Beim jüngsten Begrüßungsabend für neue Mitglieder der Bezirksärztekammer (BezÄK) Gießen gab es wieder für Neumitglieder wertvolle Informationen rund um wichtige Stationen im Berufsleben. Durch den Abend führte der Vorsitzende der BezÄK, Dr. med. Hans Martin Hübner. Mit dabei in der alten Fabrikhalle in Gießen war auch die Stellvertretende Vorsitzende Jutta Willert-Jacob sowie weitere Vorstandsmitglieder und die Mitarbeiterinnen der Bezirksstelle der Landesärztekammer (LÄKH). Von den 146 Geladenen kamen 24 Kolleginnen und Kollegen, die den Vorträgen mit großem Interesse zuhörten. Dr. Hübner stellte einleitend die für das ärztliche Berufsleben wichtigen Strukturen vor und erklärte die Unterschiede zwischen einzelnen Instanzen der LÄKH sowie deren Verbindungen.

Aus der Rechtsabteilung

Auf den Internetseiten der LÄKH und der Bundesärztekammer (BÄK) finden sich dazu Publikationen und Merkblätter: z. B. unter www.laekh.de/fuer-aerztinnen-und-aerzte/rund-ums-recht/publikationen-und-merkblaetter. Fragen können direkt an die Rechtsabteilung gerichtet werden, per E-Mail an: rechtsabteilung@laekh.de

Für den Geschäftsbereich Recht der LÄKH stellte Dr. iur. Anja Schneider die Aufgaben der Rechtsabteilung (RA), wichtige berufsrechtliche Regelungen und eine Auswahl wiederkehrender Anfragen vor.

Zum einen sei die RA Servicestelle für Kammermitglieder bei berufsrechtlichen Fragen, Vertragsprüfung und Fragen der Abrechnung nach GOÄ; zum anderen sei sie – in Zusammenarbeit mit den Bezirksärztekammern – Beschwerdestelle für Patienten und Ansprechpartner bei Unstimmigkeiten zwischen den Ärzten.

Der Geschäftsbereich Recht umfasse daneben noch die Berufsgerichtsabteilung, die Gutachter-und Schlichtungsstelle sowie die Ethik-Kommission.

Anhand der Regelungen in der Berufsordnung wurde besonders auf die ärztliche Aufklärungspflicht und Schweigepflicht und deren entsprechende Tücken sowie die Wichtigkeit der sorgfältigen Dokumentation, deren Aufbewahrung, die zugehörigen Fristen und die Bedingungen für die Herausgabe von Patientendaten eingegangen. Ebenfalls wurde über die Fernbehandlung, das Werberecht und seine Fallstricke sowie Korruption im Gesundheitswesen nach §§ 299a, 299b StGB gesprochen.

Aus dem Versorgungswerk

Charlotte Guckenmus, Syndikusrechtsanwältin des Geschäftsbereiches Versicherungsbetrieb des Versorgungswerkes der LÄKH, erläuterte die wichtigen Kernpunkte zur Mitgliedschaft aus Sicht der berufsständischen Versorgung (Alterssicherung, Vorteile, Verfahren bei Wechsel von Bundesländer und Ländern).

Dazu wurden den Zuhörern Daten und Fakten des Versorgungswerkes, die Vorteile der Pflichtmitgliedschaft aller Ärztinnen und Ärzte und insbesondere auch der Mitgliederservice erklärt. Darüber hinaus wurden die Organe des Versorgungswerkes vorgestellt. Anschließend führte Guckenmus durch das „Labyrinth“ der Meldeverpflichtungen (Beschäftigungsaufnahme oder Tätigkeitsänderung). Insbesondere die rechtzeitige Einreichung des jeweiligen Befreiungsantrags beim Versorgungswerk lag ihr dabei sehr am Herzen, damit kein Beitragsverlust entsteht. Erläuterungen zur Höhe der Beiträge mit Änderungsmöglichkeiten in besonderen Lebenssituationen (z. B. Mutterschutz, Erziehungszeiten, Krankheiten etc.) rundeten das Bild ab. Zum Abschluss wurden noch die Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Altersrente vorgestellt, wobei die Besonderheiten der einzelnen Leistungen des hessischen Versorgungswerkes erläutert wurden.

  • Das Fazit lautet: „Rechtzeitig an die Altersvorsorge denken.“
  • Jederzeit können sich die Mitglieder des Versorgungswerkes bei dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern informieren, Fragen können auch per E-Mail gestellt werden an: info@vw-laekh.de.

COS und Akademie

Dr. Hübner stellte mit einer Präsentation die Carl-Oelemann-Schule (COS) und die Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung in Bad Nauheim vor. Damit gab er einen Überblick über die Vorteile der ärztlichen Fort- und Weiterbildung in Hessen, die so nicht in jedem Bundesland verfügbar sei. Auch konnten die Neumitglieder die Gewissheit mitnehmen, dass die Aus- und Fortbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter qualifiziert stattfinden wird.

Informationen zur Weiterbildung

Die Weiterbildungsabteilung der LÄKH wurde von dem ärztlichen Geschäftsführer Dr. med. Alexander Marković vertreten. Seine Übersicht erläuterte die Feinheiten der Unterschiede in der Berufsausbildung, der Weiterbildung zum Facharzt und der lebenslangen Fortbildung. Zudem stellte er die Möglichkeiten der Facharzt-Bezeichnungen, die zugehörigen Schwerpunktbezeichnungen und die Zusatz-Weiterbildungen vor und erklärte die sich je nach Bundesland unterscheidenden Weiterbildungsordnungen (WBO). Marković wies insbesondere auf die Fallstricke hin, die sich bei der Suche nach Weiterbildungsbefugten, bei Anträgen und Merkblättern sowie Zeugnisnachweisen ergeben können. Fragen dazu beantworten die Mitarbeitenden der Weiterbildungsabteilung der LÄKH, per E-Mail: an:weiterbildung@laekh.de; online unter www.laekh.de finden sich die jeweiligen telefonischen Ansprechpartner.

Jutta Willert-Jacob, Stellvertretende Vorsitzende der Bezirksärztekammer Gießen, E-Mail: bezaek.giessen@laekh.de