Alternative betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Arztpraxen (AbBA) nimmt wieder Fahrt auf

Aktuelles

Praxisinhaber können sich selbst um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in ihrer Praxis kümmern
Erinnerung – Wiederholungsschulung nach 5 Jahren erforderlich

Auch in Arztpraxen sind die Beschäftigten eine wichtige Ressource, deren Gesundheit es zu erhalten gilt. Um die Sicherheit und Gesundheit in der Praxis zu gewährleisten, müssen daher auch Arztpraxen die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Ihrer Praxis sicherstellen. Im Rahmen der sogenannten Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 schließen Praxisinhaberinnen und -inhaber einen Vertrag mit einer Betriebsärztin/einem Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die sich selbst um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in ihrem Betrieb kümmern wollen, besteht die Möglichkeit, eine sogenannte Informations- und Motivationsmaßnahme zu besuchen, die auf die eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz vorbereitet.

Bereits seit 2010 bietet die Fachkundige Stelle bei der Landesärztekammer Hessen in Kooperation mit der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) eine solche Informations- und Motivationsmaßnahme (MIMA) im Rahmen des ärztlichen Fortbildungsprogramms in der Akademie in Bad Nauheim an. In 6 Lehreinheiten werden niedergelassene Ärztinnen und Ärzte darauf vorbereitet, gesundheitliche Gefährdungen ihrer Beschäftigten zu erkennen und Maßnahmen einzuleiten. Im Anschluss an die Schulungsmaßnahme führen Praxisinhaber die Gefährdungsbeurteilung in Ihrer Praxis selbst durch, legen die Schutzmaßnahmen fest und entscheiden auf dieser Basis, wann Sie ihre Betriebsärztin/ihren (z.B. zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge) oder Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit benötigen.

Die Kenntnisse des Praxisinhabers im Arbeits- und Gesundheitsschutz müssen für die alternative Betreuung regelmäßig, spätestens nach 5 Jahren, aufgefrischt werden. Dazu bietet die Fachkundige Stelle der Landesärztekammer Hessen in Kooperation mit der BGW eine Auffrischungsschulung (FOBI) an, die ebenfalls in der Akademie in Bad Nauheim stattfindet. Im Rahmen der Auffrischungsschulung werden alle wichtigen Neuerungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Anregungen vermittelt, wie der Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Praxis weiterentwickelt werden kann.

Nach einer auch coronabedingten Pause finden 2022 wieder Basis- und Auffrischungsschulungen an zahlreichen Terminen in der Akademie für ärztliche Fortbildung in Bad Nauheim statt (siehe unten). Die beiden Beauftragten der Landesärztekammer Hessen, Dr. med. Adelheid Rauch und Dr. med. Vera Stich-Kreitner, beide Fachärztinnen für Arbeitsmedizin und Allgemeinmedizin, freuen sich darauf, Ihnen die wesentlichen Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes vermitteln zu können. Für Rückfragen und eine Anmeldung steht Ihnen Frau Knodt (Fachkundige Stelle) in der Bezirksärztekammer Wiesbaden gerne unter der Telefonnummer 0611 97748-0 oder unter der E-Mail-Adresse abba@laekh.de zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Betriebsärztliche - sicherheitstechnische Praxisbetreuung" auf der Website der Landesärztekammer Hessen.

Ihre Ansprechpartner/-innen:

Eine ausführliche Liste der Ansprechpartner/-innen für Schulverwaltung, Bildungswesen Unterrichtsbereich sowie für die Kurs- und Teilnehmerverwaltung finden Sie auf der Kontaktseite.