Dr. med. Wolfgang Trescher

Der Buddhismus hat, wie andere Religionen auch, während 2.500 Jahren in asiatischen Ländern zahlreiche unterschiedliche Ausprägungen entwickelt [1], zuletzt auch in Europa und den USA [2]. Aus dieser Vielfalt resultieren im Allgemeinen und auch zum Thema des assistierten Suizids unterschiedliche Einschätzungen bis hin zu säkularen Interpretationen.

Dieser Artikel folgt eher einer traditionellen Sichtweise des Buddhismus und beschreibt, aus welchen Gründen von Suizid und Suizidassistenz im Zusammenhang mit schweren Erkrankungen eher abgeraten wird. Die Begründungen dafür leiten sich her aus:

I. den allgemeinen Prinzipien der buddhistischen Philosophie und Metaphysik (Wiedergeburt, Samsara/Nirvana, Karma, Ethik, Gewaltlosigkeit, Nicht-Töten),

II. der Anwendung dieser Prinzipien auf den assistierten Suizid,

III. den Äußerungen des Dalai Lama von Tibet,

IV. den Äußerungen des Buddha (5. Jh. v. Chr.) in den Ordensregeln sowie

V. Alternativen zum assistierten Suizid.

Im Buddhismus gibt es grundsätzlich keine dogmatischen Handlungsanweisungen. Ziel ist es, für sich selbst und für andere Leid zu vermeiden und Glück anzustreben. Das Grundprinzip dabei ist das kausale Verständnis, dass ethische Handlungen Glück und unethische Handlungen Leid bewirken. Auf dieser Grundlage wägen Praktizierende des Buddhismus ihrer persönlichen Entwicklung entsprechend die Motivationen für ihre körperlichen und sprachlichen Handlungen eigenverantwortlich ab, um Leiden zu vermeiden und dauerhaftes Glück zu erlangen.

Das religiöse und philosophische Weltverständnis im Westen unterscheidet sich erheblich von der buddhistischen Kultur Asiens. Zum Verständnis ist es daher notwendig, vorab einige Grundlagen des Buddhismus zu erläutern.

