Paxlovid©: Bezug, Bevorratung und Abgabe

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Die Bundesregierung hat zu Beginn des Jahres 2022 das oral anwendbare, antivirale Arzneimittel Paxlovid© mit den Wirkstoffen Nirmatrelvir/Ritonavir der Firma Pfizer zentral beschafft. Arzneimittel zur Behandlung von Covid-19 können vor allem in vulnerablen Gruppen dazu beitragen, schwere Covid-19-Verläufe zu verhindern. Paxlovid© steht zur Behandlung von Covid-19 bei Erwachsenen zur Verfügung, die keine zusätzliche Sauerstoffzufuhr benötigen und ein erhöhtes Risiko haben, einen schweren Covid-19-Verlauf zu entwickeln. Das Arzneimittel sollte so schnell wie möglich nach der Diagnose von Covid-19 und innerhalb von 5 Tagen nach Symptombeginn angewendet werden.

Ab sofort dürfen Hausärzt Paxlovid© abgeben. Über die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen hat das Bundesministerium für Gesundheit in einer Bekanntmachung informiert. Ausführliche Infos dazu finden Sie in der folgenden Linkliste: