Blick hinter die Kulissen: Im Rahmen einer Serie stellen sich die Abteilungen der Landesärztekammer Hessen vor.
Was sind die Aufgaben der Landesärztekammer Hessen? Die Antwort auf diese Frage ergibt sich aus § 5 Heilberufsgesetz, in dem die Berufsaufsicht, die neben der ärztlichen Weiterbildung das Herzstück der ärztlichen Selbstverwaltung ist, prominent an erster Stelle genannt ist.
Zur Erfüllung dieser Aufgabe sind in der Rechtsabteilung der Landesärztekammer neun Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte sowie fünf Sachbearbeiterinnen im Sekretariat tätig. Justitiar und Juristischer Geschäftsführer der Landesärztekammer Hessen ist seit 2010 Manuel Maier, mit Claudia Schön und Andreas Wolf als stellvertretende Justitiare.
Im Rahmen der Berufsaufsicht ist die Rechtsabteilung präventiv und restriktiv tätig.
Die präventive Berufsaufsicht umfasst die Rechtsberatung und Vertragsprüfung:
Die Rechtsabteilung bietet ihren Mitgliedern eine umfassende Beratung zu berufsrechtlichen Fragestellungen. Berufsrechtliche Themen, die regelmäßig angefragt werden, wurden thematisch aufgearbeitet und sind auf unserer Website veröffentlicht: https://www.laekh.de/fuer-aerztinnen-und-aerzte/rund-ums-recht/publikationen-und-merkblaetter
Die Rechtsabteilung unterstützt die Mitglieder der Landesärztekammer Hessen telefonisch oder schriftlich – zum Beispiel bei Fragen zu Themen wie Aufbewahrungsfristen, Datenschutz, Niederlassung in eigener Praxis, Schweigepflicht, Werbemöglichkeiten oder Zusammenarbeit mit Dritten. Zudem prüft sie Verträge auf ihre Vereinbarkeit mit der Berufsordnung.
Gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen und der Hessischen Krankenhausgesellschaft bietet die Rechtsabteilung beispielsweise eine kostenfreie Prüfung von Kooperationsverträgen an. Dieses Clearingverfahren können Ärztinnen und Ärzten, Medizinische Versorgungszentren, Praxisverbünde und Krankenhäuser in Hessen nutzen.
Die restriktive Berufsaufsicht ist die klassische Berufsaufsicht:
Patientinnen und Patienten haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde über hessische Ärztinnen und Ärzte an die Rechtsabteilung wenden. Bei Vorwürfen zu Behandlungsfehlern unterstützt die Gutachter- und Schlichtungsstelle der Landesärztekammer.
Bei Beschwerden von Ärztinnen und Ärzten steht die Vermittlung im Vordergrund. Dabei können Schlichtungsausschüsse bei den Bezirksärztekammern hinzugezogen werden. Falls jedoch eine berufsrechtliche Sanktion voraussichtlich erforderlich ist, legt die Rechtsabteilung den Fall dem Präsidium zur Entscheidung vor. Die Entscheidung über weitere berufsrechtliche Maßnahmen trifft daher als Ausdruck der ärztlichen Selbstverwaltung das Präsidium der Landesärztekammer Hessen.
Strafverfahren gegen Ärztinnen und Ärzte – etwa wegen Körperverletzung, Abrechnungsbetrug oder Trunkenheitsfahrten – werden uns von Staatsanwaltschaften gemeldet. Die Rechtsabteilung prüft den Sachverhalt und legt, ähnlich wie bei den Patientenbeschwerden, den Fall ggf. dem Präsidium zur Entscheidung vor, ob ein berufsrechtliches Verfahren eingeleitet wird.
Vorwürfe zu Behandlungsfehlern werden nicht von der Rechtsabteilung, sondern von der Gutachter- und Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Hessen bearbeitet, die in ihrer Arbeit von der Kammer unabhängig ist.
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ):
Das bei der Rechtsabteilung angesiedelte GOÄ-Referat berät die Mitglieder der Landesärztekammer Hessen bei Abrechnungsfragen und prüft bei Bedarf ärztliche Liquidationen. Sofern aus Sicht des GOÄ-Referats weitere berufsrechtliche Schritte erforderlich sind, legt es die Sachverhalte dem Präsidium der Landesärztekammer Hessen zur Entscheidung vor.
Insgesamt wurden im Jahr 2024 in der Rechtsabteilung sowie dem GOÄ-Referat mit Unterstützung der Bezirksärztekammern ungefähr 3.600 Vorgänge bearbeitet.
Certificates of Good Standing:
Basierend auf den berufsrechtlichen Ergebnissen, stellt die Landesärztekammer Hessen Bescheinigungen aus, die bestätigen, dass keine berufsrechtlichen Maßnahmen gegen ein Mitglied ergriffen wurden.
Neben der präventiven und restriktiven Berufsaufsicht ist die
Inhouse-Rechtsberatung:
eine der wesentlichen Aufgaben der Rechtsabteilung. Sie unterstützt die Delegiertenversammlung, das Präsidium, Bezirksärztekammern und Gremien der Landesärztekammer in rechtlichen Angelegenheiten. Dazu gehört u. a. die Erstellung von Satzungen, Richtlinien und Verträgen, die Koordination von Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben oder die Organisation von Wahlen (nächste Wahl: 2028). Außerdem vertreten unsere Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte die Landesärztekammer bei verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten.
Benennung ärztlicher Sachverständiger:
Rund 1.400 Anfragen von Gerichten, Staatsanwaltschaften, Versicherungen und Rechtsanwälten erreichen die Landesärztekammer Hessen jährlich. Hierfür benennt die Rechtsabteilung geeignete Sachverständige.
Koordination der Ombudsstellen:
Abschließend unterstützt die Rechtsabteilung ehrenamtliche Ombudspersonen bei der Bearbeitung sensibler Themen wie: Drogen- und Suchtprobleme, Konflikte in der ärztlichen Entscheidungsfreiheit, Menschenrechte, Rassismus und Diskriminierung, Klimaschutz, Mobbing, Missbrauchsfälle in ärztlichen Behandlungen, Ärztliche Weiterbildung.
Informationen:
Auf unserer Website finden Sie die aktuell gültigen Rechtsquellen sowie Informationen und Publikationen zu Rechtsfragen und den zuständigen Stellen in der Landesärztekammer: https://www.laekh.de/fuer-aerztinnen-und-aerzte/rund-ums-recht
Maren Siepmann, Andreas Wolf