Erst vor wenigen Tagen fand der Welttag der Patientensicherheit statt. Die Gewährleistung von Patientensicherheit ist mir ein tiefes, inneres Bedürfnis. Daher setze ich mich dafür nicht nur in der Arbeit mit meinen Patientinnen und Patienten ein, sondern auch sehr gerne als Vorsitzender des Patientensicherheitsausschusses der Bundesärztekammer.

Dass Patientensicherheit unverzichtbar ist, bedarf keiner komplizierten Begründungen, bringt es doch der Kategorische Imperativ, den der Volksmund sehr einfach formuliert, auf den Punkt: „Was du nicht willst, das man dir tu’ – das füg auch keinem andern zu.“

Der Staat und die Ärztekammern geben den Rahmen zur Gewährleistung der Patientensicherheit vor. Das beginnt beim Studium der Humanmedizin, welches die Universitäten gemäß der Freiheit von Forschung und Lehre zwar frei gestalten können, jedoch unter Beachtung des Rahmens, den die Approbationsordnung vorgibt. Wenn die Studierenden alle drei Abschnitte der ärztlichen Prüfung erfolgreich abgelegt haben, können sie ihre Approbation erhalten. Zukünftige Arbeitgebende und vor allem Patientinnen und Patienten haben damit die Gewissheit, dass approbierte Ärztinnen und Ärzte nicht nur das fachliche Wissen beherrschen, sondern auch die deutsche Sprache.

Sprache erfüllt mehrere Funktionen, von denen ich hier nur auf die Kommunikation, den Austausch von Fakten und Informationen sowie deren Aufzeichnung für zukünftige Verwendungen eingehen möchte.

Für Ärztinnen und Ärzte ist es zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben und ihrer Verantwortung unabdingbar, mit ihren Patientinnen und Patienten, aber auch mit Kolleginnen und Kollegen, Pflegekräften, Medizinischen Fachangestellten und nicht zuletzt auch Behörden kommunizieren zu können. Dafür werden nicht nur soziale Fähigkeiten und Empathie benötigt, sondern auch ganz schlicht das Beherrschen der deutschen Sprache im Alltag und im beruflichen Umfeld.

Deutschland – und damit auch Hessen – ist für ausländische Kolleginnen und Kollegen ein vielfach gern gewähltes Land zum Arbeiten. Für eine langfristige berufliche Integration ist gerade in der Medizin das Erlernen und Beherrschen der Alltags- und Fachsprache von zentraler Bedeutung. Aus diesem Grund sind die Anforderungen an die sprachlichen Qualifikationen für das Erlangen einer Approbation oder einer befristeten Berufserlaubnis in der Mehrzahl der Bundesländer gleich und folgen damit den Eckpunkten der Gesundheitsministerkonferenz, dass für die Erteilung der Berufserlaubnis grundsätzlich dieselben Voraussetzungen gelten wie für die Erteilung der Approbation. Ohne den Nachweis ausreichender Fachsprachkenntnisse wird die Approbation nicht erteilt.

Mit Ausnahme eines Landes haben alle Bundesländer ihren Landesärztekammern die Aufgabe der Organisation und Abnahme der Fachsprachprüfung übertragen. Die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Anbietern von Fachsprachprüfungen zu wählen, besteht lediglich in zwei Bundesländern. Eines davon ist Hessen.

Zwar führt die Landesärztekammer Hessen seit Ende 2020 auf Bitten des Hessischen Sozialministeriums und im Auftrag des Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamtes im Gesundheitswesen die sogenannten Fachsprachprüfungen durch, aber eben nicht allein. Die Prüflinge haben unverändert weiter die Möglichkeit, bei entsprechenden Fachschulen die Fachsprachprüfung abzulegen. Es wäre sicher naiv, bei diesen Anbietern einen wirtschaftlichen Interessenkonflikt völlig auszuschließen, denn schließlich bieten sie nicht nur allgemeinsprachlichen, sondern auch fachsprachlichen Unterricht an. Ob die daran anschließende Prüfung dann wirklich objektiv erfolgt, kann zumindest angezweifelt werden.

Um die Patientensicherheit durch zweifelhafte Sprachkenntnisse nicht zu gefährden, sollte die Kammer auch in unserem Bundesland Hessen allein mit der Aufgabe der Fachsprachprüfung betraut sein. Eine sprachlich sichere Verständigung ist eine conditio sine qua non.

Wohlgemerkt, Ärztinnen und Ärzte mit einer anderen Muttersprache sind uns hoch willkommen. Das gilt auch für die Medizinischen Fachangestellten. Hier gibt es erfreulicherweise bei der Zahl der in diesem Jahr abgeschlossenen Ausbildungsverträge wieder einen deutlichen Anstieg gegenüber dem vergangenen Jahr, als wir einen deutlichen Coronaknick verzeichnen mussten. Herzlichen Dank an alle ausbildenden Praxen.

So kurz vor der Bundestagswahl bleibt mir jetzt nur die Hoffnung, dass – wie immer die Wahl auch ausgehen wird – die künftige Regierung die zweifelsohne nötigen Lehren nicht nur aus der Coronapandemie, sondern auch aus der Flutkatastrophe ziehen wird. Bessere Vorbereitungen, enge Abstimmungen untereinander und vor allem der Einbezug ärztlichen Knowhows sind in beiden Fällen nötig.

Dr. med. Edgar Pinkowski, Präsident