Qualität in der Ausübung des ärztlichen Berufes ist schon immer ein herausragendes ärztliches Anliegen. Es prägt das berufliche Selbstverständnis jedes einzelnen Arztes, aber auch der verfassten Ärzteschaft. Die Landesärztekammer nimmt sich dieser Aufgabe für die Ärztinnen und Ärzte in Hessen an.

Die Weiterbildung in einem Gebiet, zum Beispiel Chirurgie, einem Schwerpunkt, beispielsweise Viszeralchirurgie, oder einer Zusatzweiterbildung, zum Beispiel Akut- und Notfallmedizin oder Intensivmedizin qualifiziert zur selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufs. Im Interesse der Patienten und auch der Ärztinnen und Ärzte selbst ist eine umfassende und qualifizierte Vorbereitung für diese Eigenverantwortlichkeit dringend erforderlich. Weiterzubildende Ärztinnen und Ärzte, Weiterbilder/-innen und Ärztekammer verantworten gemeinsam das Erreichen der Facharztqualifikation. Sie sind damit auch gemeinsam verantwortlich für die Qualität der Weiterbildung.

Studium und Approbation

Das Studium der Humanmedizin ist klar strukturiert und wird durch vielfältige Prüfungen in den einzelnen Fächern und den Staatsexamina sehr engmaschig überwacht. Eine Aussage über die Qualität der Ausbildung erfolgt nicht und ist auch nicht möglich. Lediglich der Lernerfolg wird überprüft und mit dem Staatsexamen dokumentiert.

Mit der Approbation eröffnet sich die neue Welt der Weiterbildung. Die Wahl eines bestimmten Faches zur Weiterbildung, Bewerbung und Wahl der Weiterbildungsstätte erfordern Eigenverantwortung und Initiative der Weiterzubildenden.

Weiterbildungsbefugte

Ein erster Baustein der Qualitätssicherung der Ärztekammer für die Weiterbildung ist die Sicherung der Strukturqualität bei der Überprüfung der Eignung einer Weiterbildungsstätte und der damit verbundenen Dauer der Befugung der verantwortlichen Weiterbildenden. Sie richtet sich nach eingehender Überprüfung der vermittelbaren Inhalte und Kompetenzen nach der Weiterbildungsordnung. Die Zeiten, die für die Weiterbildung angerechnet werden können, variieren von 12 Monaten (beispielsweise in der Allgemeinmedizin) bis zu 72 Monaten, zum Beispiel in der Inneren Medizin mit Schwerpunkt.

Nicht jeder bekommt die Erlaubnis, Kolleginnen und Kollegen weiterzubilden. Eine qualitativ hochwertige Weiterbildung kann natürlich nur gewährleistet werden, wenn beispielsweise Untersuchungen und Behandlungen in angemessener Häufigkeit nachgewiesen werden können. Auch fachliche und persönliche Eignung sind unabdingbare Voraussetzungen. Bei Bedarf werden Einzelheiten durch Nachfragen geklärt oder überprüft. Begehungen der Weiterbildungsstätten runden im Einzelfall das Bild ab.

Aufgabe der Bezirksärzte- kammern als Ombudsstelle

Die Weiterbildungsbefugten nehmen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung einer hochwertigen Weiterbildung ein. Sie sind qualifiziert ausgewählt, stehen mit ihrem Tun und Handeln in der Patienten- und Ärzteöffentlichkeit. Die Landesärztekammer Hessen hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Ausgestaltung der Weiterbildung durch die Befugten eng zu begleiten. Sie sieht sich zunächst als Beobachtungsinstanz, interessiert sich dabei natürlich aber auch für mögliche Auffälligkeiten und Fehlentwicklungen vor Ort. Die Vorsitzenden der Bezirksärztekammern sollen für Befugte wie Kolleginnen und Kollegen in Weiterbildung wichtige lokale Ansprechpartner sein und bei Bedarf als Ombudsleute schlichtend eingreifen.

eLogbuch

Ein weiterer Baustein für die Gewährleistung von Qualität in der Weiterbildung ist das eLogbuch, das die Weiterbildung kontinuierlich begleitet. In Händen der weiterzubildenden Ärzte werden Untersuchungen, Behandlungen und erworbene Kenntnisse und Kompetenzen dokumentiert. In jährlichen Gesprächen zwischen Weiterbildenden und Weiterzubildenden werden die Fortschritte der Weiterbildung konsentiert und dokumentiert. Eine intensive Lernkontrolle wie im Studium gibt es allerdings nicht.

