Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration stellt auch in diesem Jahr wieder Mittel für die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen in der ambulanten medizinischen und pflegerischen Versorgung zur Verfügung.

Der erste Förderaufruf („Call“) startet am Mittwoch, 26. April 2023um 9 Uhr. Die Antragstellung ist dann für 48 Stunden freigeschaltet.

Die Zuwendung wird im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Sachausgaben gewährt. Die Förderhöhe ist auf höchstens 6.000 Euro begrenzt. Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 2.300 Euro erfolgen.

Informationen zum Zuschuss DIGI-Ambulant sowie die Kontaktdaten für Ihre Fragen finden Sie auf https://www.wibank.de/wibank/digi-ambulant