Neue Corona-Regeln ab dem 04.03.2022

Aktuelles

Die folgenden Corona-Regeln gelten ab dem 4. März 2022:

  • Bei mehr als zehn Besucherinnen und Besuchern gilt bei allen Veranstaltungen die 3G-Regel
  • Bei mehr als 500 Teilnehmenden/Zuschauenden gilt die 2G-Plus-Regel
  • An Veranstaltungen im Freien können bis zu 25.000 Menschen teilnehmen
  • Für die 500 Plätze übersteigende Kapazität ist eine maximale Auslastung von 75 Prozent zulässig
  • An Veranstaltungen in Innenräumen können maximal 6.000 Menschen teilnehmen
  • Für die 500 Plätze übersteigende Kapazität ist eine maximale Auslastung von 60 Prozent zulässig

Nachweis im Innenbereich:

Darüber hinaus ist in den meisten Innenbereichen ein 3G-Nachweis ausreichend. Das heißt, der Zugang ist für Geimpfte, Genesene und Personen mit aktuellem negativen Test möglich.

Konkret betrifft dies folgende Einrichtungen:

  • Sporthallen, Fitnessstudios, Saunen und Hallenbäder
  • Innenräume von Zoos, botanischen Gärten und Freizeitparks
  • Spielbanken und Spielhallen
  • Schlösser, Museen, Galerien und Gedenkstätten
  • alle körpernahen Dienstleistungen
  • Hotels und Gastronomiebetriebe

Bars und Clubs:

Für Bars und Clubs sind die Regelungen anders gestaltet – hier muss im Innenbereich immer 2G-Plus umgesetzt werden – außerdem ist der Betrieb wie folgt zu regeln:

  • In Diskotheken, Bars und Clubs gilt im Außenbereich 2G, außerdem eine Kapazitätsbeschränkung auf 75 Prozent ab dem ersten Gast – im Innenbereich gilt neben 2G-Plus eine Kapazitätsbeschränkung auf 60 Prozent der Gesamtkapazität.

Schulen:

Eine weitere Änderung tritt zudem am Montag, 7. März 2022, in Kraft: Dann entfällt für alle Schülerinnen und Schüler in Hessen die Maskenpflicht am Sitzplatz.

Weitere Infos:

Ihre Ansprechpartner/-innen:

Eine ausführliche Liste der Ansprechpartner/-innen für Schulverwaltung, Bildungswesen Unterrichtsbereich sowie für die Kurs- und Teilnehmerverwaltung finden Sie auf der Kontaktseite.