I. Allgemeine Prinzipien

  1. Die im Westen übliche Trennung von Psychologie, Philosophie und Religion hat im buddhistischen Selbstverständnis von Anfang an nicht bestanden. Der Buddhismus versteht sich als eine Wissenschaft des Geistes mit 2.500-jähriger Erfahrung, als Philosophie und als Religion, ohne dass darin der Glaube an einen erschaffenden Gott vorkommt. Dazu gehört auch eine ganzheitliche Sichtweise auf das „Einssein von Leben-und-Sterben“ [3].
  2. Für fast 500 Millionen Buddhisten (und 1,25 Milliarden Hindus) sind die Paradigmen von Reinkarnation (Wiedergeburt) und Karma seit Jahrtausenden kulturell tief verankerte Wirklichkeit. Das jeder Person zugehörige Bewusstseinskontinuum hat keinen Anfang und kein Ende.
  3. Das Bewusstseinskontinuum verbindet sich immer wieder mit Körpern in glücklichen (z. B. als Mensch) oder leidhaften Daseinsbereichen (z. B. als Tier) [4]. Das Gesetz von Karma [5] beschreibt die auf Kausalität beruhenden Gesetzmäßigkeiten, denen die Wiederverkörperungen unterliegen. Im Bewusstseinskontinuum sind unzählige Potenziale (auch Anlagen, Eindrücke oder karmische Samen genannt) aus Handlungen im jetzigen und in unzähligen vergangenen Wiederverkörperungen enthalten.
  4. Ethische Handlungen [6] sind von Mitgefühl, Nichtverletzen und liebevoller Zuneigung motiviert und erzeugen Potenziale für Glück und für eine Wiedergeburt in einem glücklichen Daseinsbereich. Unethische Handlungen werden unter dem Einfluss der Leidenschaften von Unwissenheit, Gier, Hass, Stolz, Neid, Eifersucht usw. durchgeführt und erzeugen im Bewusstseinskontinuum Potenziale für Leiden und führen zu einer Wiedergeburt in einem leidhaften Daseinsbereich.
  5. Einzelne dieser Potenziale „reifen“ – dem Gesetz von Karma folgend – selektiv im jeweiligen Sterbeprozess heran und bestimmen das Ausmaß von Glück und Leid, das eine Person in einer nachfolgenden Wiedergeburt erfahren wird. Dieser Vorgang hat nichts mit Belohnung oder Strafe einer richtenden Instanz zu tun. Er geschieht bei „gewöhnlichen Lebewesen“ im Sterbeprozess naturgesetzlich, automatisch und ohne die Möglichkeit willentlicher Einflussnahme. Nur auf dem spirituellen Weg sehr weit fortgeschrittene Personen können Ort und Zeit ihrer Wiederverkörperung willentlich und frei wählen, um für die Lebewesen Nutzen zu bewirken.
  6. Das Gesetz von Karma ist einem Naturgesetz vergleichbar. Anders als es vielfach verstanden wird, ist es ein Ausdruck von Freiheit, denn die Anlagen für gegenwärtiges Glück und Leiden hat man in früheren Wiederverkörperungen des Bewusstseinskontinuums selber geschaffen. In gleicher Weise entstehen die Potenziale für Glück und Leid zukünftiger Wiederverkörperungen unter anderem durch Handlungen in diesem Leben. Die Welt entsteht aus dem kumulierten Karma aller darin lebenden Wesen.
  7. Der Prozess endlos aufeinanderfolgender Wiederverkörperungen wird in seiner Gesamtheit Daseinskreislauf (Samsara) genannt. Das Leben im Daseinskreislauf ist aus buddhistischer Sicht überwiegend leidhafter Natur, auch wenn Zustände vorübergehenden Glücks möglich sind. Das von den Leiden des Daseinskreislaufs völlig befreite, dauerhaft glückliche Bewusstsein wird Nirvana genannt.
  8. Das Heilsziel des Buddhismus besteht darin, das dauerhaft anhaltende Glück und die dauerhafte Leidfreiheit des Nirvana zu erlangen oder als Buddha umfassend zum Wohl aller verkörperten Lebewesen handeln zu können.
  9. Für das Erreichen dieser Heilsziele bestehen im Daseinsbereich der Menschen bei weitem die besten körperlichen und mentalen Voraussetzungen. Deswegen ist die zum Beispiel im Vergleich zum Tierreich sehr seltene Wiedergeburt als Mensch aus buddhistischer Sicht ein äußerst kostbares Gut, das für das Erreichen der Heilsziele von allergrößter Bedeutung ist. Auch deswegen sollte ein solches kostbares Leben nicht vorzeitig beendet werden.
  10. Aus buddhistischer Sicht liegt allen Handlungen eine grundlegende und tief verwurzelte Selbstbezogenheit des menschlichen Bewusstseins zugrunde. Sie entsteht aus einer verzerrten Wahrnehmung der Realität, die als die falsche Auffassung von inhärenter Existenz bezeichnet wird. Ihre Beseitigung durch die Philosophie der Abwesenheit von inhärenter Existenz („Leerheit“ [7]) ist das hauptsächliche Mittel zur Befreiung aus den leidhaften Zuständen des Daseinskreislaufs. Inhärente Existenz und deren Abwesenheit zu beschreiben, sprengt den Rahmen dieses Kurzartikels und erfordert eine vertieftes Studium der buddhistischen Philosophie.
  11. Für die Befreiung aus dem Daseinskreislauf und die Erleuchtung [8] lehrte der historische Buddha vielfältige Methoden, um das Bewusstseinskontinuum unumkehrbar und vollständig von den Leidenschaften und den daraus resultierenden Folgen unethischer Handlungen zu befreien: die Vier Edlen Wahrheiten [9], den Edlen Achtfachen Pfad [10], das Meiden der Zehn unheilsamen Handlungen [11], die Drei Höheren Schulungen von Ethik, Konzentration und Weisheit, das Verständnis des philosophischen Konzeptes der Leerheit und das Streben nach Erleuchtung zum Wohl aller Lebewesen, um nur einige zu nennen.

