Die Landesärztekammer Hessen möchte Sie als ärztliche/n Arbeitgeber/in auf Ihre gesetzlichen Verpflichtungen hinweisen, Beschäftigte, insbesondere auch die Auszubildenden, bei Aufnahme der Tätigkeit über die für sie in Frage kommenden Immunisierungsmaßnahmen zu informieren sowie gemeinsam mit dem/der Arzt/Ärztin, der die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen durchführt, festzulegen, welche Impfungen im Einzelfall notwendig sind, und die erforderlichen Impfungen kostenlos anzubieten. Informationen können im Internet unter: www.laekh.de/aktuelles abgerufen werden.