Ein zentrales Qualitätsmerkmal eines klinisch-epidemiologischen Krebsregisters ist eine möglichst vollzählige und vollständige Datenerfassung. Das bedeutet für das Hessische Krebsregister, dass mindestens 90 % aller Krebsneuerkrankungen in Hessen „vollzählig“ erfasst sind und alle relevanten Informationen zu Diagnostik, Therapie und Krankheitsverlauf „vollständig“ vorliegen. Sind diese Kriterien erfüllt, lässt sich das Krebsgeschehen in Hessen flächendeckend nachvollziehen. Dadurch verfügen die Registerdaten über die notwendige Aussagekraft, um belastbare Krebsauswertungen zu erstellen.

Eine Herausforderung ist, dass noch nicht alle hessischen Behandlungseinrichtungen ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen. Dies betrifft insbesondere Einrichtungen der ambulanten Versorgung. Gründe dafür sind unter anderem der hohe bürokratische Aufwand bei der Meldetätigkeit, die gleichzeitig mit einer geringen Aufwandsentschädigung verbunden ist, sowie das Fehlen komfortabler digitaler Übermittlungswege. Das Krebsregister stellt ein kostenloses Meldeportal zur Verfügung, das im Oktober 2025 zwar umfassend modernisiert wurde (siehe Artikel im HÄBL 11/2025). Dennoch ist die „Online-Erfassung“ vieler Behandlungsdaten über das Portal aufwendig. Eine weitere Ausweitung der Digitalisierung könnte die Meldung für Praxisteams deutlich vereinfachen – etwa durch die Möglichkeit, die Krebsmeldung direkt aus dem Praxissystem heraus zu übermitteln.
Krebsmeldung aus dem Praxissystem
Das Praxissystem ist der zentrale Dreh- und Angelpunkt eines Praxisteams. Terminplanung, Dokumentation und Abrechnung sind nur einige Beispiele für die Aufgaben, die darüber gesteuert werden. Auch die Krebsmeldung kann über das Praxissystem erfolgen, sofern Erfassungsformulare gemäß dem onkologischen Basisdatensatz (oBDS) und eine entsprechende Schnittstelle vorhanden sind. Durch diese Integration ergeben sich mehrere Vorteile: Die Datenerfassung findet im vertrauten System statt, Erinnerungsfunktionen unterstützen eine fristgerechte Meldung, bereits vorhandene Daten können weiterverwendet werden und mehrere Meldungen lassen sich gebündelt exportieren. Wie die Nutzung des Praxissystems die Krebsmeldung erleichtert, schildern Mitarbeitende der Praxis Urologie Lauterbach im HÄBL 4/2024.
Fördervorhaben für Softwarehersteller
Da zum Zeitpunkt der Initiierung des Fördervorhabens im Jahr 2022 nur wenige Softwarehersteller die Möglichkeit zur Krebsmeldung in ihren Praxissystemen anboten, starteten die Landesärztekammer Hessen und das Hessische Krebsregister im August 2023 das Fördervorhaben „Anschluss des ambulanten Sektors“. Dieses wurde finanziell vom Hessischen Ministerium für Digitales und Innovation gefördert und fachlich vom Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege begleitet.
Das Land Hessen stellte Fördermittel bereit, damit Softwarehersteller die Krebsmeldung in ihren Praxissystemen ermöglichen. In der ersten Phase des Vorhabens lag der Schwerpunkt auf der Entwicklung oder Optimierung von Erfassungsformularen sowie der oBDS-Schnittstelle. Die einmalige Zuwendung belief sich auf 10.000 Euro. In der zweiten Phase erhielten die teilnehmenden Softwarehersteller eine Zuwendung (750 Euro) für jede hessische Praxis, die über die oBDS-Schnittstelle meldet. Im Staatsanzeiger für das Land Hessen erschien im August 2023 und im Juni 2024 ein Förderaufruf, worüber Softwarehersteller zur Teilnahme an dem Fördervorhaben eingeladen wurden. Das Krebsregister hat wiederholt potenzielle Softwarehersteller kontaktiert, um sie für eine Teilnahme am Fördervorhaben zu gewinnen. Zudem wurden Ärztinnen und Ärzte darauf hingewiesen, ihre jeweiligen Softwarehersteller gezielt auf die oBDS-Schnittstelle anzusprechen, um die Entwicklung und Bereitstellung eines entsprechenden Angebots zu unterstützen. An dem Vorhaben, das am 6. Februar 2026 endete, beteiligten sich vier Hersteller:
- abasoft EDV-Programme GmbH (Praxissystem EVA)
- Duria eG (Praxissystem DURIA)
- zollsoft GmbH (Praxissystem tomedo®)
- FREY ADV GmbH (Praxissystem QUINCY)
Fortschritte beim Anschluss des ambulanten Sektors
Zum Abschluss des Fördervorhabens zeigen die Krebsregisterdaten einen deutlichen Fortschritt beim Anschluss des ambulanten Sektors. Die Zahl der registrierten Praxen stieg um 116 %. Obwohl nicht alle Meldestellen über ihr Praxissystem melden (können) und deshalb die Online-Erfassung im Meldeportal nutzen, verzeichnet das Krebsregister im Vergleich zu 2023 für das Jahr 2024 einen Meldungsanstieg um 78 % und für das Jahr 2025 um 161 %.
