Anmeldung der Auszubildendenzur Abschlussprüfung für Medizinische Fachangestellte im Sommer 2026 vom 29. April bis zum 31. Juli 2026
Auszubildende, die an der Abschlussprüfung für Medizinische Fachangestellte im Sommer 2026 teilnehmen wollen, sind zwischen dem
14. Januar und 21. Januar 2026
bei dem zuständigen Kammerbezirk anzumelden.
Die Anmeldung erfolgt durch Einreichung des Anmeldeformulars. Außerdem sind der Anmeldung beizufügen:
- der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) mit Beurteilungsprotokoll,
- der Fragebogen über die Tätigkeit der Auszubildenden,
- ggf. eine Bescheinigung über Art und Umfang einer Behinderung,
- bei vorzeitiger Abschlussprüfung zusätzlich: die notwendige Notenbescheinigung der Berufsschule.
Es wird gebeten, die Unterlagen rechtzeitig und vollständig einzureichen.
Zur Abschlussprüfung im Sommer 2026 sind anzumelden:
- Auszubildende, deren Ausbildungszeit nicht später als am 30. September 2026 endet,
- Auszubildende, die die Abschlussprüfung vorzeitig abzulegen beabsichtigen (in der Regel ein Termin vor der regulären Abschlussprüfung),
- Wiederholer/-innen, die im vorangegangenen Prüfungstermin die Abschlussprüfung nicht bestanden haben,
- sogenannte Externe, die gemäß § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz ca. 4,5 Jahre in dem Beruf der/des Medizinischen Fachangestellten tätig gewesen sind und beabsichtigen, die Abschlussprüfung abzulegen. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf.
Informationen im Internet unter „Aktuelles“.
Landesärztekammer Hessen, Abteilung MFA-Ausbildungswesen