II. Selbsttötung aus buddhistischer Sicht

Das Töten von Menschen steht auch im Buddhismus an erster Stelle der schwerwiegendsten Verletzungen ethischer Grundsätze. Zwar ist der Suizid das Töten eines menschlichen Wesens, es gibt jedoch Hinweise darauf, dass das Töten der eigenen Person in folgenden Wiederverkörperungen nicht so schwerwiegende karmische Folgen nach sich zieht wie das Töten anderer Personen.

Die Lebensspanne eines Menschen ist durch die karmischen Potenziale festgelegt, die zu dem jeweiligen Leben geführt haben. Das Erleben leidhafter karmischer Potenziale (z. B. in Form von Krankheiten) beseitigt diese Potenziale aus dem Bewusstseinskontinuum. Der Suizid unterbricht das Erleben (und damit die vollständige Beseitigung) dieser leidhaften karmischen Potenziale. Dadurch würde man in einem folgenden Leben erneut mit der ungelösten Problematik konfrontiert.

Obwohl die unterschiedlichen Umstände, die zu einem Suizid führen, von Bedeutung sind, hat eine Selbsttötung aus buddhistischer Sicht tendenziell leidhafte Folgen, beispielsweise als Wiedergeburt in einem der leidhaften Daseinsbereiche, einer Neigung zum Töten, Bedrohung des eigenen Lebens und zu einer Neigung, Probleme durch Töten lösen zu wollen.

In dem idealen Fall, dass für den Suizidenten eine reine Motivation des Mitgefühls mit dem eigenen Leiden besteht, entstehen durch dieses Mitgefühl im Bewusstseinskontinuum Potenziale für Glück und – gleichzeitig – durch die Selbsttötung Potenziale für Leiden. Für eine glückliche Wiedergeburt ist auch die innere Ausgeglichenheit zur Zeit des Todes von herausragender Bedeutung, weil dadurch im Bewusstseinskontinuum Potenziale für eine glückliche Wiedergeburt aktiviert werden.

Wenn eine Person zum Ergebnis kommt, dass der Suizid der einzig akzeptable Ausweg aus der unerträglich erlebten Situation ist, besteht die Gefahr, dass sich der vermeintlich gerechtfertigte und wohl überlegte Entschluss zum Suizid auf lange Sicht als eine letztlich selbstschädigende Fehleinschätzung erweist. Aus der Sicht des nach dem Tode dieser Person weiter existierenden Bewusstseinskontinuums kommt es, statt der erhofften Befreiung aus einer ausweglos erlebten Situation, als karmische Folge des Suizids zu einer möglicherweise von noch größerem Leiden geprägten Wiedergeburt.

Solche Fehleinschätzungen und Täuschungen können sich besonders dann ergeben, wenn sich die Unerträglichkeit und Ausweglosigkeit der eigenen Lebenssituation bewusst oder unbewusst mit anderen Motiven vermischt: z. B. sich aus der Biografie ergebenden Ambivalenzen, unerledigten Angelegenheiten und Konflikten mit Familienmitgliedern oder anderen Personen des engeren oder weiteren sozialen Umfeldes, Druck von außen wegen finanzieller Überlegungen usw.

Wenn der Druck des Leidens, der Verzweiflung und des Schmerzes so überwältigend ist, dass trotz aller Interventionen ein unwiderstehlicher Drang und eine Entschlossenheit besteht, dem eigenen Leben und Leiden ein Ende zu bereiten, können auch Angehörige, Pflegende, Ärztinnen und Ärzte an ihre Belastungsgrenzen und in Konflikte kommen. Wenn der Kontakt mit den Sterbehelfern und die Planung des Suizids Gestalt annehmen, wäre es aus buddhistischer Sicht für den Suizidenten sehr hilfreich, wenn die zuvor begleitenden Personen Mitgefühl, Geduld und ihre Anteilnahme aufrechterhalten. Aus buddhistischer Sicht ist ein ausgeglichener und beruhigter Geisteszustand im Todesprozess von herausragender Bedeutung für eine glückliche Wiedergeburt. Die begleitenden Personen sollten Suizidenten für diesen Zusammenhang sensibilisieren und bis zur Durchführung des Suizids die Entwicklung dieser Ausgeglichenheit ständig unterstützen.

