8. ordentliche Delegiertenversammlung der LÄKH, 16. Wahlperiode 2018–2023

Dieses Mal war vieles anders. Pandemiebedingt tagte die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen zum ersten Mal in ihrer Geschichte nicht in Bad Nauheim, sondern unter Beachtung eines ausgefeilten Hygienekonzepts in der Stadthalle Friedberg. Auch der Auftakt der Sitzung war von dem Thema Corona bestimmt. Nachdem die Delegierten ihre Plätze an Einzeltischen eingenommen hatten, hieß Ärztekammerpräsident Dr. med. Edgar Pinkowski den Hessischen Minister für Soziales und Integration Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen) als Ehrengast des Vormittags willkommen.

Staatsminister dankt hessischen Ärztinnen und Ärzten

Das Gesundheitswesen werde durch die Pandemie einem Stresstest unterzogen, wie es ihn noch nie gegeben habe, stellte Klose in seinem Grußwort fest und wandte sich direkt an die Ärzteschaft: „Mein Dank gilt den hessischen Ärztinnen und Ärzten und ihren Mitarbeiter*innen. Ihr außerordentliches Engagement hat ganz wesentlich dazu beigetragen, dass wir in Hessen bisher gut durch die Krise gekommen sind. Diesen Weg sollten wir weiter gemeinsam beschreiten.“ Durch das Zusammenwirken der Politik und aller Beteiligten im Gesundheitswesen habe man die Pandemie bisher vergleichsweise gut bewältigt.

Auch Pinkowski warb einmal mehr für die Fortführung der erfolgreichen Zusammenarbeit. Seit Beginn der Pandemie zeigten Politik, Kliniken, niedergelassene Ärzteschaft, ärztliche Selbstverwaltung, Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD) und viele andere Einrichtungen, wie Kooperation zum Wohle der Patienten gelingen könne. Es bleibe zu hoffen, dass auch der vor wenigen Tagen auf Bundesebene beschlossene Pakt für den ÖGD den gewünschten Erfolg zeigen werde, sagte Pinkowski. „Die langfristigen, mit hoher Wahrscheinlichkeit massiven wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Krise und der Gegenmaßnahmen können wir erst zu einem späteren Zeitpunkt beurteilen.“

In einer dreißigminütigen Diskussion ging Klose auf Fragen von Delegierten ein und positionierte sich zu dem Pakt für den ÖGD. So sei in der Corona-Pandemie deutlich geworden, welch wichtige Rolle dieser im Gesundheitswesen einnehme. Große Herausforderungen wie die konsequente Absonderung von Infizierten und die Nachverfolgung von Kontaktpersonen hätten die Gesundheitsämter bisher hervorragend gemeistert. Schon vor Corona habe man in der Gesundheitsministerkonferenz über eine Stärkung des ÖGD diskutiert, berichtete der Minister. Forciert durch die Pandemie sei jetzt der Pakt für den ÖGD geschlossen worden, für den der Bund vier Milliarden Euro zur Verfügung stelle und der sowohl eine Aufstockung des Personals als auch den Ausbau der digitalen Ausstattung umfasse. Man werde mit hohem Einsatz dafür sorgen müssen, dass der Einsatz der Mittel auch funktioniere.

Dabei sollen Gesundheitsförderung und Prävention künftig eine wichtige Rolle im Aufgabenspektrum des ÖGD spielen, kündigte Klose an. Da man zur Umsetzung vor allem qualifiziertes Personal brauche, komme es besonders auf Aus-, Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Ob es im Rahmen der Stärkung des ÖGD auch Gedanken darüber gebe, die Zahl der Medizinstudienplätze zu erhöhen, wollte Christine Hidas (Fachärztinnen und Fachärzte Hessen) wissen. Man befinde sich in Diskussionen mit dem zuständigen Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, erwiderte Klose und sprach die Forderung nach einer Landarztquote an.

