I. Auslegung der Wählerverzeichnisse für die Wahl der Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen 17. Wahlperiode 2023–2028

Die Wahlleitung gibt gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung zur Wahl der Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen vom 26. März 2022 (HÄBL 7/8/2022, S. 478–481) bekannt, dass die Wählerverzeichnisse in der Zeit vom

28. März 2023 bis 25. April 2023

während der jeweiligen Öffnungszeiten an den nachfolgenden Orten ausliegen:

  • Bezirksärztekammer Darmstadt, Erdgeschoss, Eingangsbereich, Wilhelminenplatz 8, 64283 Darmstadt, Fon: 06151 91668-0
  • Bezirksärztekammer Frankfurt am Main, 4. Stock, Raum 015, Hanauer Landstr. 152, 60314 Frankfurt am Main, Fon: 069 97672-0
  • Bezirksärztekammer Gießen, Erdgeschoss, Empfangsbereich, Georg-Schlosser-Straße 6a, 35390 Gießen, Fon: 0641 94381-0
  • Bezirksärztekammer Kassel, Erdgeschoss, Konferenzraum, Tischbeinstr. 32, 34121 Kassel, Fon: 0561 91318-0
  • Bezirksärztekammer Marburg, 1. OG, Empfangsbereich, Gisselberger Straße 31, 35037 Marburg, Fon: 06421 4107-0
  • Bezirksärztekammer Wiesbaden, Erdgeschoss, Empfangsbereich, Bierstadter Str. 17, 65189 Wiesbaden, Fon: 0611 97748-0
  • Landesärztekammer Hessen, Erdgeschoss, Eingangsbereich, Besprechungsraum, Hanauer Landstr. 152, 60314 Frankfurt am Main, Fon: 069 97672-0
  • Versorgungswerk, der Landesärztekammer Hessen, 2. OG, Empfang, Hanauer Landstr. 150, 60314 Frankfurt am Main, Fon: 069 97964-0

Ansprüche auf Aufnahme und Einwendungen gegen die Aufnahme in das Wählerverzeichnis können spätestens bis zum

26. April 2023, 18:00 Uhr,

bei der Wahlleitung, Hanauer Landstr. 152, 60314 Frankfurt am Main, schriftlich erhoben werden.

Frankfurt am Main, 10. Februar 2023

Landesärztekammer Hessen, gez. Günter Wiegand, – Wahlleitung –

II. Bekanntgabe der Wahlleitung

Zulassung der Wahlvorschläge

Gemäß § 10 Abs. 2 der Wahlsatzung der Landesärztekammer Hessen werden die Wahlvorschläge in der Reihenfolge nummeriert, die sich nach der Zahl der Stimmen ergibt, die sie bei der letzten Wahl erreicht haben. Die übrigen Wahlvorschläge schließen sich in der Reihenfolge an, die sich aus dem von der Wahlleitung durchzuführenden Losverfahren ergibt.

Die Auslosung der Nummern dieser Wahlvorschläge ist öffentlich und wird im Rahmen der 4. Sitzung des Wahlausschusses

am Freitag, 17. März 2023, von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr

in den Räumen der Landesärztekammer Hessen, Hanauer Landstr. 152, 60314 Frankfurt am Main, durchgeführt.

Sollte es keine übrigen Wahlvorschläge im Sinne des § 10 Abs. 2 der Wahlsatzung geben, wird dies zu Beginn der Sitzung bekannt gegeben. Der Wahlausschuss tagt sodann unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Frankfurt am Main, 10. Februar 2023

Landesärztekammer Hessen, gez. Günter Wiegand, – Wahlleitung –