhang zur Ausbildungsordnung vom 26. April 2006 niedergelegt.

Informationen über die Ausbildung finden Sie im Internet auf unserer Website unter: https://www.laekh.de/fuer-mfa/berufsausbildung/berufsausbildungsvertrag-und-vorschriften

Im Berufsausbildungsvertrag verpflichtet sich die ausbildende Praxis daher, der/dem Auszubildenden die erforderliche berufliche Handlungsfähigkeit zu vermitteln und die Berufsausbildung planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann (vgl. § 14 BBiG).

Hinweise zur Einstellung bei Bewerber/-innen mit Migrationsgeschichte

Planen Sie die Einstellung einer Bewerberin oder eines Bewerbers, der eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt und/oder im Ausland geboren wurde und überwiegend dort aufgewachsen ist? Dann bedenken Sie bitte Folgendes:

Um die MFA-Ausbildung erfolgreich zu absolvieren, muss bereits zu Beginn der Ausbildung das Sprachniveau B2 (GER) gegeben sein. Unsere Aufsichtsbehörde hat das B2-Niveau als Eingangsvoraussetzung für die MFA-Berufsausbildung auch aus Gründen des Patientenschutzes bestätigt. Fehlende Deutschkenntnisse führen außerdem zur Frustration und gegebenenfalls zum Abbruch der Ausbildung.

Berufsausbildungsverträge ohne gleichzeitige Vorlage des B2-Sprachzertifikates werden nicht in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen.

Die ausländerrechtlichen Regeln müssen beachtet werden (Status, Arbeitserlaubnis, Ausbildungsduldung).

Überprüfen der Sprachkompetenz

Wir empfehlen Ihnen, die Sprachkompetenz beim Bewerbungsgespräch selbst zu überprüfen und sich das B2-Sprachzertifikat gegebenenfalls vorlegen zu lassen.

Sollten keine ausreichenden Deutschkenntnisse vorliegen, helfen folgende Stellen weiter:

  • die regional zuständige Arbeitsagentur,
  • die für die Berufsschule zuständigen QuABB*-Ausbildungsbegleiter/-innen,
  • die von der Landesärztekammer bestellten Ausbildungsberater/-innen.

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten des Spracherwerbs sowie der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung, zum Beispiel das vom Hessischen Wirtschaftsministerium aufgelegte Programm „Wirtschaft integriert“.

Sollten Sie bereits einen Berufsausbildungsvertrag ohne B2-Sprachdiplom geschlossen haben, wird sich in Kürze ein/-e Ausbildungsberater oder -beraterin der Landesärztekammer mit Ihnen in Verbindung setzen.

Gute Nachricht: Eine Einstellung von MFA-Auszubildenden ist bis einschließlich 31. Dezember eines Jahres möglich.

Landesärztekammer Hessen, Abteilung MFA-Ausbildungswesen

Weiterführende Links im Internet:

Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen:

* QuABB bedeutet: Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Betrieb und Berufsschule, Landesprogramm.