Hidas fragte weiter, ob in Hessen ein Landesgesundheitsamt geplant sei, um in einer konsentierten Aktion gemeinsam agieren zu können? Aktuell sehe er keinen Spielraum für eine derartige Landesbehörde, erwiderte Klose. Angesichts der sehr unterschiedlichen Corona-Infektionszahlen in Hessen habe es sich bewährt, dass die Entscheidungshoheit bei den örtlichen Gesundheitsämtern liege. Der Minister räumte allerdings ein, dass die Koordination der Gesundheitsämter besser werden müsse. Er betonte, dass das Hessische Ministerium für Soziales und Integration die oberste Gesundheitsbehörde des Landes ist.

Zusagen über weitere finanzielle Förderungen hatte Klose unter Hinweis auf die bevorstehenden großen Auseinandersetzungen über die Prioritäten der öffentlichen Haushalte nicht nach Friedberg mitgebracht. Von Dr. med. Susanne Johna (Marburger Bund) auf das im Gesetzgebungsverfahren befindliche Krankenhauszukunftsgesetz und ihre Befürchtung angesprochen, dass davon nur die großen Krankenhauskonzerne profitieren könnten, erklärte Klose, man sei dabei, den Entwurf zu prüfen und stehe mit den Trägern kommunaler Krankenhäuser im Gespräch. Allerdings, so prognostizierte der Minister, werde es in der Situation, in der sich die Kliniken befänden, einen größeren Verteilungskampf geben.

„Was tut Ihr Ministerium, um die niedergelassenen Hausärzte vor Ort zu unterstützen?“, fragte Michael Knoll (Die Hausärzte) den Minister. Dr. med. Sylvia Mieke (Liste ÄrztINNEN) kritisierte, dass in den vergangenen Monaten vor allem im Fernsehen immer von der Leistung der Krankenhäuser in der Pandemie, nicht jedoch von jener der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte die Rede gewesen sei. Er habe keine Geschenke für die Stärkung der Hausärzte im Rucksack, räumte Klose ein. Allerdings sei man dabei, eine Koordinierungsstelle dafür im Ministerium zu schaffen. Zugleich hob der Minister die große Rolle der niedergelassenen Haus- und Fachärztinnen und -ärzte in der Pandemie hervor. Sie seien in den zurückliegenden Monaten der Schutzwall dafür gewesen, dass die Krankenhäuser nicht noch stärker unter Druck geraten seien.

Dr. med. Bernhard Winter (Liste Demokratischer Ärztinnen und Ärzte) erkundigte sich nach dem Stand des von der Delegiertenversammlung der Landesärztekammer geforderten Anonymen Krankenscheins. Man schaue sich an, wie dieser in anderen Bundesländern geregelt sei, gab Klose zur Antwort. Der Anonyme Krankenschein gehöre leider zu den Projekten, die wegen Corona etwas liegen geblieben, aber keinesfalls verloren gegangen seien.

„Welche Möglichkeiten sehen Sie, dass die Gesundheitsversorgung der Patienten stärker in den Vordergrund rückt und nicht mehr die Kommerzialisierung?“, fragte Dr. med. Gabriel Nick (Liste Ältere Ärzte). Dies sei immer eine Frage der Prioritätensetzung, erklärte Klose. Unter anderem durch die Pandemie sei die Diskussion darüber in eine neue Richtung gelenkt worden. Das sehe man auch an der Stärkung des ÖGD.

Am Schluss der Diskussion dankte Pinkowski dem Minister für seinen Besuch und lud ihn erneut zu der Delegiertenversammlung im März 2021 ein. Gleichzeitig gab er Klose im Namen aller Heilberufskammern die Bitte mit auf den Weg, sich dafür einzusetzen, dass diese – wie die IHKn und die Handwerkskammer auch – vom Informationsfreiheitsgesetz ausbezogen werden.