Die Landesärztekammer kann um Rat gefragt werden, insbesondere bei Wechsel der Weiterbildung, Anerkennung von anderweitig erworbenen Qualifikationen und natürlich bei der Anmeldung zur Prüfung. Die eigentliche Qualitätssicherung der konkreten Ausgestaltung der Weiterbildung vor Ort obliegt gesetzlich und satzungsgemäß der Landesärztekammer.

Evaluation der Weiterbildung durch die Landesärztekammer

Die Landesärztekammer Hessen führt seit vielen Jahren als einzige Kammer in Deutschland ein Weiterbildungsregister und hat bereits mehrere Pilotprojekte zur Evaluation der Weiterbildung durchgeführt. Dabei dienten qualitative Interviews als Grundlage, auf deren Basis beispielsweise besonders relevante Aspekte aus Sicht der Betroffenen identifiziert oder Fragestellungen konkretisiert werden konnten.

Die Landesärztekammer Hessen hat zudem durch ergänzende Befragungsprojekte bereits jetzt zuverlässige Daten – zum Beispiel über die Dauer der Weiterbildungszeiten – und kann prognostische Aussagen ableiten. Gestützt auf diese Ergebnisse und Erfahrungen wird aktuell ein Verfahren entwickelt, das es ermöglichen soll, einen umfänglichen Überblick über die Qualität des Weiterbildungsgeschehens in Hessen zu erlangen.

Kolleginnen und Kollegen in Weiterbildung werden durch die Ärztekammer regelhaft um Auskunft über den Stand ihrer Weiterbildung gebeten. Dabei wird diese wichtige Phase des ärztlichen Lernens aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet. Dies sind neben Fragen zur Arbeitssituation oder Führungsaspekten beispielsweise solche zur Klärung, wie gut und umfänglich Fach und Kernkompetenzen erworben werden können. Unerwünschte Entwicklungen und auch „Nadelöhre“ der Weiterbildung sollen damit frühzeitig erkannt und korrigiert werden.

Abteilung für Weiterbildung der LÄK Hessen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung für Weiterbildung der Landesärztekammer Hessen sind sowohl für die Kolleginnen und Kollegen in Weiterbildung als auch für die Befugten ein wichtiger Dreh- und Angelpunkt für inhaltliche und verfahrenstechnische Fragestellungen. Sie haben ein offenes Ohr für individuelle Fragen und stehen bei Problemen mit Rat und Tat zur Verfügung.

Diese Rückmeldungen geben der Ärztekammer wichtige Hinweise über Phänomene in der Umsetzung der neuen Weiterbildungsordnung, um grundsätzlich Abhilfe zu schaffen oder eine individuelle Lösung zu finden.

Auch mit der neuen Weiterbildungsordnung und ihrer Umsetzung wird man Erfahrungen sammeln müssen. Die Landesärztekammer entwickelt hierzu fundierte Instrumente, die helfen werden, Entwicklungen zu beobachten und Fehlentwicklungen zu korrigieren. Dies ist und bleibt eine Daueraufgabe zur ständigen Verbesserung der Qualität der Weiterbildung in Hessen und damit zur hochwertigen und sicheren Patientenversorgung sowie zur Berufszufriedenheit der Kolleginnen und Kollegen in Weiterbildung.

Dr. med. Wolf Andreas Fach, Präsidiumsmitglied der Landesärztekammer Hessen, Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses E-Mail via: haebl@laekh.de