Vom 23. Mai bis 14. Juni sind alle derzeit rund 39.600 hessischen Ärztinnen und Ärzte aufgerufen, ihr Ärzteparlament, die Delegiertenversammlung (DV) der Landesärztekammer Hessen, neu zu wählen. Elf Wahlvorschläge mit 478 Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich zur Wahl.

Auf der konstituierenden Sitzung der neuen DV am 9. September 2023 wird sich auch das Präsidium neu formieren – es ist das oberste Exekutivorgan der Ärztekammer und wird von der aus 80 Delegierten bestehenden Delegiertenversammlung für fünf Jahre gewählt.

Das Präsidium führt die Geschäfte der LÄKH

Das ehrenamtlich tätige Präsidium führt die laufenden Geschäfte der Kammer gemeinsam mit der hauptamtlichen Geschäftsführung – Ärztliche Geschäftsführung, Justitiariat und Kaufmännische Geschäftsführung. Das Präsidium besteht aus Präsident/-in, Vizepräsident/-in und bis zu elf weiteren Mitgliedern, es bereitet die Sitzungen der Delegiertenversammlung vor und führt die von ihr gefassten Beschlüsse aus. Außerdem vertreten die Präsidentin/der Präsident oder in Stellvertretung die Vizepräsidentin/der Vizepräsident die Kammer gerichtlich und außergerichtlich. Das Präsidium ist oberstes Exekutivorgan der hessischen Ärzteschaft.

Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie mit, wer Mitglied der Delegiertenversammlung wird und damit Einfluss auf die Wahl des Präsidiums hat. Alle Ärztinnen und Ärzte in Hessen, egal ob selbstständig, angestellt oder im Beamtenverhältnis tätig, können mit ihrer Stimme entscheiden, wer ihre Interessen in den kommenden fünf Jahren in der ärztlichen Selbstverwaltung vertreten soll.

Berufliche Rahmenbedingungen mitgestalten

„Ärztinnen und Ärzte üben ihren Beruf frei aus; sie sind ausschließlich dem Wohl ihrer Patienten verpflichtet. Im Zweifel muss das Wohl der Patienten Vorrang haben vor wirtschaftlichen Interessen“, so hat der 112. Deutsche Ärztetag das Privileg und die Verpflichtung der ärztlichen Freiberuflichkeit betont. Auch angestellte Ärztinnen und Ärzte gehören den freien Berufen an. Durch Bürokratie und staatliche Regelungen wird der freie Arztberuf jedoch zunehmend gefährdet. Die Landesärztekammer Hessen setzt sich vehement für den Erhalt der ärztlichen Freiberuflichkeit ein.

Im Hessischen Heilberufsgesetz ist das Aufgabenspektrum der Kammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts geregelt. Einerseits überträgt der Staat ihr die Pflicht, für Ordnung im Beruf zu sorgen. Andererseits hat die Kammer das Recht und die Pflicht, Politik und Staatsverwaltung in Fragen der Gesundheitspolitik fachlich zu beraten und – vor allem – die Belange des Berufsstandes insgesamt gegenüber Staat und Gesellschaft wahrzunehmen. Darin liegt die große Chance, die beruflichen Rahmenbedingungen von Ärztinnen und Ärzten mitzugestalten.

Ihre Stimme dabei zählt!

Katja Möhrle

Die Wahlvorschläge sowie die Werbung der Wahlvorschläge finden Sie am Ende dieser Seite unter „Artikel herunterladen“ in der PDF-Version dieses Artikels.