Vom 12. bis 15. Mai 2026 kam das deutsche Ärzteparlament zum 130. Deutschen Ärztetag in Hannover zusammen. Gastgeberin war die Ärztekammer Niedersachsen. Vier Tage lang berieten die Abgeordneten über die großen Linien der Gesundheitspolitik, über drohende Einschnitte und konkrete Änderungen des Berufs- und Weiterbildungsrechts. Ein fachlicher Schwerpunkt lag dieses Jahr auf der Suchtmedizin. Und angesichts des geplanten Sparpakets der Bundesregierung wurde mit Kritik nicht gespart – aber ohne Polemik und Gejammer, sondern konstruktiv, mit klaren Worten und Mehrheitsbeschlüssen.
Vortritt für die Jungen
Bereits am Vortag des DÄT traf sich der ärztliche Nachwuchs beim Dialogforum der jungen Ärztinnen und Ärzte im komplett ausgebuchten Blauen Saal des Congresscenters. Unter dem Motto „Einfach machen. Selbstverwaltung der Zukunft“ ging es um die Frage, wie die ärztliche Selbstverwaltung für kommende Generationen attraktiv und handlungsfähig bleibt. Lesen Sie dazu auch den Beitrag auf S. 390.
Eröffnung mit Wohlklang und Misstönen
Die feierliche Eröffnung am Dienstag begann vor dem Kongressgebäude mit protestierenden Teilnehmenden, dann offiziell mit der erstaunlich guten Bigband der Käthe-Kollwitz-Schule, bot eine Bühne für die Verleihung der Paracelsus-Medaille und schließlich für bemerkenswerte Reden. Allen voran BÄK-Präsident Dr. med. Klaus Reinhardt. Er nutzte seine Redezeit für deutliche Kritik an den Sparplänen der Bundesregierung. Mit Blick auf die zum Teil als völlig praxisfern kritisierten Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit appellierte er an die anwesende Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: „Stellen Sie diese Reform auf ‚Hold‘.“ Mehr dazu auf Seite 380.
Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik
Im ersten Tagesordnungspunkt, der Aussprache zur Rede des Präsidenten und zum Leitantrag, diskutierten die Abgeordneten die ganze Bandbreite der aktuellen Gesundheitspolitik. Im Mittelpunkt standen die geplanten Sparmaßnahmen und die Forderung nach einer gerechten Lastenverteilung. Weitere Beschlüsse betrafen den Schutz der freiberuflichen Arztpraxis, eine praxistaugliche Weiterentwicklung der Krankenhausreform und eine ebenso praxistaugliche Reform der Akut- und Notfallversorgung. Auch die Stabilität der Telematikinfrastruktur, der Datenschutz in der elektronischen Patientenakte und der Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Medizin wurden verhandelt. Hinzu kamen Warnungen vor medizinischen Angeboten in Drogeriemärkten und Forderungen nach besserem Schutz Minderjähriger in sozialen Medien.
Abendlicher Ausklang
Zum Rahmenprogramm des DÄT gehörte ein Kirchenkonzert am Abend des Eröffnungstags. In der historischen Marktkirche präsentierte der Bachchor Hannover unter der Leitung von Christian Rohrbach gemeinsam mit Marktkirchenorganist Matthias Flierl Chor- und Orgelmusik aus vier Jahrhunderten. Die Resonanz der Zuhörerschaft war angesichts der makellosen Darbietung ausgesprochen positiv.
Mittwoch: Schwerpunkt Suchtmedizin
Der zweite Tagesordnungspunkt rückte die Suchtmedizin in den Fokus. In seinem Impulsreferat forderte der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Prof. Dr. med. Hendrik Streeck, nicht weniger als einen radikalen Systemwechsel. Nach zwei Fachvorträgen folgten angeregte Debatten. Als Ergebnis stellte der Ärztetag klare Forderungen für eine bessere Suchtmedizin und Drogenpolitik auf. Gefordert werden eine wissenschaftsbasierte Weiterentwicklung der Suchtmedizin, eine evidenzbasierte Sucht- und Drogenpolitik, eine stärkere Ausrichtung auf Prävention, eine nachhaltige Stärkung der Suchthilfe und suchtmedizinischer Kompetenzen sowie der Abbau der Stigmatisierung von Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen. Eine vertiefende Darstellung des Schwerpunktthemas finden Sie in dieser Ausgabe ab Seite 386.