Eine andere Argumentationslinie besagt, dass man durch den Suizid anderen Personen die Gelegenheit nimmt, durch ethisches Handeln der leidenden Person zu helfen und dabei Potenziale für das eigene Glück entstehen zu lassen. Auch könnte diese Hilfe bei Verwandten, Freunden und Pflegenden zu persönlichen Reifungs- und Klärungsprozessen führen. So entziehen sich Suizidenten möglicherweise nicht nur dem eigenen Leiden, sondern auch den Menschen des engeren und weiteren sozialen Umfeldes und deren altruistischen Impulsen.

Beim assistierten Suizid ist auch die assistierende Person zu betrachten. Auch wenn bei ihr als Motivation ein reines und tief empfundenes Mitgefühl mit dem Suizidenten im Vordergrund steht und dadurch Potenziale für Glück im Bewusstseinskontinuum entstehen, ist das Handeln der assistierenden Person ein Umstand, der den Tod eines Menschen herbeiführt. Auch im Bewusstseinskontinuum der assistierenden Person würden durch die Assistenz sowohl positive als auch negativ wirkende karmische Potenziale erzeugt.

III. Äußerungen des 14. Dalai Lama von Tibet

Eine der herausragenden Persönlichkeiten der buddhistischen Welt, der 14. Dalai Lama von Tibet, Tenzin Gyatso, sagte: „,Wenn bedrohlich und unerträglich erscheinende Leiden auftauchen, ist Selbsttötung aus buddhistischer Sicht grundsätzlich nicht angemessen. Es ist immer besser, weiterzuleben und die Potenziale des menschlichen Lebens zu nutzen.’– Dies ist eine allgemeine Aussage, die nicht unbedingt auf jede Situation zutreffen muss (...). Ich finde es schwierig, die Frage allgemein zu beantworten, man muss es von der jeweiligen Situation abhängig machen und schauen, in welchem Zustand sich der Betroffene befindet, welche Möglichkeiten er noch hat, heilsame Geisteszustände zu entwickeln. Es ist wichtig, das Bewusstsein in einen heilsamen, ausgeglichenen Zustand zu versetzen. Wenn jede Hoffnung darauf ausgeschlossen ist, mag ein vorzeitiger Tod gerechtfertigt sein (...). Tötet man aus Aggression eine andere Person, ist es sehr unheilsam, bereitet man aus Aggression dem eigenen Leben ein Ende, ist es ebenfalls eine sehr negative Tat“ [12].

→ Es wird also in dieser Stellungnahme nicht ausgeschlossen, dass „ausweglose“ Situationen denkbar sind.

IV. Äußerungen des Buddha in den Ordensregeln

Das Ordensrecht des vom Buddha gegründeten Ordens enthält vier für Mönche und Nonnen gleichlautende Hauptübertretungen (parajika), die zum Ausschluss aus dem Orden führen. Die dritte dieser vier Übertretungen ist das Töten eines Menschen, das Preisen der Vorteile eines Suizids, die Anstiftung dazu oder die Assistenz bei der Durchführung.

In den buddhistischen Schriften (Palikanon [13]) wird von drei Mönchen berichtet, die im Hinblick auf die Heilsziele im Buddhismus sehr weit vorangeschritten waren. Sie waren von den Leiden durch schwere Krankheiten geplagt und hatten deswegen einen Suizid verübt. Der Buddha hatte aufgrund seiner besonderen Fähigkeiten erkannt, dass sie trotz des Suizids in den Zustand des Nirvana, der Befreiung aus dem Daseinskreislauf, gelangt waren. Das Verständnis für diese – nach allem zuvor gesagten – unerwartete Feststellung ergibt sich aus der sehr weit fortgeschrittenen Schulung des Geistes dieser drei Mönche. Sie sind den zwingenden Gesetzen des Karma nicht mehr in gleicher Weise unterworfen wie „gewöhnliche“ Menschen, deren Geist im Hinblick auf die Heilsziele nicht ausreichend geschult ist. → Es ist nicht überliefert, dass der Buddha jemals zu einem Suizid geraten hätte.

