Herzlich willkommen wollen wir allen Kolleginnen oder Kollegen sagen, die zu uns nach Deutschland kommen, um Patienten zu behandeln. Jeder und jede weiß, wie nötig sie sind. Nach derzeitigen Schätzungen fehlen bis 2040 ca. 50.000 approbierte Ärztinnen und Ärzte im ambulanten und im stationären Bereich. Insbesondere Fachärzte werden händeringend gesucht, um die Versorgung aufrecht zu erhalten.
In dieser prekären Situation benötigen die zuständigen Ämter, die Approbationsbehörden, meist über ein Jahr für die Bearbeitung einer Anerkennung ausländischer Qualifikationen. Seit langem wird dies beispielsweise von der Landesärztekammer in Hessen thematisiert, bislang ohne Erfolg. Jetzt naht aber die Rettung. Das Gesetz zur Beschleunigung von Anerkennungsverfahren für Ärztinnen und Ärzte mit Qualifikationen aus Drittstaaten.
Also ein Gesetz statt ausreichend Personal in den Genehmigungsbehörden.
Wer würde nicht dem Präsidenten der Bundesärztekammer Kollegen Klaus Reinhardt zustimmen bei der Aussage „Ein transparentes, effizientes und sorgfältiges Anerkennungsverfahren stärkt die Integration von Ärztinnen und Ärzten aus dem Ausland, indem es ihre fachliche Qualifikation bestätigt. Es schafft Vertrauen und trägt wesentlich zur Patientensicherheit bei.“
Wo ist das Problem?
Bislang erfolgt die Prüfung der Gleichwertigkeit durch die Approbationsbehörde. Nachfolgend gibt es eine Sprachprüfung und eine Kenntnisstandprüfung. Kolleginnen und Kollegen, die diese Prüfungen auf ärztlicher Seite abnehmen, gebührt unsere Hochachtung. In kürzester Zeit, meist um 90 Minuten, müssen sie die Qualifikation der Antragsteller erfassen und bewerten. Die Prüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Examina soll nach dem Willen des Gesetzgebers zukünftig entfallen, und durch eine alleinige Kenntnisprüfung ersetzt werden. Zitat aus dem Referentenentwurf: „Die antragstellenden Personen sind nicht mehr in der Pflicht, umfangreiche Unterlagen zur inhaltlichen Gleichwertigkeit ihrer Berufsqualifikation einzureichen.“
Haben wir uns verlesen? Nein.
Nach dem derzeitigen Stand würde eine 90-minütige Prüfung Ärztinnen und Ärzten aus aller Welt eine deutsche Approbation ermöglichen. Allen Verantwortlichen muss klar sein, dass prüfende Kolleginnen und Kollegen unmöglich in maximal 90 Minuten eine medizinische Vita auch nur annähernd bewerten können.
Nur eine einheitliche Sprachprüfung mit Schwerpunkt auf medizinischen Inhalten und eine einheitliche Wissensprüfung beispielsweise durch eine Multiple-Choice-Prüfung mit ergänzender klinisch-praktischer Prüfung entsprechend dem deutschen Staatsexamen ermöglichen eine für Patientinnen und Patienten sichere ärztliche Tätigkeit.
Auch alle anderen beteiligten Institutionen wie Gesundheitsbehörden, Ärztekammern, Krankenhäuser, Arbeitgeber und Kostenträger profitieren von der eindeutigen Sicherung ärztlicher Professionalität. Sie sind damit auch in der Pflicht, sich an diesem Sicherungssystem zu beteiligen.
Die im Gesetz darüber hinausgehend vorgesehene Verlängerung der „Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs“ von derzeit maximal zwei Jahren auf unbefristete Dauer bedeutet die Festschreibung einer unsicheren Qualifikation und Unsicherheiten bezüglich des Tätigkeitsfeldes.
Fazit
Es bleibt der Eindruck, dass der Staat vor dem Ärztemangel kapituliert und sich aus der Verantwortung für die Sicherung ärztlicher Qualifikation verabschieden will.
Dr. med. Wolf Andreas Fach, Präsidiumsmitglied der Landesärztekammer Hessen und Vorsitzender des BDI-Landesverbandes Hessen, E-Mail via: haebl@laekh.de