Neue Berufsordnung
Mit der Novellierung der (Muster-)Berufsordnung befasste sich der dritte Tagesordnungspunkt. Dr. med. Wolfgang Miller und San.-Rat Dr. med. Josef Mischo, die Vorsitzenden der zuständigen Ständigen Konferenz der Bundesärztekammer, stellten Vorschläge vor.
Der Ärztetag beschloss unter anderem das Recht auf eine kostenfreie Erstkopie der Patientenakte. Diese Änderung setzt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2023 um. Außerdem stellte der Ärztetag klar, dass digitale Behandlungsformen grundsätzlich unter den Niederlassungsbegriff fallen, indem er telemedizinische Leistungen ausdrücklich aufnahm. Ein neuer Absatz soll zudem den Einfluss reiner Finanzinvestoren begrenzen. Wer nicht in der Praxis ärztlich tätig ist, darf demnach nicht am Gewinn beteiligt sein, soweit nicht andere Regelungen eine gemeinsame Praxisführung erlauben. Die Landesärztekammer Hessen wird die Änderungen in ihren Gremien beraten und voraussichtlich auf ihrer Delegiertenversammlung im November 2026 mit Wirkung zum Januar 2027 umsetzen.
Weiter mit der Weiterbildungsordnung
Am Donnerstag legten die Vorsitzenden der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer, Dr. med. Johannes Albert Gehle und Prof. Dr. med. Henrik Herrmann, die Empfehlungen zur Weiterentwicklung der aktuell gültigen (Muster-) Weiterbildungsordnung aus 2018 vor.
Im Paragraphenteil sollen laut Beschluss des Ärztetages die möglichen Fehlzeiten in der ärztlichen Weiterbildung flexibilisiert werden. Pro Kalenderjahr sollen nun neben Urlaubszeiten bis zu sechs weitere Wochen Ausfallzeit – beispielsweise bei Krankheit, Schwangerschaft oder Elternzeit – auf die Weiterbildungszeit angerechnet werden. Härtefallregelungen sind zudem möglich. Für das Gebiet Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie wird künftig die Anrechnung von 24 Monaten oralchirurgischer Weiterbildung aus der Zahnmedizin auf die ärztliche Weiterbildung nach der Muster-WBO ermöglicht. Beide Regelungspunkte sind für Hessen und einige andere Landesärztekammern bereits ein seit Jahren gelebter Standard.
Neben rein redaktionellen Änderungen ist nun beschlossen worden, die allen Gebietsweiterbildungen vorangestellten, in jeweiliger gebietstypischer Ausprägung zu vermittelnden allgemeinen Inhalte anders zu fassen. Das neue Konzept greift das kanadische Modell von beruflichen und fachlichen Rollen sowie arzttypischen Haltungen (CanMedS-Rollen) auf und formuliert jeweils gruppierte, konkrete Ziel- und Handlungsanweisungen. Beispielhaft zitiert: Ärztinnen und Ärzte als medizinische Expertinnen und Experten erkennen medizinische Notfallsituationen und führen lebensrettende Sofortmaßnahmen durch. Oder: Ärztinnen und Ärzte als Kommunikatoren kommunizieren wertschätzend und respektvoll mit Patienten, An- und Zugehörigen sowie allen im Gesundheitswesen tätigen Berufsgruppen. Näheres hierzu wird in einer der nächsten Ausgaben des Hessischen Ärzteblattes ausführlicher erläutert werden.
Im Weiteren hat der Ärztetag im Rahmen der Beschlüsse aus 2025 bisherige Zusatzweiterbildungen der Kinderheilkunde und der chirurgischen Facharztgebiete als Schwerpunkte den zugehörigen Fachgebieten zugeführt. Ausdrücklich wurden die Zeitanforderungen in allen WBO-Abschnitten als Mindest-Weiterbildungszeiten umbenannt. In 8 von 52 Facharztweiterbildungen wurden diese Zeitvorgaben um 6 oder 12 Monate verkürzt, darunter Anatomie, Physiologie, Pathologie und Pharmakologie. Der Facharzt für Biochemie wurde im Konsens mit der Fachgesellschaft aus der M-WBO herausgenommen. In der Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie wurden die wechselseitigen Pflichtzeiten von 12 auf 6 Monate zugunsten der facheigenen Anforderungen gekürzt. Die Zusatzweiterbildung Geriatrie wurde für alle patientennahen Fachgebiete geöffnet und die geforderte Weiterbildungszeit von 18 auf 24 Monate erhöht.