V. Alternativen zum assistierten Suizid

Alle Patienten, die durch ihre Erkrankung so intensives Leid erfahren, dass sie einen Suizid als einzige Lösung sehen, brauchen auf ihrem Leidensweg besondere Fürsorge und vertiefende, von Mitgefühl getragene, geduldig geführte Gespräche. Informationen über geeignete Maßnahmen der Palliativmedizin bis hin zur Sedierung [14–16] können dem suizidwilligen Patienten Alternativen zum Suizid nahebringen. Unter den von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin beschriebenen Maßnahmen ist der freiwillige Verzicht auf Ernährung und Trinken (FVET) [17] in Situationen ohne sinnvoll erachtete medizinische Therapie eine weitere Möglichkeit, die auch bereits in alten buddhistischen Kommentaren diskutiert wird [18]. FVET unterscheidet sich in verschiedenen Punkten vom Suizid mit einem Gift (längerer Zeitraum, jederzeit Reflexion und Abbruch möglich, keine Assistenz erforderlich, günstigere karmische Konstellation).

Fazit

Oberflächlich betrachtet mag das Leiden des Suizidenten durch einen Suizid beendet sein. Aus buddhistischer Sicht können durch den Suizid im Bewusstseinskontinuum jedoch zusätzliche Potenziale für eine leidhafte Wiederverkörperung entstehen. Darüber hinaus sind diese Potenziale Hindernisse für das Erreichen der buddhistischen Heilsziele. Um diese Risiken zu vermindern, sollten Suizidenten darin unterstützt werden mit einem beruhigten Geist in den Todesprozess einzutreten.

Der Dalai Lama erkennt an, dass es extreme Einzelfälle geben mag, die einen Suizid gerechtfertigt erscheinen lassen. Alternativen zum Suizid, die den betreffenden Personen in vertiefenden Gesprächen nahegebracht werden sollten, sind die von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin empfohlenen Maßnahmen. Dazu gehört auch der „Freiwillige Verzicht auf Ernährung und Trinken“ [19].

Dr. med. Wolfgang Trescher, E-Mail: woltre@googlemail.com

Zum Autor: Dr. med. Wolfgang Trescher war 30 Jahre lang bis 2019 als Arzt für Allgemeinmedizin in eigener Praxis tätig und beschäftigt sich seit über 40 Jahren mit Buddhismus. Er ist Lehrbeauftragter im Tibetischen Zentrum e. V. in Hamburg und unterrichtet dort im Rahmen des „Systematischen Studiums des Buddhismus“.

Die Literaturhinweise finden Sie am Ende dieser Seite unter „Artikel herunterladen“ in der PDF-Version dieses Artikels.

Assistierter Suizid: Alle Artikel zum Thema im Hessischen Ärzteblatt

Die Sicht des Buddhismus auf die Frage nach dem „ärztlich assistierten Suizid“ ist auf S. 358 in dieser Ausgabe abgedruckt. Bisher erschienene Beiträge dazu lesen Sie in folgenden Heften:

  • Ausgabe 04/2020: zwei Beiträge Rubrik „Recht“: das Urteil und seine Bewertung
  • 02/2021: drei Beiträge: Editorial & Co-Editorial, Artikel „Medizinische Ethik...“
  • 06/2021: Bericht über den 124. DÄT: Diskussion über den ärztlich ass. Suizid
  • 01/2022: Änderung der Berufsordnung: Rubrik Recht & Satzungsänderung
  • 03/2022: Katholische Perspektive und Rezension „An der Seite des Lebens“
  • 04/2022: Sicht des Judentums, ausführliches Essay nur online
  • 07/08 2022: Evangelische Perspektive
  • 10/2022: Editorial „Leben oder Tod“
  • 06/2023: Buddhismus → Ein weiterer Beitrag zum Islam ist angefragt.

Die Artikel finden Sie im Heftarchiv des Hessischen Ärzteblattes.