Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber, die sich für die Organisation des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes über die „Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“ gemäß DGUV-Vorschrift 2 entschieden haben und hierfür bereits eine Motivations- und Informationsmaßnahme (Erstschulung) an der Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung absolviert haben, sind verpflichtet, spätestens alle fünf Jahre an einer Aufbauschulung (FOBI) teilzunehmen.

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) weist derzeit darauf hin, dass Unternehmerinnen und Unternehmer, die diese Frist überschreiten, künftig nicht mehr an diesem Betreuungsmodell teilnehmen dürfen. Versäumte Schulungen müssen bis spätestens 31. März 2026 nachgeholt werden; eine Überschreitung der Frist ist danach nicht mehr möglich!

Nächste Schulungstermine: 21.01.2026 (Live-Webinar) und 04.03.2026 (Präsenz).

Information und Anmeldung bei Laura Wahl, Fon: 06032 782-222, E-Mail: laura.wahl@laekh.de

Dr. med. Vera Stich-Kreitner, Laura Wahl