Grundsatzregelung zu Strahlenschutzverantwortlichen

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Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat hat für die Durchführung des Strahlenschutzgesetzes eine neue Grundsatzregelung zu Strahlenschutzverantwortlichen erlassen. Den neuen Betreibererlass können Sie hier herunterladen.