In seinem Themen von bundes- und landesweiter Tragweite behandelnden Bericht bedauerte der hessische Ärztekammerpräsident unter Bezug auf die Bewältigung der Corona-Pandemie erneut, dass mit dem DIVI-Intensivregister ein neues Register eingeführt worden sei: „Viel besser wäre es gewesen, das in Hessen sehr gut etablierte IVENA-System bundesweit auszurollen, zumal IVENA zu diesem Zeitpunkt bereits an die neuen Anforderungen angepasst worden war und deutlich aussagefähiger ist. Die Folge ist nun leider eine teilweise doppelte Arbeit in Hessen.“

Pinkowski informierte die Delegierten, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 26. Februar 2020 das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe (§ 217 StGB) für verfassungswidrig und nichtig erklärt habe. Das grundgesetzlich verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, das auch die Freiheit einschließe, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Das Bundesverfassungsgericht habe aber auch klar gemacht, dass keine Ärztin und kein Arzt zu dieser Hilfe gezwungen werden kann, betonte Pinkowski.

Mit dem Urteil sei allerdings auch § 16 Abs. 3 der Berufsordnung für hessische Ärztinnen und Ärzte, der auf der (Muster-)Berufsordnung ([M-]BO) der Bundesärztekammer basiere, nicht mehr belastbar und werde daher in Hessen derzeit auch nicht angewandt. Die Landesärztekammern erarbeiteten daher in den Gremien der Bundesärztekammer Empfehlungen zur Anpassung von § 16 (M-)BO. In der Folge werde der Deutsche Ärztetag bzw. der Vorstand der Bundesärztekammer über die Änderung der (M-)BO beschließen. „Die Landesärztekammern werden dann über die Umsetzung durch Übernahme der (M-)BO in ihre eigenen Berufsordnungen beraten und beschließen“, so Pinkowski weiter. Ziel sei eine bundeseinheitliche Regelung: „Daher sollte die LÄKH keinen Alleingang unternehmen. Ich hoffe, dass entsprechende Vorschläge für eine Neuregelung bis Jahresende vorliegen werden.“

Jahresabschluss 2019

Nach Themen des Versorgungswerkes (siehe weiterer Bericht S. 597) befassten sich die Delegierten mit dem Jahresabschluss und der Entlastung des Präsidiums für das Jahr 2019.

Die stellvertretende Vorsitzende des Finanzausschusses Dr. med. Sabine Dominik berichtete über den geprüften Jahresabschluss. Anders als im Jahr 2018, das einen Überschuss zu verzeichnen hatte, schloss das Berichtsjahr 2019 mit einem deutlichen Fehlbetrag in Höhe von T€ 3.049.

Als Hauptgrund hierfür nannte Dominik die Senkung des Mitgliedsbeitrags um 7,5 %. Dennoch ist der Jahresfehlbetrag geringer ausgefallen als ursprünglich geplant. Gründe dafür waren laut Dominik unter anderem eine positive Entwicklung der Mitgliederzahl, die sich auf die Beitragseinnahmen insgesamt auswirkte, und geringere Personalkosten.

Der Fehlbetrag gehe zu Lasten der Betriebsmittelrücklage, die aber insgesamt noch den Vorgaben der Haushalts- und Kassenordnung entspricht. Für die erwartete Entwicklung von Rücklagen und Liquidität prognostizierte Dominik ein weiteres Absinken der Betriebsmittelrücklage im laufenden Jahr 2020 unter die Mindest-Soll-Rücklage. In 2019 betrug die Bilanzsumme T€ 70.349 – ein höherer Betrag als T€ 56.459 im Vorjahr und begründet durch den Erwerb der neuen Kammerimmobilie.

Immobilienkauf Kammergebäude

Der Immobilienkauf führte zu einer Erhöhung des aktiven Anlagenvermögens sowie einem Abfluss von liquiden Mitteln. Die Abwicklung verlief planmäßig Ende April 2019 mit einer termingerechten Übergabe der Kammerimmobilie. Insgesamt wurden für das Projekt „Hanauer Landstraße“ T€ 598 weniger als geplant ausgegeben. Nach Abschluss der Restarbeiten 2020 werde die Planunterschreitung voraussichtlich T€ 250 betragen. Mit diesen Informationen beendete Dominik ihren Bericht.

