Die Landesärztekammer Hessen möchte Sie als ärztliche/-n Arbeitgeber/-in auf Ihre gesetzlichen Verpflichtungen hinweisen:

  • Beschäftigte, insbesondere auch die Auszubildenden, bei Aufnahme der Tätigkeit über die für sie in Frage kommenden Immunisierungsmaßnahmen zu informieren

sowie

  • gemeinsam mit dem Arzt/der Ärztin, die/der die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen durchführt, festzulegen, welche Impfungen im Einzelfall notwendig sind und die erforderlichen Impfungen kostenlos anzubieten.

Informationen können im Internet unter "Aktuelles" abgerufen werden.