Veröffentlichungen, Veranstaltungen, die eigene Website und Kooperationsprojekte mit der Landesärztekammer Hessen – über diese und weitere Kanäle informiert das Krebsregister regelmäßig über seine Aufgaben und die Meldepflicht hessischer Behandlungseinrichtungen.

Meldung der Pathologie reicht nicht aus

„Warum melden, wenn doch schon die Pathologie gemeldet hat?“ ist eine Frage, die Ärztinnen und Ärzte häufig stellen. Doch nicht nur die Pathologie ist verpflichtet, Meldungen abzugeben, sondern alle medizinischen Fachgebiete, die an der Diagnose, Behandlung oder Nachsorge von Krebserkrankungen beteiligt sind. Die Pathologie trägt mit der histologischen Diagnosesicherung lediglich einen Teil zur Krankheitsgeschichte bei. Andere wesentliche Informationen, wie das Stadium der Erkrankung, Beginn und Ende der Therapie, Therapieentscheidungen sowie der Krankheitsverlauf werden durch klinische Meldungen bereitgestellt. Aus diesem Grund sind alle beteiligten Fachgebiete zur Krebsmeldung aufgefordert, um ein vollständiges Bild des Krebsgeschehens zu gewährleisten.

Informationskampagne zur Meldepflicht

Obwohl Ärztinnen und Ärzte selbst die Verantwortung tragen, sich über ihre gesetzlichen Verpflichtungen auf dem Laufenden zu halten, initiierte das Krebsregister im Februar 2024 eine umfassende Informationskampagne. Diese Initiative zielte darauf ab, insbesondere nicht-meldende Einrichtungen aus dem ambulanten Sektor auf die neuen Bestimmungen des novellierten Krebsregistergesetzes aufmerksam zu machen. Nach einer umfassenden Recherche wurden Praxen verschiedener Fachrichtungen mit Informationsmaterialien und Flyern angeschrieben. Dabei wurden auch Praxen einbezogen, die Teil der Onkologie-Vereinbarung sind. Diese Einrichtungen wurden darauf hingewiesen, dass sie nicht nur gemäß dem Hessischen Krebsregistergesetz, sondern auch aufgrund der Onkologie-Vereinbarung zur Krebsmeldung verpflichtet sind. Das Ergebnis der Kampagne: Zwischen Februar 2024 und Juli 2025 meldeten sich über 800 Praxen beim Krebsregister an. Eine positive Entwicklung, wenngleich einige Anschreiben bislang noch unbeantwortet geblieben sind.

Vereinfachung der Krebsmeldung für Praxen

Um hessischen Praxen die Krebsmeldung zu vereinfachen, startete das Krebsregister im August 2023 das Fördervorhaben „Anschluss des ambulanten Sektors“. Softwarehersteller von Praxissystemen erhalten finanzielle Förderungen, um eine Schnittstelle für die Krebsmeldung in ihren Systemen bereitzustellen. Ist diese Schnittstelle im Praxissystem integriert, können Praxisteams darüber einfacher ihrer Meldepflicht nachkommen. Doppelte Dateneingaben werden vermieden, indem Felder mit bereits im System vorhandenen Informationen vorausgefüllt werden, wie zum Beispiel Personen- und Versicherungsdaten oder ICD-10-Codes.

Hessische Praxen, die die Praxissysteme EVA (abasoft GmbH), DURIA (Duria eG), tomedo® (zollsoft GmbH) oder Quincy (Frey ADV GmbH) einsetzen, können bis zum 6. Februar 2026 von dem Fördervorhaben profitieren. Bei Nutzung der Schnittstelle entfallen für diese Praxen sowohl die Einrichtungs- als auch in den ersten 24 Monaten die Wartungskosten.

Fortbildung zur Tumordokumentation

In vielen Praxen übernehmen Medizinische Fachangestellte die Aufgabe der Krebsmeldung. Um sie in die Tumordokumentation einzuführen, bietet die Vertrauensstelle seit November 2024 regelmäßig eintägige Fortbildungen in der Carl-Oelemann-Schule in Bad Nauheim an. Nach mehreren Fortbildungen mit allgemeiner Ausrichtung steht am 5. September 2025 eine speziell auf gynäkologische Tumoren ausgerichtete Fortbildung auf dem Programm, gefolgt von einer weiteren am 19. November 2025, die sich mit urologischen Tumoren befasst. Die bisherigen Teilnehmenden lobten besonders die Anwendungstrainings am Meldeportal, die an den 24 EDV-Arbeitsplätzen durchgeführt werden.

Einführung von jährlichen Meldekonferenzen

Neu ist auch, dass das Krebsregister ab dem Jahr 2025 jährlich eine Meldekonferenz veranstaltet. Im Mittelpunkt stehen die Krebsmeldungen sowie die Dokumentation meldepflichtiger Tumoren. Die Konferenz richtet sich an alle, die Krebsmeldungen erfassen, übermitteln oder verantworten – und damit einen wesentlichen Beitrag zur Qualität der Krebsregisterdaten leisten. Um sich einen Eindruck über die Meldetätigkeit zu verschaffen, sind auch Ärztinnen und Ärzte, die aktuell noch nicht an das Krebsregister melden, herzlich zu den Meldekonferenzen eingeladen.

Bedeutung regelmäßiger Krebsmeldungen

Wenn Krebsmeldungen ausbleiben, verliert das Krebsregister wesentliche Informationen, die notwendig sind, um das Krankheitsgeschehen einer Patientin oder eines Patienten vollständig abzubilden. Dies beeinträchtigt die Datenqualität erheblich und beeinträchtigt die Erstellung valider Krebsauswertungen sowie die Bereitstellung präziser Datenrückmeldungen. Um die Meldetätigkeit an das Krebsregister so komfortabel wir nur möglich zu gestalten, arbeitet das Krebsregister kontinuierlich daran, seine Prozesse und Systeme zu verbessern.

Informationen zur Meldepflicht, dem Fördervorhaben und der MFA-Fortbildung stehen auf der Website des Hessischen Krebsregisters zur Verfügung: www.hessisches-krebsregister.de

Martin Rapp, Dr. med. Gunther Rexroth, Vera Reinhard, Vertrauensstelle des Hessischen Krebsregisters

Meldekonferenz „Malignes Melanom“ 22. Oktober 2025, 14 bis 17 Uhr

Am Mittwoch, 22. Oktober 2025, findet die erste Meldekonferenz statt. Im Fokus steht die Entität „Malignes Melanom“. Sie behandeln keine malignen Melanome? Kein Problem! Die Meldekonferenz lohnt sich trotzdem.

Auch wenn diese Tumoren im Mittelpunkt einiger Vorträge stehen, erwarten Sie viele weitere Themen rund um die Krebsmeldung und Tumordokumentation:

  • Vorträge zur Meldetätigkeit an das Krebsregister,
  • Tipps zur Tumordokumentation maligner Melanome,
  • Rahmenprogramm mit Infoständen und Live-Präsentationen
  • Posterumfragen zur Mitgestaltung Ihrer Meldetätigkeit,
  • Forum für Austausch und Vernetzung.

Die Teilnahme ist vor Ort in der Landesärztekammer Hessen oder virtuell per Webex möglich. Informationen zum Programm siehe auf der Website des Krebsregisters. Anmeldung bis zum 20.10.2025.

Internet: www. hessisches- krebsregister.de