Hilfsfonds

Daraufhin stellte Dr. med. Jürgen Glatzel (Liste Älterer Ärzte, Foto), Mitglied des Präsidiums und Vorsitzender des Ausschusses Hilfsfonds, die Zahlen des Geschäftsjahres 2019 vor. Der Hilfsfonds habe zum 31. Dezember 2019 über ein Vermögen von € 150.729,54 verfügt – und damit € 9.354,76 weniger als im Vorjahr. Im Jahr 2019 betrugen die Unterstützungen € 8.771,08 und werden voraussichtlich auch 2020 in gleicher Höhe zu Buche schlagen. Zudem werde der laufend unterstütze Personenkreis 2020 eine Winterbeihilfe von € 1.100 pro Person erhalten, was dem vollen Richtsatz entspricht.

Bericht der Wirtschaftsprüfer

Anschließend berichtete Dr. Karsten Hövermann von der W ST Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die erfolgte Jahresabschlussprüfung 2019. Deren Schwerpunkte umfassten die Aktivierung und Finanzierung des Verwaltungsgebäudes in der Hanauer Landstraße im Sinne eines Soll-Ist-Vergleiches, die Entwicklung der Betriebsmittelrücklage und Dotierung der Instandhaltungsrücklage sowie Wertpapiere, Forderungen aus Kammerbeiträgen und Verbindlichkeiten des Krebsregisters. Da die Prüfungsunterlagen gut vorbereitet, die Aktenführung und das Belegwesen nachvollziehbar und sämtliche angeforderten Unterlagen sowie weiterführende Informationen umgehend zur Verfügung gestellt wurden, konnte die Prüfung effizient durchgeführt werden.

Der unabhängige Abschlussprüfer erteilte dem Jahresschluss und dem Lagebericht der LÄKH einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der entsprechende Beschlussantrag des Finanzausschusses zur Entnahme des Jahresfehlbetrages in Höhe von T€ 3.049 aus der Betriebsmittelrücklage wurde schließlich einstimmig angenommen. Ebenfalls einstimmig erteilten die Delegierten dem Kammerpräsidium des Vorjahres Entlastung.

Wahlen und Nachwahlen

Anschließend standen Nachwahlen auf der Tagesordnung. Auf Antrag der Vizepräsidentin der LÄKH Monika Buchalik (ÄrztINNEN Hessen) wurde Jutta Willert-Jacob (Die Hausärzte), stellvertretende Vorsitzende der Bezirksärztekammer Gießen, als Mitglied des Ausschusses Hilfsfonds für die laufende Wahlperiode (2018–2023) einstimmig nachgewählt, nachdem Angelika Bayer (ehem. ÄrztINNEN Hessen) von ihren ehrenamtlichen Aufgaben vorzeitig zurückgetreten war.

Dem Antrag des Präsidiums, Prof. Dr. med. Paul Kessler, Facharzt für Anästhesiologie, und Dr. med. H. Christian Piper, Facharzt für Innere Medizin, als Vorsitzende der Prüfungs- und Widerspruchsausschüsse im Weiterbildungswesen nachzuwählen (siehe auch S. 635), stimmten die Delegierten ebenso einstimmig zu wie dem Präsidiumsantrag, Dr. med. Horst Rebscher-Seitz als ehrenamtlichen Richter beim Heilberufsgericht bei dem Verwaltungsgericht Gießen für die Zeit bis zum 31. Dezember 2023 zu besetzen.

Nach einer weiteren, ebenso einstimmigen Wahl stehen die 18 Abgeordneten zum 124. Deutschen Ärztetag fest (4.–5. Mai 2021 in Rostock), die Veröffentlichung der Namen folgt.

Änderung von Rechtsquellen der Landesärztekammer Hessen

Wie der Justitiar der LÄKH Manuel Maier darlegte, müssen von der Delegiertenversammlung beschlossene Rechts- und Verwaltungsvorschriften, darunter Satzungen, in Zukunft mit der EU-Richtlinie 2018/958 konform sein: Diese sehe die Durchführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen durch öffentlich-rechtliche Körperschaften vor.

Die Hessische Landesregierung habe deshalb am 29. Juni 2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie vorgelegt, der in seiner jetzigen Form die Anpassung des Hessischen Heilberufsgesetzes (HeilBG) im § 17 vorsieht. Hierdurch werden die Heilberufskammern künftig verpflichtet, bei Erlass von Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie bei deren Änderungen die Vorgaben der EU-Verhältnismäßigkeitsrichtlinie zu beachten und eine entsprechende Prüfung objektiv und unabhängig durchzuführen. Aus diesem Grund bedürfe es einer entsprechenden Änderung bzw. Ergänzung der Hauptsatzung (§ 5 Abs. 4a) sowie der Geschäftsordnung der LÄKH (§ 3 Abs. 1a, § 8 Abs. 2).

Der juristische Geschäftsführer erläuterte ebenfalls, dass die im Abschnitt B der Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen (WBO 2020) aufgeführten Gebiete „Psychiatrie und Psychotherapie“ und „Psychosomatische Medizin und Psychotherapie“ zur Einbeziehung der Systemischen Therapie neu gefasst werden müssen. Grund hierfür sei der entsprechende Beschluss des Vorstandes der Bundesärztekammer (BÄK) vom 19./20. März 2020, mit dem die Muster-Weiterbildungsordnung (M-WBO) nach den Empfehlungen der Ständigen Kommission (STÄKO) Weiterbildung angepasst worden sei.

Des Weiteren solle, wie Maier weiter ausführte, in die Satzung der Ethik-Kommission ein neuer Gebührentatbestand „Wissenschaftliches Beratungsgespräch/Vorabberatung zur Antragstellung“ mit einer Rahmengebühr in Höhe von € 250–3.000 genauso aufgenommen werden wie ein neuer Tatbestand zur Klarstellung, dass sich die „Abrechnung der Gebühren für klinische Prüfungen nach MPG (deutsches Medizinproduktegesetz) und MDR (EU-Verordnung 2017/745 über Medizinprodukte: Medical Device Regulation)“ nach der Verwaltungskostenordnung des HMSI richtet. Diese Satzungsänderung beruhe dabei auf drei Anlässen: auf der Rechtsänderung im Strahlenschutz, auf der EU-Rechtsänderung bei der Bewertung von klinischen Prüfungen von Medizinprodukten sowie auf dem Einsatz der Software „ethikPool“ in der Geschäftsstelle der Ethik-Kommission im Zuge der Digitalisierung des Beratungs- und Bewertungsverfahrens der Kommission. Aus demselben Grund bedürfe auch die Kostensatzung der LÄKH einer Anpassung in Kapitel 4, in dem die Tätigkeit der Ethik-Kommission geregelt ist.

Im nächsten Schritt stand die Änderung der Satzung der Gutachter- und Schlichterstelle (GuS) bei der LÄKH auf dem Programm. Wie Maier erläuternd darlegte, ist es einer neuen Arbeitsgruppe der BÄK unter maßgeblicher Beteiligung der LÄKH im Jahr 2018 gelungen, anstatt einer einheitlichen Verfahrensordnung für die GuS der Landesärztekammern eine Rahmenverfahrensordnung zu erarbeiten. Nachdem diese im Herbst 2018 vom BÄK-Vorstand beschlossen worden war, ist auch bei der Satzung der GuS der LÄKH Änderungsbedarf festgestellt worden. Dieser umfasse folgende wenige, für die LÄKH kostenneutrale Punkte: So soll u. a. § 1 Abs. 2 (Beteiligte) nunmehr auch die Möglichkeit einer Verfahrensbeteiligung für die Haftpflichtversicherung der Ärztin bzw. des Arztes enthalten; in § 6 Abs. 2 (Kommissionsverfahren) soll die Hürde für den Patienten/die Patientin zum Bestreiten eines Kommissionsverfahrens abgesenkt werden, indem der/die Letztere keine Pflicht, sondern nunmehr die Gelegenheit hat, den Antrag zum Verfahren zu begründen. Auch soll § 7 (Statistik) den Hinweis an alle Beteiligten enthalten, dass die Ergebnisse der Arbeit der GuS anonymisiert in eine bundesweite Auswertung eingehen und zum Zwecke der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Fehlerprophylaxe verwendet werden.

