Hessisches Ärzteparlament fordert: Kostenübernahme der Knochenmarktypisierung muss gesetzlich geregelt werden

Pressemitteilung

Dass die Organisatoren von Aktionen zur Suche von Knochenmarkspendern zusätzlich auch die Kosten der Knochmarktypisierung übernehmen müssen, wenn kein Geldspender gefunden wird, ist von der Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen am 24.03.2012 heftig kritisiert worden.

Jede Aufnahme einer potenziellen Knochenmarkspende in die Deutsche Knochenmarkspenderdatei DKMS (gemeinnützige Gesellschaft mbH) kostet 50 Euro, hauptsächlich Laborkosten. Diese Kosten müssen derzeit aus Spenden gedeckt werden.

Die Ärztevertreter forderten daher, die Kostenübernahme gesetzlich (z.B. im Transplantationsgesetz) so zu regeln, dass die Kosten der Ersttypisierung nicht durch Spenden finanziert werden müssen.

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