Nach wie vor keine Lösung gibt es in der Frage der Energiepreispauschale in Höhe von 300 €. Die Leistungsbezieher der berufsständischen Versorgungswerke, die kein Einkommen aus einer Tätigkeit erzielen (als Einkommen gelten auch die Zahlungen der Erweiterten Honorarverteilung der KV Hessen) oder nicht zusätzlich auch von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Zahlungen erhalten, gehen weiterhin leer aus; und zwar trotz der Proteste der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) gegenüber dem Bundessozialministerium oder der Versorgungswerke gegenüber den jeweiligen Landesregierungen. Auch die von der Delegiertenversammlung am 26.11.2022 verabschiedete Resolution konnte daran noch nichts ändern. Aus einigen Bundesländern hieß es inzwischen immerhin, man werde sich dafür einsetzen, dass alle Rentnerinnen und Rentner die Pauschale erhalten. Aus dem Bundessozialministerium verlautbarte, der Kreis der Empfänger werde noch einmal über-prüft. Der Vorsitzende des Vorstandes des Versorgungswerkes, Dr. med. Titus Freiherr Schenck zu Schweinsberg, empfahl den Mitgliedern des Versorgungswerkes, die Steuerbescheide zu prüfen bzw. mit dem Steuerberater Rücksprache zu halten, da die Pauschale bei noch tätigen Ärztinnen und Ärzten bei den Steuervorauszahlungen im vergangenen Herbst oder bei der Steuererklärung für das Jahr 2022 berücksichtigt wurde.

Deutsche Rentenversicherung

Die DRV hat angekündigt, dass die Renten ihrer Mitglieder im Juli um 4,39 % erhöht werden. Im vergangenen Jahr stiegen sie um 5,39 % und im Jahr 2021 gab es ein Nullrunde. Die zuletzt hohen Anpassungen sind der Tatsache geschuldet, dass in den letzten beiden Jahren auch das Gehaltsniveau stark gestiegen ist, wohingegen im ersten Pandemiejahr die Gehälter gesunken sind. Dies hätte eigentlich bei der Erhöhung im Jahr 2022 berücksichtigt werden müssen (da Kürzungen der Renten ausgeschlossen sind), aber eine entsprechende Regelung wurde vom Bundessozialministerium ausgesetzt. In den Jahren 2009 bis 2019 stiegen die Renten um durchschnittlich 1,83 % pro Jahr. Der Vorstandsvorsitzende wies noch einmal auf den Systemunterschied zwischen DRV und berufsständischen Versorgungswerken hin. Im Versorgungswerk der Landesärztekammer sei die zugesagte jährliche Verzinsung nach der Beitrags- und Leistungstabelle von 4,0 %, 3,5 %, 3,0 % oder 2,5 % bei der Berechnung der Rente bereits einkalkuliert und Überschüsse würden unter den Mitgliedern zusätzlich verteilt. Natürlich habe er für die Sorgen vieler Rentner angesichts der derzeit hohen Inflation sehr großes Verständnis, aber das Versorgungswerk könne insofern nicht für Abhilfe sorgen, weil jedes Mitglied selbst für seine Rente anspare. Tatsache sei, dass die Inflation alle ärmer mache und deshalb Anstrengungen unternommen werden müssten, um sie herunterzudrücken.

Die Befreiung von der Mitgliedschaft in der DRV ist seit dem 01.01.2023 nur noch elektronisch über ein Portal möglich. Die Anträge in Papierform haben ausgedient. Der Link zu dem Portal und weitere Informationen dazu können von der Internetseite des Versorgungswerkes abgerufen werden.

Entwicklung an den Kapitalmärkten

Licht und Schatten wechseln sich in diesem Jahr bei den Kapitalanlagen ab, erklärte Dr. von Schenck. Die Aktienkurse stiegen zu Beginn des Jahres deutlich an, be-vor die weiterhin bestehenden geopolitischen Konflikte und die Schwierigkeiten einiger amerikanischer Bankhäuser und der Credit Suisse für einen Stimmungsumschwung sorgten; insgesamt sei die Entwicklung sehr volatil. Soweit bislang ersichtlich, hätten die Probleme dieser Banken keine Auswirkungen auf die Anlagen des Versorgungswerkes. Auch eine neue Bankenkrise hält der Vorstandsvorsitzende derzeit eher für unwahrscheinlich. Positiv sei hingegen die Entwicklung der Zinsen. Während man über viele Jahre um festverzinsliche Wertpapiere wegen der unattraktiven Kupons eher einen Bogen gemacht hätte, würden diese für einen Langfristanleger wie das Versorgungswerk langsam wieder interessanter.

Soweit die Rendite stimmt und die Anlage zum Portfolio passt, werde auch in nachhaltige Anlagen investiert. So hat sich das Versorgungswerk z. B. mit 185 Mio. € an sechs Fonds beteiligt, die die Voraussetzungen von Art. 9 der EU-Richtlinie SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) erfüllen. Außerdem wurde vom Vorstand der Rahmen für nachhaltige Infrastrukturfonds kürzlich von 200 auf 350 Mio. € erhöht. Zwei Anträge der Liste Demokratischer Ärztinnen und Ärzte zu regelmäßigen Klimawirkungsanalysten und zur Vermeidung von Investitionen in Unternehmen, die sich mit der Förderung und Verarbeitung von fossilen Energien beschäftigen, wurden an den Vorstand überwiesen.

Zum Schluss des Berichtes ging der Vorsitzende noch einmal auf die Qualität des Mitgliederservice ein. Teilweise würden Anfragen nicht zeitnah beantwortet und bei Anrufen komme es zu längeren Wartezeiten. Dies sei in höchstem Maße unbefriedigend. Er habe Verständnis für den Ärger vieler Kolleginnen und Kollegen. Gleichzeitig gebe es aber auch erste positive Ergebnisse. So konnten etwa die Rückstände bei den Befreiungsanträgen fast komplett abgebaut werden. Die Mitglieder könnten sicher sein, dass dieses Thema für den Vorstand absolute Priorität habe.

Johannes Prien, Referent des Vorstandes