Die Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg (kurz: PID-Ethikkommission) – eine gemeinsame Kommission der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen – hat die Aufgabe, Anträge auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik zu bewerten. Nun ist das Gremium in neuer personeller Besetzung in die dritte Amtsperiode (2025 bis 2030) gestartet.

In der konstituierenden Sitzung wählten die Mitglieder die Humangenetikerin Dr. Ute Grasshoff (Universitätsklinikum Tübingen) zur Vorsitzenden. Die Sachverständige der Fachrichtung Recht, Prof. Dr. Friederike Wapler (Johannes-Gutenberg-Universität Mainz), wurde zur ersten stellv. Vorsitzenden gewählt. Zweiter stellv. Vorsitzender wurde der Sachverständigen der Fachrichtung Ethik, Dr. Ulrich Arndt Schneider (Friedrich-Schiller-Universität Jena).

Die weiteren Kommissionsmitglieder sind Dr. Birgit Leuchten (Dresden), Prof. Dr. Michaela Nathrath (Kassel) und Prof. Dr. Wolfgang Eirund (Katzenelnbogen). Sebastian Petzold (Sachsen) vertritt die Interessen der Selbsthilfe der Menschen mit Behinderungen. Kerstin Gieser (Mannheim) nimmt als Vertreterin die Interessen der Patientinnen und Patienten wahr.

Nach dem Willen des Gesetzgebers ist die Präimplantationsdiagnostik nur ausnahmsweise und nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein hohes Risiko für eine schwerwiegende Erbkrankheit besteht. Ferner darf die PID nur an speziell zugelassenen Zentren durchgeführt werden.

Link zur Website der Kommission:www.aerztekammer-bw.de/praeimplantationsdiagnostik  (red)