Zur „Satzung zur Änderung der Satzung der Landesärztekammer Hessen zum Erwerb der Bescheinigung über die Qualifikation ,Leitender Notarzt’“

Der Rettungsdienst in Hessen unterliegt kontinuierlichen Weiterentwicklungen und Anpassungen. Am 2. Januar 2025 hat das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG) den Erlass zur „Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes – Einführung einer Pflichtfortbildung Kindernotfälle“ und am 24. Januar 2025 den Erlass „Verordnung zur Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes, hier: Qualifikation Leitender Notarzt/Leitende Notärztin (LNA) und Fortbildung LNA“ verabschiedet.

Seit dem 15. November 2024 ist zudem das neue BÄK-Curriculum Leitender Notarzt/Leitende Notärztin“ (BÄK-Curriculum LNA) veröffentlicht.

Diese Neuerungen bedingten die Änderung der „Satzung der Landesärztekammer Hessen zum Erwerb der Qualifikation ‚Leitender Notarzt’“ (LNA-Satzung).

Damit einhergehend ergeben sich inhaltliche und formale Änderungen. So wurde bspw. der zeitliche Gesamtumfang der Unterrichtseinheiten, die gemäß BÄK-Curriculum LNA und somit auch gemäß der geänderten LNA-Satzung abzuleisten sind, von 40 auf 50 Stunden erhöht. Ebenso erfolgte eine Aktualisierung und Anpassung der empfohlenen Unterrichtsinhalte.

Für Ärztinnen und Ärzte, die die Qualifikation LNA in einem anderen Ärztekammerbereich erhalten haben, ist eine Anerkennung möglich. Notwendig hierfür ist unter anderem, dass ein Kurs mit hessischen Spezifika absolviert wird. Hierfür kann das sogenannte „Hessen-Modul“ besucht werden.

Die zu besuchenden Seminare müssen von einer Landesärztekammer zertifiziert sein und dem BÄK-Curriculum LNA entsprechen. Die Akademie der Landesärztekammer Hessen wird ab Herbst 2025 entsprechende Seminare mit den angepassten Inhalten anbieten. Diese finden Sie im elektronischen Veranstaltungskalender der Akademie.

  • Die neue LNA-Satzung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.

Übergangsbestimmungen in § 5 der LNA-Satzung regeln, dass wer bei Inkrafttreten der Satzung im Erwerb der Qualifikation steht und das Seminar „Leitender Notarzt“ nach den bisher geltenden „Empfehlungen der Bundesärztekammer zur Fortbildung zum Leitenden Notarzt“ sowie „Empfehlungen der Bundesärztekammer zur Qualifikation Leitender Notarzt“ in der Zeit vom 01.05.2022 bis einschließlich 31.12.2025 absolviert hat, diese Teilnahme-Urkunde bis zum 31.12.2029 als Nachweis im Sinne von § 1 Ziffer 5 einreichen kann.

Daniel Libertus, Leiter der Abteilung für Ärztliche Fort- und Weiterbildung, Landesärztekammer Hessen