Neues T-Rezept ab dem 08.08.2022

Aktuelles

Ab dem 08.08.2022 gibt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die neuen T-Rezepte aus. Bei den T-Rezepten handelt es sich um Sonderrezepte, die ausschließlich zur Verschreibung von Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid verwendet werden dürfen. Laut BfArM behalten allerdings alle bisher ausgegebenen T-Rezepte ihre Gültigkeit und sollen aufgebraucht werden, um Kosten zu sparen. T-Rezepte sollen NICHT an das BfArM zurückgeschickt werden.

Aufgrund einer Änderung des § 3a Absatz 2 AMVV wurde das T-Rezept angepasst. Ärztinnen und Ärzte sind demnach nicht mehr verpflichtet, den Patientinnen und Patienten die Gebrauchsinformation des verschriebenen Fertigarzneimittels vor Beginn der medikamentösen Behandlung auszuhändigen.

Ein Muster des neuen T-Rezepts und weitere Infos finden Sie auf der Website des BfArM.

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