Über 50 weitere Anträge und Vorschläge zur Muster-Weiterbildungsordnung standen im Laufe des DÄT zur Diskussion. Sie wurden sodann quantitativ zur weiteren Bearbeitung an den BÄK-Vorstand und die Fachgremien überwiesen. Die Abgeordneten der Landesärztekammer Hessen appellierten dabei mehrfach, auf dem eben begonnenen Weg der Vereinfachung und Präzisierung nicht stehen zu bleiben. Die Reformen sollen weiter nach den Beschlüssen des 128. DÄT vorangetrieben werden. Die Weiterbildungsordnung müsse angesichts heftiger Umbrüche in Kliniken und Praxen flexibler und durch Bürokratieabbau leichter handhabbar werden. Siehe hierzu auch das Gasteditorial „Aus dem Präsidium“ auf Seite 378.
Finale mit Paukenschlag
Wer von den Beobachtern vorzeitig abgereist war, verpasste einiges: Am Freitagnachmittag kamen noch zwei Themen ins Plenum, die für emotionale Diskussionen sorgten. Zuerst das Thema Machtmissbrauch. Dieser Programmpunkt startete mit einer Überraschung: Eine Gruppe Medizinstudentinnen trat auf die Bühne und berichtete von übergriffigem Verhalten einiger Teilnehmer des Ärztetages. Die jungen Frauen bekamen sofort Rückendeckung vom Plenum. Die Bundesärztekammer und sämtliche Landesärztekammern bezeichneten das Beschriebene spontan und auch in einer späteren gemeinsamen Erklärung als inakzeptabel und mit dem Selbstverständnis des Berufs unvereinbar, würdigten den Mut der Betroffenen und sicherten ihnen Unterstützung zu. Unabhängig von der internen Aufarbeitung wurden von den Delegierten unter anderem verbindliche Verhaltenskodizes beschlossen, Awareness-Konzepte und die Benennung unabhängiger Vertrauenspersonen. Und das Thema „Machtmissbrauch, sexualisierte Gewalt und Diskriminierung“ wird ein Schwerpunkt des kommenden Deutschen Ärztetages sein.
Unerwünschte Nebenwirkung: Die Presse stürzte sich mehrheitlich auf das Thema Übergriffe, die leidenschaftliche gesundheitspolitische Diskussion geriet aus dem Fokus der Öffentlichkeit.
Danach rückten die Resilienz des Gesundheitssystem im Krisenfall und die zivil-militärische Zusammenarbeit in den Mittelpunkt. Die Landesärztekammer Hessen vertritt dabei eine klare Position pro Zusammenarbeit, verstanden als Beitrag zur Friedenssicherung. Doch bei diesen Themen gehen die Meinungen stets weit auseinander. LÄKH-Präsident Dr. med. Edgar Pinkowski trat gleich zweimal ans Rednerpult und konnte die Mehrheit schließlich überzeugen. Ergebnis: Der Ärztetag forderte den Gesetzgeber auf, klare rechtliche Grundlagen für ein krisenfestes Gesundheitssystem zu schaffen. Auf Antrag von Pinkowski und zahlreichen weiteren Kammerpräsidenten und Abgeordneten beschloss der Ärztetag zudem die Forderung, die Versorgung verletzter und verwundeter Soldatinnen und Soldaten der gesetzlichen Unfallversicherung gleichzustellen. Sie soll künftig dem Leistungsrecht des Sozialgesetzbuchs VII zugeordnet werden und nicht wie bislang der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Bundesregierung soll daher einen Gesetzentwurf vorlegen, der die bewährten Strukturen der Unfallversicherung abbildet, und verwundeten Soldatinnen und Soldaten neben den Bundeswehrkrankenhäusern gleichwertigen Zugang zu den BG-Kliniken sichern.
Ausblick
Zum Abschluss richtete der Ärztetag den Blick nach vorn. Der 131. Deutsche Ärztetag findet 2027 in Wiesbaden statt mit der LÄKH als Gastgeber (siehe auch S. 388), der 132. DÄT wird 2028 in den Norden nach Kiel wandern. Doch zuvor mögen die zahlreichen Beschlüsse aus Hannover, so hoffen die DÄT-Teilnehmenden inständig, in den Ländern und in der Politik ihre Wirkung entfalten.
Peter Böhnel