Änderung zum Erwerb der Qualifikation „Leitender Notarzt“ (LNA)

Daraufhin stand eine Änderung der Gültigkeitsdauer der Qualifikationsurkunde Leitender Notarzt (LNA) auf dem Plan. Wie der Justitiar sowie Dr. med. Dipl.-Chem. Paul Otto Nowak (Marburger Bund), Vorsitzender des Ausschusses Notfallversorgung und Katastrophenmedizin sowie der Bezirksärztekammer Marburg, erläuterten, ist für die Bestellung eines LNA eine entsprechende Bescheinigung der LÄKH erforderlich. Diese LNA-Qualifikationsurkunden werden derzeit mit einer Gültigkeit von drei Jahren ausgestellt. Folglich muss die Qualifikation durch Ableistung von Wiederholungsseminaren alle drei Jahre rezertifiziert werden. Da aber – Corona-bedingt – LNA-Wiederholungskurse nicht angeboten werden konnten bzw. nur eingeschränkt angeboten werden können, sind bereits etliche LNA-Urkunden von berufenen LNAs abgelaufen bzw. werden in den kommenden Monaten ihre Gültigkeit verlieren. Daher beantragt das Präsidium auf Empfehlung des Ausschusses Notfallversorgung und Katastrophenmedizin, die Gültigkeitsdauer der LNA-Urkunden von drei auf fünf Jahre zu verlängern. Auch bedürfe es der Übergangsregelung, dass die bereits ausgestellten und noch gültigen Urkunden ab dem 1.1.2017 die neue – längere – Gültigkeitsdauer erhalten.

Entsprechend den Anträgen des Präsidiums stimmten die Delegierten einstimmig den Änderungen der Rechtsquellen zu.

Umsetzung der Weiterbildungsordnung 2020

„Wir haben es umgesetzt, wir bringen es gut auf den Weg.“ Mit diesen Worten leitete Dr. med. Wolf Andreas Fach (Fachärzte Hessen) seinen Lagebericht zur Umsetzung der Weiterbildungsordnung 2020 ein. Zwar gebe es bei der Bundesärztekammer (BÄK) einen Themenspeicher für verschiedene Punkte, die noch abgeklärt werden müssten mit zahlreichen Extrawünschen verschiedener Fachdisziplinen. „Wir müssen dabei aber genau prüfen, was den Patienten wirklich nützt“, betonte Fach. Als großen Erfolg wertete er, dass die fachlich empfohlenen Weiterbildungspläne auf den Weg gebracht seien. Diese müssen jetzt nur noch mit der BÄK abgestimmt werden.

Pandemiebedingt habe es jedoch auch in Hessen u. a. bei den Kursen in der Weiterbildung geknirscht. „Wir haben versucht, dem Rechnung zu tragen, indem wir eine extra Sechs-Wochen-Zeit zusätzlich zu Urlaub und Krankheit gewährt haben, die coronabedingt gefehlt werden kann. Da sind wir flexibel in der Anerkennung der Zeiten“, so Fach. So sei es möglich, Kurse noch vor der Prüfung nachzuholen, die eigentlich bereits für die Prüfungsanmeldung erforderlich sind. Der Output an Fachärzten solle so nicht gestört werden.

Eine qualitativ hochwerte Weiterbildung müsse garantiert werden, betonte Fach. Allerdings gebe es einige Formalien, die es zu hinterfragen gebe. Als Beispiel nannte er eine Internistin mit Schwerpunkt Nephrologie, die im Fach Innere Medizin nicht weiterbilden dürfe, obwohl sie diese Tätigkeiten im täglichen Lebe mache. „Wir dürfen keine Flaschenhälse schaffen, da müssen wir formal flexibel sein oder Einzelfallentscheidungen treffen können. Da werden wir uns in nächster Zeit intensiv drum kümmern.“

Auch beim eLogbuch bleibe es spannend. Fach sieht dort noch Verbesserungspotenzial. Dies zeige die aktuell in Hessen laufende Pilotphase. Für die Befugungen selbst gebe es eine Übergangsfrist von drei Jahren. „Es müssen 6.500 Befugungen nochmal in die Hand genommen werden. Da haben wir noch viel Arbeit vor uns.“