Die gestapelten Balkendiagramme in Abb. 1 zeigen die Anteile der Meldungen zu verschiedenen Meldeanlässen für die Jahre 2023, 2024 und 2025. In allen Kategorien stiegen die Meldungen von 2023 bis 2025 an, besonders deutlich bei den Meldeanlässen „Diagnose“, „Strahlentherapie“ und „Verlauf“. Der Anstieg der Meldungen ist unter anderem auf eine verstärkte Meldeakquise und -kommunikation des Krebsregisters im Zusammenhang mit dem Fördervorhaben und der Novellierung des Hessischen Krebsregistergesetzes im August 2023 zurückzuführen. Letztere eröffnet nämlich die Möglichkeit, Verstöße gegen die Meldepflicht mit Geldbußen zu ahnden. Interaktive Diagramme mit detaillierteren Informationen sind auf der Website des Krebsregisters verfügbar: www.hessisches-krebsregister.de/anschluss-ambulanter-sektor.
Potenzial der Digitalisierung bleibt unausgeschöpft
Das Vorhaben verdeutlicht, dass Digitalisierung wirksam zur Entlastung administrativer Prozesse beitragen kann. Gleichzeitig zeigt sich, dass das vorhandene Potenzial noch nicht vollständig ausgeschöpft ist. Insgesamt hätten mit den Mitteln des Landes Hessen 15 Praxissoftwarehersteller finanziell unterstützt werden können. Darüber hinaus wäre es möglich gewesen, etwa 12 Prozent der hessischen Praxen die kostenlose Nutzung der Schnittstelle für 24 Monate anzubieten.
Nur wenige Softwarehersteller bieten freiwillig ein Modul für die Krebsmeldung in ihrem Praxissystem an. Vor diesem Hintergrund sind ergänzende Ansätze jenseits klassischer Fördermodelle sinnvoll, um Praxen langfristig bei bürokratischen Aufgaben wie der Krebsmeldung zu unterstützen – und so die flächendeckende Krebsregistrierung in Hessen und in der Folge für ganz Deutschland nachhaltig sicherzustellen. Das Krebsregister unterstützt daher den Beschluss (TOP 3.10) der 97. Gesundheitsministerkonferenz vom 12. bis 13. Juni 2024, in dem das Bundesministerium für Gesundheit unter anderem darum gebeten wird, die Integration der oBDS-Schnittstelle in Praxissysteme verpflichtend vorzuschreiben.
Das Krebsregister bedankt sich beim Hessischen Ministerium für Digitales und Innovation und beim Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege für die Unterstützung bei der Realisierung des Fördervorhabens. Ebenso gilt der Dank der Landesärztekammer Hessen sowie den Softwareherstellern abasoft, Duria, FREY ADV und zollsoft für die erfolgreiche Zusammenarbeit in den vergangenen zweieinhalb Jahren. Zudem sei allen hessischen Praxisteams gedankt, die durch ihre regelmäßigen Meldungen zu einem deutlichen Qualitätsanstieg der Krebsregisterdaten beitragen.
Ausbau des Monitorings
Intern arbeitet das Krebsregister mit Nachdruck daran, seine Abläufe zu verbessern, um die Bearbeitung der Meldungen und damit auch die Auszahlung der Meldevergütung zu beschleunigen. Neu ist außerdem, dass seit September 2025 im Krebsregister das Team Meldemonitoring aufgebaut wird. Dieses Team hat das Ziel, Meldende durch Erinnerungen und gezielte Hinweise noch besser bei ihrer Meldetätigkeit zu unterstützen. Weitere Informationen folgen auf der Website und im Newsletter des Krebsregisters sowie auf dessen neuem LinkedIn-Auftritt: linkedin.com/company/hessisches-krebsregister
Martin Rapp, Vera Reinhard, Vertrauensstelle des Hessischen Krebsregisters, E-Mail: info@hessisches-krebsregister.de