ÖGD: Ende der Blockadehaltung zu Tarifverhandlungen gefordert

Einstimmig haben die Delegierten ein Ende der Blockadehaltung kommunaler Arbeitgeber zu Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst (ÖGD) gefordert. „Nur ein arztspezifischer Tarifvertrag kann den ÖGD langfristig zukunftsfest machen, um die eklatanten Gehaltsnachteile für die im ÖGD beschäftigten Ärztinnen und Ärzte ausgleichen zu können“, erläuterte PD Dr. med. Andreas Scholz (Marburger Bund), der als Mitantragsteller dieses Thema unterstützte. Dies bilde die Grundvoraussetzung, um langfristig ärztlichen Nachwuchs zu gewinnen, und stelle damit den zentralen Baustein dafür dar, dass der kürzlich von Bund und Ländern vereinbarte „Pakt für den ÖGD“ ein Erfolg wird und nicht zu verpuffen drohe. Die kommunalen Arbeitgeber werden daher aufgefordert, ihre „Blockadepolitik“ zu beenden und Verhandlungen zu einem arztspezifischen Tarifvertrag für den ÖGD mit dem Marburger Bund aufzunehmen.

Kenntnisstandprüfungen so schnell wie möglich umsetzen

Eine gelingende Arbeitsmarktintegration von Ärztinnen und Ärzten mit Qualifikationen aus anderen EU-Mitgliedsländern und auch aus Drittstaaten sei eine wichtige Maßnahme, um die Patientenversorgung auch im Hinblick auf die demografische Entwicklung sicherzustellen. Darin waren sich die Delegierten einig. Die Kenntnisstandprüfungen mit der in der Approbationsordnung geforderten halbjährlichen Frist müssen daher so schnell wie möglich umgesetzt werden. Neben den bereits erfolgten Maßnahmen vonseiten der LÄKH, beauftragten die hessischen Delegierten die Kammer daher auf der Ebene aller Beteiligten auf erforderliche Maßnahmen hinzuwirken.

Zum Hintergrund: Die Kenntnisstandprüfungen zur Erlangung der Berufserlaubnis als Ärztin oder Arzt in Hessen bei Ausbildungsabschluss im Ausland werden im Auftrag des Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamtes im Gesundheitswesen (HLPUG) durchgeführt. Die Prüfungen finden im Dr. Reinfried Pohl-Zentrum für medizinische Lehre in Marburg statt. Die aktuelle Pandemiesituation habe jedoch zu einer Verschärfung der Wartezeiten geführt, erläuterte Dr. med. Alexander Marković, Ärztlicher Geschäftsführer der LÄKH. „Die Landesärztekammer hat daher bereits eigeninitiativ ergänzende Prüfungen in ihren Räumen etabliert. Die ersten 60 Prüfungen sind im Juli 2020 bereits erfolgreich durchgeführt worden. Diese ergänzenden Prüfungen sollen fortgeführt werden, um die Wartezeit für die zu prüfenden Ärztinnen und Ärzte wieder auf die halbjährliche Frist zu reduzieren“, so Marković.

Katja Möhrle

Alla Soumm

Maren Grikscheit

Mandatsniederlegung und Nachfolge von Sitzen in der Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen für die Wahlperiode 2018–2023

Mandatsverzicht

mit Datum vom:

Nachrücker

Angelika Bayer

Liste 1

ÄrztINNEN Hessen (Fachärzte/-innen, Hausärzte/-innen, angestellte Ärzte/-innen, niedergelassene Ärzte/-innen, Ärzte/-innen in Weiterbildung und Ärzte/-innen im Ruhestand)

27.07.2020

Christiane Hoppe

Liste 1

ÄrztINNEN Hessen (Fachärzte/-innen, Hausärzte/-innen, angestellte Ärzte/-innen, niedergelassene Ärzte/-innen, Ärzte/-innen in Weiterbildung und Ärzte/-innen im Ruhestand)